Falck will sich in RD Schleswig-Holstein einklagen

  • Hier eine aktuelle Meldung vom SK Verlag:


    http://www.skverlag.de/rettung…-schleswig-flensburg.html


    Genauer geht hier um den Rettungsdienst im Kreis Schleswig-Flensburg.


    "Der Kreis möchte die Vorhaltung im oben genannten Kreis verbessern und hat das dortige im RD beauftragte DRK gebeten, die Vorhaltung entspechend anzupassen. Es erfolgte keine öffentliche Ausschreibung. Falck sieht darin einen Verstoß gegen das Ausschreibungsrecht und hat vom dem OLG (Oberlandesgericht) Schleswig geklagt und hofft nun auf einen "Erfolg"


    Weiß jemand was genaueres?


    Fragen die sich mir stellen:


    Werden die Mitarbeiter beim dortigen DRK nach Tarif bezahlt?Würde ein Einstieg von Falck dort eine Verschlechterung für das Rettungsfachpersonal vor Ort bedeuten?Oder bedeutet das, zumindest von der Seite der Vergütung vielleicht eine Verbesserung?



    Meine Meinung ist, das der Kreis Schleswig ,zumindest für die Vergütung der Mitarbeiter, vielleicht den Weg der Kommunalisierung einschlagen sollte und alle DRK Mitarbeiter übernehmen sollte. So bräuchte man auch nichts ausschreiben. Ich bin nicht der große Rechtsexperte was das Thema Ausschreibungen angeht, aber vielleicht ist hier ja auch garkeine nötig und alles bleibt beim alten.


    Wie seht ihr das ganze?




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  • Hab ich auch letztens gehört. Ich weiß nur, dass es da oben, nördlich der Schlei zumindest, ein paar schwarze Löcher auf der Landkarte geben soll. Also, wo die Hilfsfrist aufgrund der Entfernung zur nächsten Wache nicht ansatzweise einzuhalten sei.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"