Wenn Christoph Dortmund in München mithilft...

  • Soweit mir bekannt, werden die Kosten für Transporte tatsächlich nur dann übernommen, wenn entweder Start- oder Zielpunkt im heimatlichen Rettungsdienstkreis liegen. D.h. eine kurze Entlassung aus dem Zielkrankenhaus unterwegs nach zuhause absetzen (nicht im Heimatkreis gelegen), ginge auf Kosten des Betreibers.


    Dass bei Notfällen dennoch ausgeholfen wird, egal ob kostengedeckt oder nicht, sollte nicht zur Debatte stehen...


    Wie angesprochen innerhalb Bayerns sowieso hinfällig (zentrale Abrechnung des Landes zu einheitlichen Tarifen - Die "Organisation" als Leistungserbringer kriegt ihr Geld im wesentlichen unabhängig vom Einsatz des Fahrzeuges (Materialkosten und Streckenpauschale ausgenommen) für die Besetzung des landeseigenen Fahrzeuges).
    Mit den umliegenden (Bundes-)ländern BaWü, Hessen, Thüringen sowie der Republik Österreich gibt es entsprechende Abkommen. (Wie es mit Sachsen aussieht weiß ich nicht, Tschechien mauert wohl ziemlich).


    Viele Grüße,
    Krumel

  • Wie wäre es mit: weil es für den Rest eben gerade KEIN Auffangtatbestand ist?



    das überzeugt mich nicht. einerseits gibt es auch unter dem rest leute, die garantenstellungen haben, zB durch ingerenz beim verschuldeten verkehrsunfall oder kraft natürlicher verbundenheit. bei denen läuft's ja genau so.

  • Darf der Neu-Ulmer aber noch in Ulm retten?


    Dauch wenn die Frage an sich richtig ist, ist das gewählte Beispiel aus mehreren Gründen nicht ganz glücklich gewählt.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Weil es trotz der Grenzsicherung durch das 3. königlich bayerische Gebirgsschützenbatailon zu Grenzverletzungen seitens Bürgern des Königreiches Württemberg kommt.
    Ebenso gelingt es dem auf württembergerischer Seite zur Grenzsicherung betrauten berittenen Garderegiment aus Stuttgart nicht den Einfall von Wirtschaftsflüchtligenen aus dem Königreich Bayern zu stoppen.
    Daher würde ich eine so schwierige Frage, wie einen über die Landesgrenzen hinaus gehenden Einsatz von Rettungsmitteln, auch erstmal hinten anstellen.


    ;-)

  • Erläuterung?



    Da gibt es mehrere Gründe:


    - es gibt zwischen dem Ulm und Neu-Ulm (respektive den jeweiligen RBD) eine Übereinkunft, die regelt, dass ein bestimmtes Gebiet vom ADK primär von bayerischen Fahrzeugen versorgt wird, während eine Teil des LK NU primär von Fahrzeugen aus Ul versorgt wird.
    - behandeln die RD'ler aus NU die Ulmer Kliniken als ob sie zu ihrem eigenen Bereich gehören und fahren diese regelhaft an, ohne den Kanal zu wechseln und sich in Ul anzumelden sondern bleiben in Kontakt mit ihrer eigenen Leitstelle.
    - "helfen" Ulmer Fahrzeuge deutlich häufiger in Bayern aus, als umgekehrt. (Laut Latrinenparole werden pro Einsatz eines Fahrzeuges aus NU ca. 50 Einsätze von Ulmer Fahrzeugen in Bayern geleistet...)
    - gibt es die Merkwürdigkeit, dass das Neu-Ulmer NEF sehr häufig am Ulmer Eselsberg parkt (und damit jeder Ort in NU vom Ulmer 1/82-1 (bzw. 2/82-1) schneller zu erreichen ist als vom Neu-Ulmer NEF.) und von dort aus quer durch Ulm zu seinen Einsätzen ausrückt.... Ein Anmelden bei der Ulmer ILS findet hier nie statt....

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