neues Rettungsdienstgesetz RLP

  • Hallo,
    kennt jemand das neue Rettungsdienstgesetzt von Rheinland Pfalz? Seit wann ist es in Kraft? Wo kann man es einsehen. Stimmt es, dass jetzt zwei RettAss auf dem RTW sein müssen?
    Grüße
    Schlumpf

  • Hallo Rettungsschlumpf,


    soweit ich weis, wird der neue Entwurf erst in diesem Monat im Landtag vorgelegt.


    Das nur noch RA auf dem RTW fahren dürfen, würde ich zwar sehr begrüßen, würde aber bedeuten, dass in Zukunft auch keine Praktikanten mehr mitfahren dürfen.


    Auch der Ärztliche Leiter ist endlich fest im RDG verankert.


    Ein Punkt den ich persönlich für einen Schritt zurück halte, ist die Tatsache, dass man den Vorschlag nur noch RA aufs NEF zu lassen, nach Druck des DRK (klar wer sonst) wieder rausgenommen hat.


    Die Einheit von Rettungsdienst und Krankentransport bildet auch weiterhin eine Einheit, lediglich der Transport zwischen einzelnen Kliniken, darf ausgeschrieben werden und gegebenenfalls an Private vergeben werden.


    Mit einer Verabschiedung des neuen RD-Gesetzes in RLP ist aber noch in diesem Jahr zu rechnen.

  • @Klaus Auf die Idee bin ich auch schon gekommen! ;) Den Herr Gassner haben wir dieses Wochenende nicht, und außerdem brauch ich die Info vorher schon.


    anno2000 VielenDank für die Info.

  • anno2000: Kannst du gerne wissen. Irgendein "Halbwissender" hat mir gestern einen "sch....." erzählt. Irgend wie war ich mir aber trotzdem nicht sicher. Hätte ja sein können, dass die Info an mir vorbei gegangen ist. Deswegen habe ich mich lieber umgehört, bevor wir unsere Fahrzeuge nicht rechtmäßig besetzen.


    @Klaus: Herr Gassner ist Schulleiter und kein Telefonseelsorger. Der hat auch so schon genug Arbeit.

  • Inzwischen habe ich gelesen, im neuen LRDG Rheinland-Pfalz wäre eine maximale Eintreffzeit von 40 Minuten bei zuvor nicht angemeldeten Krankentransporten festgeschrieben.
    Entspricht dies den Tatsachen und gibt es hierzu schon nähere Erkenntnis, wie dies künftig umgesetzt werden soll ?
    Wartezeiten von 3 Stunden auf einen Krankentransport sind ja keine Seltenheit, auf den ersten Blick müssten demanach - um die 40 Minuten zu gewährleisten - künftig mehr Fahrzeuge bzw. Personal in Dienst gestellt werden ?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • so, nach langer Suche nach einer nicht kostenpflichtigen Datenbank für das Gesetzblatt Rheinland-Pfalz bin ich nicht fündig geworden und muß euch deshalb eine etwas umständliche Alternative anbieten:


    Der Gesetzentwurf für das RD-Gesetz Rh-P. wurde unter http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/3502-14.pdf (ab Seite 21) veröffentlicht, die letztendlich angenommene Version enthält die in folgendem Antrag erbetenen Änderungen: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/3937-14.pdf


    Nur, um mal die Fakten auf den Tisch zu bringen ;)


    LG, Nils

  • Klasse recherchiert, Nils ! :applaus:


    Die 40 Minuten maximale Wartezeit beim Krankentransport sind also kein "muss", sondern ein "soll im Regelfall".
    Allerdings bedarf es meiner Ansicht nach auch bei der Erfüllung des Regelfalls in einigen Rettungsdienstbereichen mehr Fahrzeugen und Personal.
    Man darf also auf die weitere Entwicklung - besonders im Sinne von eventuell zusätzlichen Personalstellen - gespannt sein.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Habe die Gesetzesnovellierung per E-mail von dem zuständigen Sachbearbeiter des Innenministeriums bekommen, wer sie möchte soll mir ne pn schreiben. Schicke sie dann per e-mail.