Moin!
Ich finde einen Aspekt hat man hier gar nicht bedacht. In vielen Rettungsdienstbereichen wird inzwischen ja über elektronisch eingegebene Protokolle abgerechnet. Hierbei wird dies nicht selten an eine externe Abrechnungsstelle weitergeleitet, die die medizinischen Maßnahmen und Situation überhaupt nicht einsehen kann. Bei uns wäre für diese Stelle die Patientendaten / Abrechnungsdaten und der Einsatztyp ersichtlich. Dies wäre in dem Fall "Behandlung vor Ort, Notarzt" und dann die Adresse sowie die fehlende Information zur Krankenkasse. Dies würde ebenfalls zu einer an den Verstorbenden gerichtete Rechnung führen. Da der Sachbearbeiter gar nicht wissen kann, dass der Patient verstorben ist.
In meinen Augen ist diese Diskussion aber wirklich nur ein Ventil für die Hinterbliebenden, das erstmal gar nichts mit der eigentlichen Handlung zu tun hat.
Viele Grüße,
Johannes