Moin,
grundsätzlich ist es nicht falsch was du schreibst, aber vieles ist in dieser absoluten Formulierung doch, da es wie immer Ausnahmen gibt. Es ist heutzutage so gut wie unmöglich, als Rettungsassistent verbeamtet zu werden. Es gab jedoch einige kommunale Rettungsdienste, die dem Ordnungsamt angegliedert waren und die seiner Zeit mit Ordnungsbeamten besetzt waren (mit Ausbildung zum Rettungsassistenten). Am Rande des Harz war dies z.B. früher der Fall. An den genauen Kreis kann ich mich nicht sicher erinnern. Inzwischen werden dort aber auch nur noch kommunale Angestellte eingestellt und die tragende Behörde hat gewechselt.
Das Werkfeuerwehr keine Beamten haben ist so auch nicht richtig. Es gibt sehr wohl Werkfeuerwehren mit Beamten, dies ist immer dann möglich, wenn es sich um einen Betrieb in Staatsbesitz (Bund, Land oder Kommune sei unter dem Begriff zusammengefasst) handelt. Häufig werden die Aufgaben dann an die lokale Berufsfeuerwehr gegen Bezahlung abgetreten, jedoch nicht immer. Ein Beispiel hierfür ist zum Beispiel die Werkfeuerwehr der Technischen Universität München. Ein Beispiel für eine Werkfeuerwehr, die an die BF abgetreten ist und dort Stellen schafft ist zum Beispiel die Werkfeuerwehr der Universitätsmedizin Göttingen (vollintegriert in BF Göttingen).
Du siehst, es gibt im öffentlichen Dienst kaum eine undenkbare Aufnahme. Eine Berufsfeuerwehr, die Rettungsassistenten ohne Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann verbeamtet, wäre mir allerdings auch nicht bekannt.
Viele Grüße,
Johannes