RTW-Besatzung LRA/RAIP (Probleme?)

  • Hallo,


    also, generell bin ich NATÜRLICH der Meinung, dass ein Rettungsassistent im Praktikum zum Patienten gehört. "Learning by doing".


    Die Stellungnachme ver.di´s ist natürlich bitter, wenn man bedenkt, dass ein NA selbst zum Einsatz gefahren kommt und der Rettass oder RAiP´ler das NEF zurückfahren muss. Herr Gross hat Recht, wenn er sagt, dass ein bestehender NA-Mangel nicht grund dafür sein kann, dass gegen geltende Gesetze verstoßen wird. Aber das nur am Rande, gehört ja nicht zur Frage. :-)


    Es gibt Rettungsdienstgesetze die vorschreiben, wie ein Rettungsmittel zu besetzen ist und wie die Personalverteilung während einer Patientenfahrt auszusehen hat.
    Ich denke mal, und ich bin kein Jurist, die Herrn und Damen die dieses Gesetz geschrieben haben, wollten die qualifizierteste Kraft bei dem Patienten haben. Und ich befürchte dass sie sich keinerlei Gedanken darüber gemacht haben, wenn die zweite Person auf dem Rettungsmittel kein RettSan ist, sondern Assistent im Anerkennungsjahr. Das ist vielleicht ein Punkt, den es zu überarbeiten gilt.


    Was ich aber noch sagen muss ist, dass ein Rettungsassistent im Praktikum auch Alarmfahrten und Patientenfahrten machen sollte, denn auch das ist Teil der tägl. Arbeit. Wo das Mittelmaß zu finden ist, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.

  • Zitat

    Gibt es da irgendwelche Modelle für?


    Sicher nichts Offizielles. Welcher Chef möchte denn vor der Öffentlichkeit/Presse stehen um zu erklären, warum nicht alles für die bestmögliche Versorgung des Patienten getan wird?
    Also handelt es sich um interne Regelungen oder Absprachen die z.T. auch unter den ausbildenden RA's und LRA's unterschiedlich sein können.
    Macht es nicht jeder so ein bißchen nach seiner eigenen Erfahrung?

  • Naja, ich glaube, dass die netten Damen und Herren meist nur davon ausgehen, dass die Rettungsmittel "gesetzlich" besetzt sind. Also in den meisten Bundesländern mit einem RA und der geeigneten Person. Dass diese "geeigneten Personen" medizinische Ausbildungen besitzen sollen, steht fast nirgendwo geschrieben. Die müssen eigentlich nur das Auto fahren können und dürfen.
    Die medizinischen (Grund-)Kenntnisse sind von den RDLs gewünscht und das ist ja auch gut so.


    Bin auch der Meinung, dass der RAiP beides erlernen sollte. Wird bei uns auch so gehandhabt. Aber Regelungen in schriftlicher Form gibt es hierüber nicht. Zumindest weiß ich von keiner.

  • Hallöchen,


    also ich handhabe das eigentlich im Dienst an die Lage angemessen.Wenn der Patientenzustand es zu lässt und der RAiP das Vertrauen geniesst, so spricht meines Erachtens nix dagegen Ihn zum Patienten zu setzen.Im Falle des kritischen Patienten ist ja der Notarzt anwesend.Und der Transport beginnt ebenfalls erst bei Transportfähigkeit des Patienten.In den eher seltenen Fällen des ,,Load and GO" denke ich kann man das auch mal anders machen im Interesse des Patienten und seiner suffizienten Versorgung.


    Grüsse
    Eichsfeldretter

  • In den eher seltenen Fällen des ,,Load and GO" denke ich kann man das auch mal anders machen im Interesse des Patienten und seiner suffizienten Versorgung.



    Die Frage ist dann nur, wie es der RAiP dann lernen soll?!
    Klar gibt es auch hier solche und solche und ein Abwägen vom Verantwortlichen, also vom RA/LRA, MUSS erfolgen - aber die Zwickmühle ist nicht ganz einfach.
    Ich denke ich würde es auch davon abhängig machen, wie fit der RAiP ist und evtl. wie lange er denn noch braucht bis er fertig ist. Irgendwann muss auch der Azubi mal eine solche Entscheidung treffen...

  • Man kann doch auch als RettAss i.P. entscheiden ob man Load and Go macht oder nicht....Oder?

  • Das sollte man eigentlich können. Aber die Realität öffnet einem manchmal die Augen. So gibt es auch die ein oder anderen Anwärter, die beim kardiogenen Schock die "Schocklage" als Mittel der Wahl sehen. Die Qualität der unterschiedlichen Ausbildungen lässt in meinen Augen noch etwas zu wünschen übrig. Keine Ahnung, warum Dozenten so einen Schwachsinn unterrichten (und das auch noch aus voller Überzeugung!)

  • kann mich nicht daran erinnern, dass die Dozenten so etwas bei uns unterrichten und trotzdem machen einige Auszubildenden bei uns immer wieder diesen Fehler. Vielleicht liegt es ja auch an denen ;)

  • Ob ,,Load und GO" entscheidet der Höherqualifizierte,letztendlich nicht nur aus juristischen Gründen.


    Man befindet sich doch zusammen im Einsatz und in der Regel ist es dann so,dass ich dem RAiP erkläre, warum wir welche Massnahmen treffen.Wenn dazu nicht die Zeit ist geschieht es hinterher. Es gibt viele Dinge die man praktisch erst im Berufsleben an zuwenden lernt.

  • wohl dem, der in Niedersachsen wohnt... da reicht "geeignetes Personal"(zB RS/RH). Bei uns muß man allerdings mind. RS sein. Jetzt kommt gleich wieder die alte Diskussion auf, wie schrecklich es ist, daß bei uns auch ein RTW ohne einen Assistenten an Bord losfahren darf.
    Ich sehe das in diesem Falle eher aus dem Blickwinkel, daß bei uns keiner Angst haben muß, daß er gleich gegen geltende Gesetze verstößt und mit Strafen und anderen Konsequenzen zu rechnen hat, wenn er mal den RA iP zum Patienten läßt.
    Wie meine Vorredner schon sagten, "learning by doing", und das macht man kaum, wenn man bei jeder Fahrt auf dem Fahrersitz sitzt. Kritiker könnten jetzt sagen, der RA iP könnte ja für die Zeit seines Praktikums immer als 3. Mann/Frau fahren, bis er fertig ist. Nur wird er dann nie eigenständiges arbeiten lernen, und wenn dann hinterher was schief geht, dann muß er gleich selbst den Kopf hinhalten.
    Gruß aus dem H-Land


    Nicky

  • Beim DRK - Region Hannover werden/sollen die RTW gemäß QM - Handbuch mit RA/RA oder RA/RS oder RS/RS besetzt. Warum soll also ein RA iP, der seinen RS hat,was ja nicht immer so ist, nicht nach eingewöhnung als zweiter auf dem RTW oder als Erster auf dem KTW mit einem Helfer fahren?
    Die Erfahrung, einen Einsatz abzuwickeln, kommt doch erst mit der Zeit. Es bringt einem Azubi meiner Meinung nach nichts, längere Zeit als 3.ter mitzufahren. Wenn "Sein" LRA der Meinung ist, er kann als 2.ter fahren, soll er das tun. Nur so kann er lernen. Und wenn der erfahrene RA kein stiesel ist, lernt der RA iP so noch am meisten. Ich halte das wenigstens so.


    Gruss aus Neustadt


    Olaf

  • Naja mit dem geeigneten Personal,dass steht wirklich so geschrieben,traurig aber wahr.Allerdings ist es bei uns im Landkreis dennoch ein wenig anders geregelt.Die Besetzung RA/RS für den Rettungswagen und auch KTW(weilMZF), sowie für das NEF der RA sind in der Beauftragung durch den Landkreis festgeschrieben und Auflage.In unserem QM wurde es ebenfalls verankert.


    Grüsse

  • die Festschreibung von RettAss/RS finde ich ja auch grundsätzlich gut. Schlecht finde ich lediglich, wenn ihnen auch Positionen (Fahrer / Transportführer) zugeordnet werden - dies verhindert entweder eine anständige Ausbildung von Rettungsassistenten oder aber man wird geradezu aufgefordert, gegen bestehendes Recht zu verstoßen.


    In Koblenz zumindest scheint eine Ausbildung von RettAss so nicht möglich zu sein, da sich die Behörde ja eindeutig auf den Standpunkt stellt, daß der RAIP auf den Fahrersitz gehört.


    Insofern: Nicky, in Niedersachsen kann man was lernen - wenn denn ein anständiger LRA vor Ort beschäftigt ist...


    Gruß, Nils

  • Zitat

    Original von eichsfeldretter
    Naja mit dem geeigneten Personal,dass steht wirklich so geschrieben,traurig aber wahr.Allerdings ist es bei uns im Landkreis dennoch ein wenig anders geregelt.Die Besetzung RA/RS für den Rettungswagen und auch KTW(weilMZF), sowie für das NEF der RA sind in der Beauftragung durch den Landkreis festgeschrieben und Auflage.In unserem QM wurde es ebenfalls verankert.


    Grüsse


    Genau so ist das.
    Die Komune schreibt aus udn dabei kann (und wird) i.d.R. natürlich auch vorgeschrieben welche Qualifikationen auf den Rettungsmitteln vorgehalten werden müssen.
    Und diese Anforderungen müssen von den sich bewerbenden HiOrgs/Anbiertern dann natürlich auch erfüllt werden.
    Und zusätzlich ist es noch im Bereich QM geregelt.
    Also sich auf die Gestzesgrundlage zu berufen halte ich für falsch.


    In der Stadt Hannover z.B. ist es sehr klar festgeschrieben, welche Qualifikationen von den anderen Anbietern neben der BF (da fahren nur mind. RA/RA) auf den Fahrzeugen vorgehalten werden müssen!

  • Zitat

    Original von eichsfeldretter
    Ob ,,Load und GO" entscheidet der Höherqualifizierte,letztendlich nicht nur aus juristischen Gründen.


    Man befindet sich doch zusammen im Einsatz und in der Regel ist es dann so,dass ich dem RAiP erkläre, warum wir welche Massnahmen treffen.Wenn dazu nicht die Zeit ist geschieht es hinterher. Es gibt viele Dinge die man praktisch erst im Berufsleben an zuwenden lernt.


    Und auch hier möchte ich mich eichsfeldretter anschließen.
    Es wäre (und ist) ideal wenn das Team zusammen die Entscheidung trifft wie mit dem Pat verfahren wird. Aber im Zweifelfalle entscheidet zwischen RAiP udn RA immer die höhere Qualifikation.