Fortbildungspflicht in Baden-Württemberg - wie wird sie umgesetzt?

  • Nachdem das aktuelle Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg 30 Stunden Fortbildung verpflichtend vorschreibt, gibt es noch immer viele Unklarheiten diesbezüglich. Interessieren würde mich daher, wie dies in den jeweiligen Rettungsdienstbereichen in BaWü gehandhabt wird - wie wird die jährliche Fortbildung geregelt bzw. gestaltet und wird diese auch vom ehrenamtlichem Personal abverlangt?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hi,
    also bei uns (einer der drei Mannheimer HiOrgs) hatten wir schon vor der Fortbildungspflicht jedes Jahr für alle Hauptamtlichen eine dreitägige Blockfortbildung. Seit letztem Jahr wurde diese jetzt auf zehn Stunden pro Tag ausgeweitet.
    Für das Ehrenamt gibt es bis jetzt leider keine separate Fortbildung, die müssen sich noch ihre Fortbildungsstunden selbst ranholen. Gefordert sind sie auf jeden Fall. Mal sehen ob alle die Stunden bringen können. Probleme stellt das für den Betrieb keine da, da wir zu fast 100% mit Hauptamtlichen fahren.

  • Auf unserer Wache (einer weiteren HiOrg in Mannheim) werden auch Jahresfortbildungen in Blockform (je drei Tage) angeboten. Es gibt über das Jahr verteilt mehrere solcher Fortbildungsblöcke, von denen in der Regel zwei an (verlängerten) Wochenenden abgeboten werden, um die Teilnahme für die nebenamtlichen Kollegen zu erleichtern. Die Teilnahme ist für alle Mitarbeiter im Rettungsdienst grundsätzlich verpflichtend, über evtl. Konsequenzen bei Nichtteilnahme für das Folgejahr kann ich (mangels Erfahrung damit) nichts sagen. Die Teilnahme der hauptamtlichen Kollegen, Azubis und FSJ-Kräfte wird über den Dienstplan geregelt, die nebenamtlichen Kräfte (studentische Aushilfen und GfB) melden sich selbständig über die Wachenleitung/Lehrrettungswache an. Für alle Mitarbeiter mit einem Arbeitsvertrag gilt die Fortbildung als Arbeitszeit und wird entsprechend bezahlt. Darüberhinaus besteht auch für ehrenamtliche Mitarbeiter der HiOrg die Möglichkeit der Teilnahme.
    Der Besuch von (zusätzlichen) externen Fortbildungen ist erwünscht und wird durch Aushänge beworben. In der Vergangenheit konnten solche sogar teilweise als Arbeitszeit abgerechnet werden, wenn die Teilnahme an einem Fortbildungsblock (oder Teilen davon) nicht möglich war.


    J.

  • Hallo,


    das Thema Fortbildung wird bei uns konsequent umgesetzt.


    Es werden Fortbildungen als Abendveranstaltungen oder auch als Tagesveranstaltungen angeboten. Es gibt 3 Pflichtfortbildungen (Reanimation, UVV, Hygiene), die jeder (EA, HA, FSJ/ZDL) absolvieren muss. Den Rest der 30 Stunden kann jeder für sich absolvieren (auch extern).


    Die Krux an der Sache...............es gibt keinerlei innerbetrieblichen Regelung, was mit denen passiert, die ihrer Fortbildungspflicht (insbesondere auch der Pflichtfortbildung) nicht nachkommen. Daher wird jeder der seiner Fortbildungspflicht nachkommt und sich aus eigenem Interesse und Antrieb um Fortbildung jeglicher Art konsequent von der Führung verarscht. Eben weil es keinerlei Konsequenzen hat, wenn man keinerlei Fortbildung besucht.


    Grüße