Zugunglück in Oberbayern

  • Ich hoffe, dass trotzdem eine eventuelle Beteiligung der Bahn durch das Weglassen von Sicherheitssystemen aus Kostengründen untersucht wird.

    Da glaube ich ehrlich gesagt nicht dran, wenn man mal sich die großen und alltäglichen Unglücke der Bahn anschaut, z.B. Eschede, die ständigen toten Gleis- oder Servicearbeiter an Bahnhöfen, der kaltgestellte Bahnbeamte, usw.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wie ich mir von meiner Frau, Juristin, habe sagen lassen: In so einem Fall ziemlich außergewöhnlich, da es nicht unbedingt strafmildernde Auswirkung haben kann.


    Freilich wirkt ein Geständnis strafmildernd - zu Beginn der Hauptverhandlung mehr als am Ende derselben.


    Wir kennen die Beweislage nicht, aber wenn man - und so klang die Berichterstattung - das Spielen während des Unfallgeschehens belegen kann, der Anklagevorwurf also vermutlich (weitgehend) nachweisbar ist, gibt es wenig außer der Flucht nach vorne, was sich als Verteidigungsstrategie anbietet. Wenn die Verurteilung kaum zu verhindern ist, kann das Ziel nur eine Strafmaßverteidigung sein.


    Ich hoffe, dass trotzdem eine eventuelle Beteiligung der Bahn durch das Weglassen von Sicherheitssystemen aus Kostengründen untersucht wird.


    Das ist Aufgabe der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes, nicht des Strafverfahrens. Aus strafrechtlicher Sicht ist eine solche "Beteiligung" AFAIS nicht ersichtlich.

  • Aus strafrechtlicher Sicht ist eine solche "Beteiligung" AFAIS nicht ersichtlich.


    Ich glaube, Hauke meint, dass zumindest für eine Teilschuld auch gegen die Bahn ermittelt werden soll bzw. bei einer Schuld auch ein entsprechendes Urteil ergeht.

  • Das Urteil im Zugunglück-Prozess von Bad Aibling ist gefallen. Der Fahrdienstleiter hat sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht und muss nun dreieinhalb Jahre in Haft.


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