RS-Lehrgang in anderem Bundesland

  • Ich hoffe ich poste das hier im richtigen Unterpunkt, ansonsten bitte verschieben. Sollte eine ähnliche Frage bereits beantwortet worden sein, so hab ich sie über die Forensuche nicht gefunden.


    Hallo Leute,


    ich wohne in RLP, allerdings verläuft die Grenze zu NRW ganz in der Nähe, was mich zu folgendem Problem (?) führt:
    Auf Grund von Ausbildungsterminen, würde ich den Grundlehrgang RS am liebsten an einer in NRW gelegenen Schule
    (Malteser BZ Bonn) absolvieren, die Praktika allerdings an Rettungswachen und Krankenhäusern in RLP. Ist dies so zulässig?

  • Auf Grund von Ausbildungsterminen, würde ich den Grundlehrgang RS am liebsten an einer in NRW gelegenen Schule
    (Malteser BZ Bonn) absolvieren, die Praktika allerdings an Rettungswachen und Krankenhäusern in RLP. Ist dies so zulässig?


    Klar, kein Problem.


    J.

  • Grundsätzlich kannst du derartige Fragen in der Prüfungsverordnung des Landes nachlesen, in dem du den RS machen möchtest. Praktika dürften in der Regel aber eher kein Problem sein. Allerdings kommt es vor, dass einzelne Bundesländer sich bezüglich der Stationen im Klinikpraktikum unterscheiden, das muss man abklären. Teilweise lassen die Schulen Ausnahmen zu, teilweise sind auch die Kliniken bereit vom normalen Trott abzuweichen. Es gibt Prüfungsverordnungen nach denen man nur im selben Bundesland den Prüfungslehrgang absolvieren muss in dem man den Grundlehrgang bestanden hat.


    Aber alles das sollte dir das Sekretariat deiner Schule mit Freuden beantworten. Diese Fragen dürfte man (gerade bei grenznaher Lage) häufiger hören. Ich sehe da aber eher kein Problem auf dich zukommen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Grundsätzlich kannst du derartige Fragen in der Prüfungsverordnung des Landes nachlesen, in dem du den RS machen möchtest


    Warum so kompliziert? ;)

    Es hat auch nicht jedes Bundesland eine APrV für Rettungssanitäter.
    Es genügt im Prinzip zu wissen, dass die Ausbildung zum RS (NICHT die zum RH übrigens) länderübergreifend nach dem "520 Stunden Programm" des Ausschuss Rettungswesen durchgeführt wird und in allen Ländern anerkannt ist.
    Länderhopping ist also gar kein Problem...


    Zitat

    "Es gibt Prüfungsverordnungen nach denen man nur im selben Bundesland den Prüfungslehrgang absolvieren muss in dem man den Grundlehrgang bestanden hat. "


    DAS wiederrum interessiert mich jetzt rein beruflich:
    Wo ist das so und welche Quellen empfiehlst du mir, wenn ich das gerne nochmal nachlesen würde??

  • Auf Grund von Ausbildungsterminen, würde ich den Grundlehrgang RS am liebsten an einer in NRW gelegenen Schule
    (Malteser BZ Bonn) absolvieren, die Praktika allerdings an Rettungswachen und Krankenhäusern in RLP. Ist dies so zulässig?

    Kein Problem! Ich habe in Hessen (Kassel, Hildegard-Vötterle Schule) den M1 gemacht und habe M2 und M3 in NRW absolviert.

  • Hallo Merlin!


    Manchmal hat es sogar Vorteile, wenn M1 und M3 in verschiedenen Bundesländern stattfinden... Ich habe die Module M1 und M2 in RLP absolviert, das Modul M3 im heimischen Kreisverband in Hessen und M4 dann wieder in RLP.


    In Hessen hätte ich pro Schicht (i.d.R. 12h-Schichten) nur 8h angerechnet bekommen, wenn ich den Endlehrgang in Hessen besucht hätte, während die Rheinland-Pfälzer die tatsächlich erbrachte Zeit (max. 12h/Tag) anerkannt haben. Da ich den RS neben meinem regulären Beruf gemacht habe, war das für mich natürlich ein Argument, auch für den M4 wieder nach RLP zu gehen....


    VG


    Der Sumpfsanitäter