Darf ein Notarzt im Dienst im Einsatzfall von Zuhause abgeholt werden oder muss sich dieser auf der NEF-Wache aufhalten? Diese Frage beschäftigt derzeit den Bereichsausschuss im Kreis Rottweil sowie das Landratsamt und das Innenministerium. Der stellvertretende Vorsitzende des Bereichsausschusses und Kreisvorsitzende des DRK, Thomas J. Engeser, sieht keinen Grund, an dem derzeit bestehenden System, bei welchem die diensthabenden Notärzte im Einsatzfall von Zuhause abgeholt werden, etwas zu ändern: "Insgesamt passt's", so Engeser. Auch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde sowie die Krankenkassen als Kostenträger sehen keinen Grund, die langjährige Praxis zu ändern. Die Hilfsfristen der Notärzte würden zu 94,7 Prozent eingehalten.
Das Innenministerium indes hält dieses Vorgehen für rechtswidrig, wie aus einem Schreiben hervorgeht: "Eine Notarztabholung bei einer Privatadresse sollte daher immer nur als ultimo Ratio (sic) und nur interimsweise geduldet werden, bis eine anderweitige Notarztversorgung gewährleistet werden kann." Dies sieht man im Landratsamt nicht so: die hiesige Praxis verstoße nicht gegen das Gesetz, da dort nicht eindeutig vorgegeben sei, dass der Notarzt auf der Wache warten müsse.
DRK-Kreisvorsitzender Engeser vermutet, dass das Deutsche Institut für Katastrophenmedizin in Stuttgart und Tübingen mit seiner entsprechenden Anfrage an das Innenministerium seine Dienste auch auf Rottweil ausweiten möchte. Die private Einrichtung unterstützt Krankenhäuser bei der Besetzung von Notarztdiensten mit Honorar-Notärzten.
Quelle: http://www.suedkurier.de/regio…-Kritik;art416015,8111315