Wie ist das nun mit der Umschulung RA zum NotSan?

  • Hallo liebe Gemeinde!


    Es geht um folgendes:
    Urkunde zur Führung der Berufbezeichnung RA 05.12.2008
    seit 15.12.2008 angestellt im Land BB auf einer Sanitäterstelle


    Nun schickt mein AG langsam die Mitarbeiter mit min. 5 jähriger Erfahrung zur Prüfung.
    Mir wurde erklärt, dass ich selbst einen längeren Kurs machen müsste, da ich ja die ganzen Jahre
    auf einer RS Stelle gearbeitet habe und der Zeitraum wie lange ich RA bin, keine Rolle spielt.


    Ist das rechtens so? Ich kann schließlich nichts dafür das ich nicht als RA bezahlt werde.
    Geht es noch jemandem so?


    Gruß

  • Ist das rechtens so? Ich kann schließlich nichts dafür das ich nicht als RA bezahlt werde.


    Naja, du hättest dich dagegen schon wehren können. Es gibt einen Haufen Urteile dazu, dass eine Beschäftigung als RS für einen RettAss nicht statthaft ist und das völlig unabhängig vom Stellenschlüssel. Es wäre sicherlich einfacher gewesen, sich dagegen zu wehren als nun mit der aktuellen Situation umzugehen. Aber es ist umstritten, was unter der Tätigkeit als Rettungsassistent zu verstehen ist. Wenn dir die Zulassung zur Prüfung von der Behörde verwehrt wird, kannst du dich von einem Fachanwalt beraten lassen, ob sich dagegen eine Klage lohnt. Es gibt unterschiedliche Haltungen der verschiedenen Behörden, sodass hier offensichtlich Interpretationsspielraum besteht. Momentan wird aber auch viel verbreitet, was der ein oder andere meint mal irgendwo gehört zu haben. Ich würde zunächst einmal direkt mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen. Oftmals sind die sehr überrascht, was sie angeblich so alles fordern sollen.


    Persönlich würde ich dir eher dazu raten das Staatsexamen anstelle der Ergänzungsprüfung zu wählen. Dazu reicht die Urkunde aus und es ist kein Tätigkeitsnachweis erforderlich. Die Prüfung ist etwas umfangreicher und unter Umständen etwas teurer, spart dir aber die Sorgen um einen verpflichtenden Aufbaulehrgang. Das wäre ein Ausweg um den Problemen aus dem Weg zu gehen.


    Wenn du aber tatsächlich seit sieben Jahren auf einer RS Stelle sitzt, würde ich dir noch viel mehr dazu raten, dich zuerst darum zu kümmern und das Projekt NotSan in der Priorität etwas niedriger anzusiedeln. Im Rechtsboard hier findest du sehr viele Informationen zu dem Thema.


    Viele Grüße,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Mir wurde einmal eine RA Stelle angeboten. Diese wäre aber 35 km weiter gewesen, weshalb ich dankend abgelehnt habe.
    Ich möchte einfach auf meiner Wache bleiben und nicht noch eine halbe Stunde Autofahren müssen.
    Mir wurde auch schon mitgeteilt, dass ich ganz oben auf der Liste stehe.
    Allerdings sind die RA Stellen dann wieder auf anderen Wachen.


    Danke für deine Antwort.

  • Nur um sicher zu gehen, dass du das richtig verstanden hast: Es ist völlig egal, ob bei euch nur RS Stellen frei sind, es ist nicht statthaft einen RettAss als RS zu beschäftigen. Ein RettAss muss als solcher bezahlt werden, auch wenn er nur und ausschließlich im Krankentransport (oder ggf. noch als Fahrer RTW) eingesetzt wird. Das ist mehrfach so geurteilt worden. Es spricht sich nur leider nicht rum.


    Ich kann allerdings verstehen, dass man an einer Stelle hängt und ggf. den Arbeitgeber nicht verärgern möchte, wenn man die für sich perfekte Stelle gefunden hat. Allerdings sind sieben Jahre schon eine extrem harte Nummer.

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  • Ich weiß schon wie du es meinst.
    Leider gehe ich davon aus, wenn ich mir die Stelle "einklage", dass mich mein AG dann aus Trotz o.ä. einfach versetzt.
    Wir haben ein kleines Kind und sind froh, dass meine Stelle so nah dran ist.
    Wenn ich weiter fahren müsste, wäre der Alltag schwieriger.

  • Das ist eine ziemlich schwierige Situation. Dann bleibt es bei meinem Rat, wende dich erstmal an die Behörde und schau dann, ob im Zweifel ein Staatsexamen nicht geschickter wäre.

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  • Nur um sicher zu gehen, dass du das richtig verstanden hast: Es ist völlig egal, ob bei euch nur RS Stellen frei sind, es ist nicht statthaft einen RettAss als RS zu beschäftigen. Ein RettAss muss als solcher bezahlt werden, auch wenn er nur und ausschließlich im Krankentransport (oder ggf. noch als Fahrer RTW) eingesetzt wird. Das ist mehrfach so geurteilt worden. Es spricht sich nur leider nicht rum.


    Hmm, nach meinem bescheidenen Überblick ist es nicht ganz so einfach. Ist ein Tarifvertrag anwendbar? Welchen Umfang hat die Beschäftigung in RettAss-Funktion? Was steht im Arbeitsvertrag (ggf. "Mitarbeiter im RD"). Fragen über Fragen...


    Die mir bekannten Urteile haben meistens entweder a) einen anwendbaren Tarifvertrag im HIntergrund, der auf die bloße Qualifikation RettAss abstellt oder b) es erfolgte eine Einstellung als RettSan aber eine Verwendung überwiegend auf RettAss-Funktionen.

  • GuBis, du hast sicherlich den besseren Überblick. Allerdings wird sich beispielsweise im Hanauer Urteil auf die Funktion und Verantwortung bezogen, weniger auf den Tarifvertrag. Das finden wir hier im Forum. Dabei wurde sogar festgestellt, dass der Krankentransport keine fachfremde Tätigkeit sei, sondern zu den üblichen Aufgaben eines Rettungsassistenten gehöre. Oder habe ich einen wesentlichen Teil nicht verstanden? Letztlich gibt es schon ziemlich viele Urteile in diese Richtung. Eine anwaltliche Beratung dürfte in keinem Fall schaden. In der Konstellation von RA-Blume ist es wohl aber wirklich nicht sinnvoll, weil je nach Arbeitsvertrag natürlich der Einsatz auf anderen Wachen in Betracht kommt.

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