Transport wegen nicht kompatibler Trage abgelehnt | Patientin verstorben | Staatsanwaltschaft leitet Vorermittlung ein

  • Kurz zum Verständnis: was meinst Du mit "offiziellen" Landeplätzen?

    Einige Krankenhäuser haben (hatten) keine richtigen Hubschrauberlandeplätze, so das man sich über Jahrzehnte anderer geeigneter Landeplätze bedient hatte, z.B. die "Dreieckswiese" am Klinikum Nordstadt in Hannover (Maximalversorger), eine ganz normale Wiese zwischen zwei Straßenecken. Nun hat das Klinikum Nordstadt seit einigen Jahren einen Dachlandeplatz direkt über der chirurgischen Notaufnahme. Es gibt noch andere Beispiele...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Meines Wissen nach zählen die auch zu den offiziellen Landeplätzen und sind sogar im entsprechenden Landeplatz-Almanach vermerkt. Jedes deutsche Krankenhaus hat einen ihm zugewiesenen Landeplatz, der Tag und Nacht anfliegbar sein muss. So ist zumindest mein Kenntnisstand.

  • Gibt hier durchaus Krankenhäuser, die nicht über einen eigenen Landeplatz verfügen. Sind auch größere Krankenhäuser dabei oder solche mit Sondergerät wie einer Druckkammer. Da wird dann oft der Landeplatz eines anderen Krankenhauses genutzt oder auch die in der Nähe befindliche Polizeikaserne. Kann es sein, dass das alles noch unter Bestandsschutz läuft? Ich bin da mit der Vorschrift nicht so firm...


    Edit: Auch aus der KOST weiß ich, dass es auch im restlichen Niedersachsen/Bremen einige Krankenhäuser gibt die keinen eignenen Landeplatz haben. Da weicht man z.B. auf Flugplätze, usw., aus.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Nicht "eigenen" mit "offiziellem" Landeplatz verwechseln. Ein "offizieller" Landeplatz kann auch eine Wiese oder eine Feuerwache sein, wenn das Krankenhaus keinen eigenen hat.

  • Zitat

    Ja, das dachte ich mir.


    Und was soll mir das jetzt sagen? Trifft aus deiner Sicht nicht zu, weil....?

    Zitat

    Die Frage ist halt, wo in diesen Vorschriften steht, dass man nicht für ein paar hundert Meter mit der schmalen Trage auf der breiten hätte fahren dürfen. Oder eine andere improvisierte Lösung hätte einsetzen können.


    Warum sollte der ganze vollkommen übertriebene Vorsichtsblödsinn plötzlich über Bord geworfen werden dürfen, wenn man's im Straßenverkehr sonst auch nicht darf und die Vorschrift dem Fahrer dementsprechend bekannt sein muss?
    Nicht falsch verstehen, ich hab's weiter oben schon mal ausgeführt: Ich hätte mir das mindestens dreimal überlegt. Ich versteh nur nicht, warum hier ohne konkrete Kenntnis des Einzelfalls verbal auf den Fahrer eingedroschen wird, der die Fahrt aus einem uns nicht bekannten Grund für nicht verantwortbar hielt.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Ich versteh nur nicht, warum hier ohne konkrete Kenntnis des Einzelfalls verbal auf den Fahrer eingedroschen wird, der die Fahrt aus einem uns nicht bekannten Grund für nicht verantwortbar hielt.


    Steht im Artikel:

    Zitat

    Dies lehnte die Besatzung des RTW ab, da sich die Trage nicht sicher im Fahrzeug befestigen lasse.

  • Ja, soweit bekannt. Nur gibt es eben verschiedene Ausprägungen von "nicht sicher". MIch würde das konkrete technische Problem interessieren.

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  • Ist denn jetzt mal irgendwo geklärt worden, was die Dame hatte, was alles an Geräten genutzt wurde usw.
    Valide Informationen gibt es keine.



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  • Ja, das dachte ich mir.


    Und was soll mir das jetzt sagen? Trifft aus deiner Sicht nicht zu, weil....? [/quote]


    § 22 Abs. 1 StVO: Sind Patienten im RTW "Ladung"? Und wenn sie es sind, steht in der Norm nur, dass man die Ladung so sichern muss, wie es die Sicherheit während der Fahrt erfordert. Das bekommt die Feuerwehr bei einer Fahrt im Schritttempo über einige hundert Meter nicht hin? Dann gibt es da imho ein ziemliches Problem.


    § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO: Ja, und gegen welchen Teil der Vorschrift soll denn ein solcher Transport verstoßen? Dass ein RTW verkehrsunsicher wäre, wenn eine Hubitrage provisorisch gesichert wird, müsste man mir erstmal erklären.



    [quote]
    Warum sollte der ganze vollkommen übertriebene Vorsichtsblödsinn plötzlich über Bord geworfen werden dürfen, wenn man's im Straßenverkehr sonst auch nicht darf und die Vorschrift dem Fahrer dementsprechend bekannt sein muss?


    Weil der ganze übertriebene Vorschriftsblödsinn möglicherweise gar nicht im Wege steht und deshalb auch nicht über Bord geworfen werden muss. Was vielleicht nicht der RTW-Fahrer wissen muss, aber sein Feuerwehrhäuptling schon. Und wenn beiden nichts besseres einfällt, als sich unter Berufung auf die StVO aufzuspielen, weil sie ein Problem damit haben, dass ihnen zwei Ärzte zur medizinisch sinnvollen Beförderung eien Vorgabe machen, dann sind sie an der Stelle falsch, an der sie sind.

  • Achtung Laienverständnis:


    Zitat von »STVO § 22(1)«
    [...]dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.


    Hervorhebung durch mich
    Regeln der Technik wäre mVn die Aussage der Herstellers (Unterweisung/Anleitung).



    Anerkannte Regeln der Technik sind etwas anderes als die Bedienungsanleitung oder eine Unterweisung. Google ist Dein Freund an dieser Stelle. Abgesehen davon bin ich fast sicher, dass in der Bedienungsanleitung einer Fahrtrage nicht steht, dass man keine Hubitragen oben drauf schnallen darf. Aber das weiß ich in letzter Konsequenz nicht.

  • Okay, juristische Begrifflichkeiten sind natürlich nicht meine Baustelle. Dennoch isses doch so, dass wenn der Strafbefehl akzeptiert wird, eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. "Anklage" gehört warhscheinlich in eine Hauptverhandlung, aber im o.g. Fall ist doch schon ermittelt worden und für den Beschuldigten scheint aus Sicht der Staatsanwaltschaft (und eines Richters) die Sache recht eindeutig zu stehen.


    Anklagen darf die Staatsanwaltschaft auch nur, wenn sie davon ausgeht, dass der mutmaßliche Täter verurteilt werden wird. Von daher unterscheiden sich Anklage und Strafbefehl nicht. Einen Strafbefehl wählt die StA dann, wenn sie die Sache für so einfach hält, dass der Täter ohnehin nicht widerspricht, so dass man sich den Aufwand einer Hauptverhandlung sparen kann.

  • Warum ist hier überhaupt irgendein Paragraph der StVO relevant? Also außer der Nummer 35?!


    Bei den paar hundert Metern verstehe ich übrigens auch nicht, warum man nicht mit Schrittgeschwindigkeit und ggf. Sicherungsposten fährt. Das wäre zumindest mein Lösungsweg gewesen. Im Zweifel einfach langsam fahren finde ich übrigens ein gutes Rezept gegen viele der "oh Gott, so dürfen wir nicht fahren"-Probleme... (Habe so schon eine Z.n. Rea Patientin mit >250 kg im normalen RTW transportiert und würde das sofort wieder machen.)

  • § 22 Abs. 1 StVO: Sind Patienten im RTW "Ladung"? Und wenn sie es sind, steht in der Norm nur, dass man die Ladung so sichern muss, wie es die Sicherheit während der Fahrt erfordert. Das bekommt die Feuerwehr bei einer Fahrt im Schritttempo über einige hundert Meter nicht hin? Dann gibt es da imho ein ziemliches Problem.


    Selbst wenn der Patient keine Ladung ist: Es ergibt sich doch aus den §§ von wegen Sicherheitsgurten/Rückhaltesystemen, das zu befördernde Personen angeschnallt zu sein haben. Nebenbei dürfte die Trage samt Untergestell irgendwo zwischen Ladung und Rückhaltesystem einzusortieren sein, mitzuführende Gerätschaften sind wohl eindeutig Ladung.


    Zitat

    § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO: Ja, und gegen welchen Teil der Vorschrift soll denn ein solcher Transport verstoßen? Dass ein RTW verkehrsunsicher wäre, wenn eine Hubitrage provisorisch gesichert wird, müsste man mir erstmal erklären.


    Ich hab ein nicht unerhebliches Problem damit, dass technisch zusammenimprovisiertes Gelump an allen Standards vorbei pauschal als verkehrssicher gelten soll. Das muss mir erstmal jemand erklären. Zumal Ladung ja auf keinen Fall bei egal welchem Fahrmanöver verrutschen, wegrollen, umfallen, usw. darf. Warum sollten wir einem kranken Menschen diese Möglichkeit einräumen müssen, einer Kiste voller Büroklammer aber in keinem Fall?



    Weil der ganze übertriebene Vorschriftsblödsinn möglicherweise gar nicht im Wege steht und deshalb auch nicht über Bord geworfen werden muss.


    Wenn's so ein sollte, gern. Wo steht's?


    Zitat

    Was vielleicht nicht der RTW-Fahrer wissen muss, aber sein Feuerwehrhäuptling schon. Und wenn beiden nichts besseres einfällt, als sich unter Berufung auf die StVO aufzuspielen, weil sie ein Problem damit haben, dass ihnen zwei Ärzte zur medizinisch sinnvollen Beförderung eien Vorgabe machen, dann sind sie an der Stelle falsch, an der sie sind.


    "Vorgabe" im Sinne einer Weisungsbefugnis stelle ich hier erstmal schwer in Frage. Zweitens stände es dir auch gut zu Gesicht, nicht so tief in die Polemikkiste zu greifen.

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  • Warum ist hier überhaupt irgendein Paragraph der StVO relevant? Also außer der Nummer 35?!


    Welche Vorschriften willst du denn sonst ins Feld führen? Verhaltensvorschriften zum Straßenverkehr bieten sich da nunmal an. :)


    Zitat

    Bei den paar hundert Metern verstehe ich übrigens auch nicht, warum man nicht mit Schrittgeschwindigkeit und ggf. Sicherungsposten fährt. Das wäre zumindest mein Lösungsweg gewesen.


    Definitiv eine gute Idee.

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  • Warum sollten wir einem kranken Menschen diese Möglichkeit einräumen müssen, einer Kiste voller Büroklammer aber in keinem Fall?


    Weil Büroklammern nicht sterben können, wenn man wartet oder sie hin und her räumt? ;-)

  • Bei der Güterabwägung geh ich ja mit, von Anfang an. Nur von aller medizinischen Notwendigkeit abgesehen wird hier ja ein Stück weit in Frage gestellt, dass der Fahrer sich um irgendwas anderes zu kümmern hätte als um die reine Bedienertätigkeit vorne links.

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  • Eigentlich wurde die Sachlage nur mal von der anderen Seite argumentativ beleuchtet. Dass der Fahrer nur zum Fahren da ist und sich keine Gedanken machen muss, habe ich jetzt so nicht verstanden

  • Deswegen schrub ich ja auch "ein Stück weit". Die argumentative Ausleuchtung von der anderen Seite war für meinen Geschmack bislang eher spärlich (mal davon ausgehend, dass "Die sollen sich nicht so anstellen und einfach ihren Job machen" kein Argument ist).

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