Im "Außendienst" sind die Arbeitskräfte angeblich nicht versichert.
Spielt keine Rolle. Rechtfertigender Notstand, private Berufshafpflicht, allgemeine versicherungsrechtliche Absicherung bei Hilfeleistung durch Dritte etc.. Es ist immer wieder spannend, wie man mit der Androhung von fehlendem Versicherungsschutz Mitarbeiter in die Schranke weisen kann. Ob es der Helm ist, der nicht getragen wird oder die Erste Hilfe, die persönlich vor der Tür geleistet wird.