Schichtwechsel während Patiententransport sorgt für Ärger

  • Hier mal zur Info, der Inhalt vom Erlass in Hessen:




    Erl. HSM vom 22. 1. 2007, Az.: V 7 b – 18 c 12.01.30
    Untersagung von Schichtwechsel während eines Notfalleinsatzes
    Die Notfallversorgung ist durch hohe fachliche Anforderungen und durch absolute zeitliche Priorität
    gekennzeichnet. Da es sich dabei um eine klassische Maßnahme der Gefahrenabwehr für Leib und Leben
    handelt, ist auch ein Höchstmaß an Eingriffsberechtigung gegeben, da die hier bedrohten Rechtsgüter zu den
    höchstrangigen unserer Güterordnung gehören und eine erfolgreiche Gefahrenabwehr auf diesem Sektor
    unabdingbar an das schnellstmögliche Handeln gebunden ist. Daraus resultieren auch höchste Anforderungen an
    die Gestaltung und Durchführung.
    Deshalb weise ich aus gegebenem Anlass darauf hin, dass es untersagt ist, während der Durchführung eines
    Notfalleinsatzes den fälligen Schichtwechsel vorzunehmen. Im Interesse der Patienten ist jeder begonnene
    Einsatz von den Besatzungen (Rettungsdienstpersonal einschließlich Notärzte) der eingesetzten Rettungsmittel
    zu Ende zu führen. Dies gilt auch dann, wenn dadurch das Dienstende überschritten werden muss.
    In keinem Fall darf der Transport der Patienten in das nächste geeignete Krankenhaus durch den Umweg über die
    Rettungswache und Wechsel des Einsatzpersonals verzögert werden.
    Ich bitte um Beachtung.

  • Mal abgesehen davon, dass Brühl eindeutig nicht zu Hessen gehört, lag hier auch keine Notfallrettung vor, oder habe ich etwas relevantes überlesen?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • ach also bin ich nicht professionell weil ich auf meine Arbeitnehmerrechte bestehe und neben meinem 200h Job noch ein Privatleben habe? Interessante Schlussfolgerung.


    Lese dich mal ein bischen ein, was profession und professionalität bedeutet, dann könnten wir weiter reden.

  • Daraus resultieren auch höchste Anforderungen an
    die Gestaltung und Durchführung.


    Allein damit MUSS doch eindeutig ein überlappender Schichtdienst organisiert werden.


    Im Übrigen stellt sich mir in diesem Zusammenhang die Frage, wer für die Einhaltung dieses Erlasses verantwortlich ist.


    Im Einzelfall kann es zwar sinnvoll sein, dass die erstversorgende RTW-Besatzung den Einsatz auch beendet. Aber strenggenommen ist die anschließende Desinfektion auch noch Teil des Einsatzes. Und da gibt es überhaupt gar keinen rationalen Grund, warum deswegen Überstunden gemacht werden, obwohl die ablösende Schicht daneben steht.
    Zweitens ist zum Beispiel auch ein Absicherungseinsatz bei einem Brand ein Einsatz. Und da kommt es zumindest in "meinem" Bereich regelmäßig vor, dass der hauptamtliche RTW abgezogen wird und ein eherenamtliches Fahrzeug Stellung bezieht.


    Zum ursprünglichen Thema: Der springende Punkt ist, ob es sich bei dem Sekundäreinsatz um eine dringliche oder um eine terminierte Fahrt handelte. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass ein Personalwechsel mit Blaulicht tatsächlich Fragen auwerfen sollte. Aber bei einem normalen Krankentransport hätte man vielleicht die Leitstelle informiert und dann - natürlich, nachdem man dem Patient bzw. der Mutter das erklärt hat - den Schichtwechsel durchgeführt. Offensichtlich gab es ja einen dringenden Grund.


    Gruß, Christian


    Gruß, Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Blaulicht ()

  • das wurde bei uns auch im studium angesprochen... solches nutlose "nice to know-pseudowissen" find ich nett... :hallo: :pc: