RS-Vorraussetzungen/FoB-Pflicht??!!

  • Hallo,
    habe hier mal eine Frage an euch, bzw. speziell an unsere Juristen!


    1. Mein Dienststellenleiter meinte neulich zu mir, das für RS keine Fortbildungspflicht bestehe-§4 des SH RdG wiederspricht dem doch , oder??!! Hat er tatsächlich recht??


    2. Stimmt es das für den RS KEIN Hauptschulabschluss notwendig ist??!!



    gruß
    sebastian

  • Kann Dir nur zu 2. was sagen: Da die RS Ausbildung keine anerkannte Berufsausbildung ist wird kein Schulabschluss verlangt (Bund/Länder abkommen). Allerding verlangen die meisten Ausbildungsstätten meines Wissens den HS abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • zu 1.) Der Wortlaut des § 4 RDG S-H ist für mich eindeutig. Wenn Dein Arbeitgeber Notfallrettung oder Krankentransport betreibt, wovon wohl auszugehen ist, dann muss er -also Dein Arbeitgeber- für Deine Fortbildung sorgen. Darüberhinaus muss er dies der entsprechenden Behörde nachweisen können. Ein Ausschluss von RS ist gerade nicht vorgenommen worden, vielmehr ist von "eingesetzten Personen" die Rede. Kurz gefasst: Dein Wachenleiter liegt voll daneben...


    zu 2.) dem von SanSold gesagten ist nichts mehr hinzuzufügen...

  • Ich weiss ja nicht, bei welchem Arbeitgeber du fährst - aber das DRK hat in einer Rahmendienstanweisung festgelegt, dass jegliches nichtärztliches Personal sich einer 30-Stunden-Fobi im Jahr unterziehen muss.
    In wie weit dies von anderen Organisationen ebenfalls empfohlen wird, weiss ich aber nicht.

  • securo:


    In Deutschland wird die Fortbildungspflicht für das RD Personal im jeweils gültigen Landesrettungsdienstgesetz geregelt, bzw. vorgeschrieben !


    Für Niedersachsen ist das der § 10 NRettDG

  • securo; Smart; RettSanSRK:


    Ich finde es doch recht befremdlich, daß eine Nationale HiOrg. (SRK), über Anerekennungen von Krankenpflegern und / oder Rettungsassistenten entscheiden kann, sowas gehört meiner Meinung nach in staatliche Hände, wo wir wohl schon wieder beim Thema Monopol wären !

  • ... so was nennt man Delegation ...


    allerdings begreife ich nicht so ganz, worauf deine Bemerkung abzielt.
    Das SRK ist zum jetzigen Zeitpunkt verantwortlich für die Ausstellung von Berufsausweisen der meisten Gesundheitsberufe.