Beantragung RA Urkunde - Zeugnis als Original?

  • hallo,


    bin gerade dabei die Unterlagen zur Beantragung meiner RettAss-Urkunde zusammenzurichten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mein Prüfungszeugnis (also vom theoretischen Teil) als Original hinschicken muss/kann (bekomme ich die Unterlagen wieder zurück??) oder eine Kopie der Schule ausreicht? Ich habe mit dem Original eine Kopie davon bekommen mit Stempel + Unterschrift + "Kopie von Original" darauf. Ist das einer "amtlich beglaubigten Kopie" ebenbürtig?
    Zuständige Behörde ist übrigends Landau, wenns was ändert. ;)


    Ansonsten habe ich noch das pol. Führungszeugnis, ärtzl. Bescheinigung, Bescheinigung der RS-Stunden vor und nach RA-Lehrgang. Bin also komplett :D
    grüße,
    kepper

  • Ich habe mit dem Original eine Kopie davon bekommen mit Stempel + Unterschrift + "Kopie von Original" darauf. Ist das einer "amtlich beglaubigten Kopie" ebenbürtig?


    Definitiv nicht.
    Ich würde eine amtlich beglaubigte Kopie dem Antrag beilegen.

  • Da ein Vertreter der Behörde wohl bei der Prüfung anwesend war (STAATSexamen), liegt der Behörde im Normalfall dein Zeugnis in deiner Prüfungsakte vor und muss nicht eingereicht werden.


    Viel Erfolg! J.

  • Ich habe damals eine Liste mit meinem Zeugnis von der Prüfungsbehörde zugesandt bekommen, auf der alle einzureichenden Unterlagen aufgeführt waren. Darunter auch eine "einfache" Kopie des Zeugnis, obwohl es an die ausstellende Behörde geschickt werden musste.


    Also hier im Zweifelsfall noch mal bei deiner Prüfungsbehörde nachfragen.


    Schöne Grüße :prost:

    Wenn ich alt bin, werde ich nur nörgeln. Das wird ein Spaß!!!