Prozessbeginn gegen Ärztin in Lübeck


  • Wird das Leid der Angehörigen jetzt durch den Schuldspruch irgendwie geringer? Das ist fraglich meiner Meinung nach.


    Das kann aber auf keinen Fall ein Argument gegen eine Verurteilung sein.


    Zitat

    In der Psychiatrie hat sich in den letzten Jahren einiges geändert (unter anderem auch weil in den Medien auch die Rechte psychiatrisch Kranker Thema waren und auch angeprangert wurde, dass zu viel Zwang angewendet wird), ärztliche Zwangsmassnahmen (und Zwangsmedikation) haben eine deutliche Restriktion erfahren. Ich denke es ist dadurch auch viel Unsicherheit bei den Psychiatern entstanden.


    Das mag sein. Aber immerhin handelt es sich hier um eine Oberärztin. Da kann man - glaube ich zumindest - schon eine gewisse berufliche Standfestigkeit erwarten.

    Zitat

    [...] letztlich beruht der Schuldspruch ja vor allem auf den Aussagen der Krankenschwester, die ja auch ein deutliches Motiv hat ihren Kopf aus der Verantwortungsschlinge zu ziehen.


    Meines Wissens nach trägt keine Krankenpflegekraft in Deutschland die Verantwortung für eine stationäre Aufnahme oder Entlassung. Dies liegt einzig und allein im Verantwortungsbereich des Stationsarztes oder des zuständigen Oberarztes. Welchen Einfluss sollte den die Krankenschwester darauf haben und deswegen "ihren Kopf aus der Schlinge ziehen"?

    Zitat

    Ich empfinde jedenfalls Mitleid mit der Ärztin und den Anghörigen und ich glaube dass die rein rechtliche Aufarbeitung wahrscheinlich auf beiden Seiten zu nichts führt, so richtig sie auch juristisch sein mag. Ich würde den Job in der Psychiatrie nicht machen wollen, wir wissen doch alle wie unsicher Einschätzungen von Menschen sind und was da Psychiater so aushalten müssen (zB auch bei der fälschlichen Einschätzung bez. Suizidalität), davor habe ich ziemlich Respekt, gerade weil es manchmal auch so augenscheinlich tragisch enden kann.


    Ich empfinde auch Mitleid mit beiden Seiten. Nichst desto trotz hat augenscheinlich jemand einen Fehler gemacht, der mit anderen Umständen zusammen zum Tod eines Menschen geführt hat. Dieser Fehler ist von einem Gericht bestätigt worden. Nur aufgrund der Tatsache, dass der Job anstrengend ist und das Leben sowieso unfair, kann man doch nicht so einfach mal fünfe grade sein lassen - nicht bei solchen Auswirkungen!


    Gruß, Christian

  • Ich habe doch kein Wort zu der rein juristischen Bewertung verloren, ob das rein juristisch gerecht, oder ungerecht ist, dazu will ich gar keine Stellung beziehen. Ich behalte mir trotzdem vor Mitleid mit der Kollegin zu haben.

  • @ Christian: ich schreib nirgendwo, dass ich pauschal fünfe gerade sein lassen möchte. Zum Thema Kopf aus der Schlinge ziehen, ich kann mir vorstellen, dass man als befragte Krankenschwester sehr wohl in dieser Situation betonen möchte, dass man keinerlei Verantwortung (gar nicht mal unbedingt nur im rein juristischen Sinne) getragen hat und alles korrekt weiter gegeben hat. Wahrscheinlich war es ja auch so, es ist halt eine Aussage von einer Beteiligten und damit ein recht wackliges Standbein.

  • Ich weis das es ihr gutes Recht ist, allerdings zwrifle ich immer arg an Angeklagten die nicht aussagen wollen aber dann Aussagen dritter anzweifeln. Wer nichts falsch gemacht hat, sagt aus was war.... fertig.
    [...]


    Ach, wenn das immer so einfach wäre...


    Die Frage "falsch gemacht oder nicht" sollte man als Betroffener vielleicht nicht spontan selbst zu beantworten versuchen. Die eigene Verwicklung mit einer Prise Emotionalität dürfte regelmäßig den Weg zu einer objektiven Beantwortung verbauen. Dann "labert man los" und verbaut sich noch vielmehr selbst. Ob man gegebenenfalls Monate später in der Hauptverhandlung aussagt, mit dem Risiko eines halbwegs dynamischen Gesprächs, ist dann eine zweite Frage, deren Beantwortung von diversen, extern kaum nachvollziehbaren Variablen abhängig ist.