Mal ganz unabhängig von den Befindlichkeiten der einzelnen Standpunkte sollten wir hier zwei verschiedene Systeme unterscheiden:
1. Der Notarzt besetzt als Teil seines Jobs in einem Angestelltenverhältnis das NEF. Er bekommt dafür zeitabhängig Geld. Es besteht ein Arbeitsvertrag, indem die Konditionen festgelegt sind. Hier hat sich der Noarzt den Konditionen des Arbeitgebers anzupassen, d.h. der AG legt Aufenthalt, Vergütung und zu erbringende Leistung fest.
2. Der Notarzt besetzt "in seiner Freizeit", also zusätzlich zu seinem Job oder als Freelancer oder wie auch immer das NEF. Da hat dann tatsächlich der Arbeitgeber die Bedingungen des Arztes zu akkzeptieren. Oder halt auch nicht. Aber ich finde es durchaus okay, dass der Arzt in diesem Fall zu Hause abgeholt werden kann. Offensichtlich war der Rettungsdienstleister ja nicht in der Lage, einen "hauptamtlichen" Notarzt zu stellen.
Man muss halt die Grenzen genau ausloten. Sind 200 Meter neben der Wache okay, 2km? Ist einkaufen okay? Ist es vielleicht sogar okay, dass der Hubschrauber noch kurz in den Nachbarort fliegt, um den Arzt aufzunehmen? Wo zwischen diesen Extremen ist die Grenze? Und wer legt sie fest?
Gruß, Christian