hallo,
bin gerade dabei die Unterlagen zur Beantragung meiner RettAss-Urkunde zusammenzurichten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mein Prüfungszeugnis (also vom theoretischen Teil) als Original hinschicken muss/kann (bekomme ich die Unterlagen wieder zurück??) oder eine Kopie der Schule ausreicht? Ich habe mit dem Original eine Kopie davon bekommen mit Stempel + Unterschrift + "Kopie von Original" darauf. Ist das einer "amtlich beglaubigten Kopie" ebenbürtig?
Zuständige Behörde ist übrigends Landau, wenns was ändert.
Ansonsten habe ich noch das pol. Führungszeugnis, ärtzl. Bescheinigung, Bescheinigung der RS-Stunden vor und nach RA-Lehrgang. Bin also komplett
grüße,
kepper