Anwesenheit des Prüfungsvorsitzenden RettAssPrüfung

  • Ist es richtig, dass der Prüfungsvorsitzende bei der staatlichen Prüfung zum Rettungsassistenten gar nicht bei allen Prüfungsteilen persönlich anwesend sein muss? So zumindest die Meinung einer mir bekannten Schule. Die RettAssAPrV finde ich da nicht eindeutig formuliert.

  • § 8.2: "Der Vorsitzende ist berechtigt, sich in allen Gebieten an der Prüfung zu beteiligen; er kann auch selbst prüfen."


    Könnte man evtl. so argumentieren, dass mit "beteiligen" die beobachtende Anwesenheit gemeint ist, während "prüfen" dann das konkrete Eingreifen in das Prüfungsgeschehen wäre?? Wenn der Vorsitzende also nicht von seinem Recht, sich zu beteiligen, Gebrauch machte, müsste er also auch nicht anwesend sein; aber was ist das dann bitte für eine staatliche Prüfung...

  • Der Vorsitzende führt hier die Rechtsaufsicht für die zuständige Behörde und steht für die Organisation gerade. Er muss also z.B. sicherstellen, dass die Prüfer korrekt qualifiziert sind und die Rahmenbedingungen stimmen. Realiter wird er die Prüfer seines Zuständigkeitsbereichs nach einer Weile kennen und überzeugt sich dann nur davon, dass diese tatsächlich die Prüfung abnehmen. Vorsitzende der Prüfungskomission sind auch in anderen Bereichen selten selbst Fragesteller, mW. ist das z.B. beim Abitur oder IHK-Prüfungen eher unüblich.

  • Ist es richtig, dass der Prüfungsvorsitzende bei der staatlichen Prüfung zum Rettungsassistenten gar nicht bei allen Prüfungsteilen persönlich anwesend sein muss?


    Ja, das ist richtig.


    Wäre durch die zuständigen Behörden auch gar nicht zu leisten für jeden Prüfungstag einen Arzt zu schicken...
    Der ordnungsgemäße Ablauf der Prüfung wird durch die von der Behörde bestellten Prüfungskommissionen (Fachprüfer, von der Behörde beauftragter Arzt, Protokollführer) sichergestellt.
    Diese Kommissionen sind dafür veratwortlich eine Prüfungsdokumentation zu erstellen. Diese wird durch Video-oder Tonaufzeichnungen unterstützt.
    Der Vorsitzende der Prüungskommissionen (eben besagter Arzt der Behörde) ist Gesamtverantwortlicher des Verwaltungsaktes - nicht der fachlichen Prüfung.
    Dazu ist eine Anwesenheit am letzten Prüfungstag (Akteneinsicht / Notenkonferenz...) ausreichend.

  • Ok - so weit klar. Der Vorsitz kann ja auch an einen Arzt delegiert werden, es muss ja nicht der Herr Medizinalrat persönlich kommen. Wenn jetzt der Vorsitz an den "im Rettungsdienst erfahrenen Arzt" in den Reihen der Fachprüfer delegiert wird, muss dieser aber allen Prüfungsteilen beiwohnen. Kurz: Ein Prüfungsteil ohne Arzt ist unmöglich, oder???

  • Vielleicht hatte ich es etwas missverständlich ausgedrückt:


    Prüfungsvorsitzender ist immer ein Arzt der Regierungsbehörde (oder wie Du es nennst "der Herr Medizinalrat persönlich").
    Dieser Vorsitz kann NICHT delegiert werden - die Behörde hat einen Arzt zu entsenden.
    Dieser ist für den verwaltungsmäßig / juristisch korrekten Ablauf der Prüfung zuständig und er vergibt auch juristisch gesehen die Noten.
    Da dieser Arzt aber in den allermeisten Fällen kein Notfallmediziner ist (sondern Staatsbeamter), übernimmt er in aller Regel die NotenVORSCHLÄGE der Prüfungskommission.


    Die Prüfungskommissionen (also die, die tatsächlich die Prüfungen abnehmen) haben auch einen Arzt an Bord.
    Dieser kann durch die Schule nominiert werden, muss die Voraussetzungen erfüllen (Erfahrung in der Notfallmedizin, Fachkundenachweis, lesen, schreiben :ironie: ...), wird dann an die Behörde gemeldet und von dieser bestallt. (Nicht bestellt!)


    Der Prüfungsvorsitzende ("Herr Medizinalrat persönlich") hat gemäß APrV das Recht jederzeit an einer Prüfung teilzunehmen und auch Fragen zu stellen.
    Rein Praktisch sieht das z.B. so aus, dass der Prüfungsvorsitzende am Tag der mündlichen Prüfung im Hause ist, Akteneinsicht nimmt und anschließend in jeder Prüfungskommission ein oder zwei Prüfungen beiwohnt.
    Je nach persönlichem Gusto fragt er auch mal was - in aller Regel überlässt er dies aber den Fachprüfern.



    Also: Eine Prüfung ohne Arzt ist nicht möglich - eine Prüfung in Anwese nheit zweier Ärzte sehr wohl.


    Nachtrag: Ich beziehe mich auf die Praxis bei RA-Examen in Baden-Württemberg


    Tante Edith hat ein paar Rechtschreibfehler abgeholt. Wahrscheinlich nicht alle - aber immerhin

  • Vorsitzende der Prüfungskomission sind auch in anderen Bereichen selten selbst Fragesteller, mW. ist das z.B. beim Abitur oder IHK-Prüfungen eher unüblich.

    Meiner mündlichen Abiturprüfung hat damals der Prüfungsvorsitzende beigessesen. Der Hauptteil der Fragen wurde damals von meiner Prüferin gestellt, dann hat meine Fachlehrerin noch 2 Fragen gestellt. Eigentlich war dann die Zeit um, aber dann hat der Prüfungsvorsitzende sich auch noch eingeschaltet und hat dann eher in Small-Talk Stimmung noch ein paar Fragen gestellt, die ihn persönlich interessiert haben- fachfremde Prüfer eben- und damit dann auch die Zeit überzogen. :P

  • Meiner mündlichen Abiturprüfung hat damals der Prüfungsvorsitzende beigessesen. Der Hauptteil der Fragen wurde damals von meiner Prüferin gestellt, dann hat meine Fachlehrerin noch 2 Fragen gestellt. Eigentlich war dann die Zeit um, aber dann hat der Prüfungsvorsitzende sich auch noch eingeschaltet und hat dann eher in Small-Talk Stimmung noch ein paar Fragen gestellt, die ihn persönlich interessiert haben- fachfremde Prüfer eben- und damit dann auch die Zeit überzogen. :P


    Der Prüfungsvorsitzende kann - beinahe - machen, was er möchte. Fragen, schweigen, schlafen...und am Ende die Note festsetzen.


    J. :playboy: