Hallo,
habe hier mal eine Frage an euch, bzw. speziell an unsere Juristen!
1. Mein Dienststellenleiter meinte neulich zu mir, das für RS keine Fortbildungspflicht bestehe-§4 des SH RdG wiederspricht dem doch , oder??!! Hat er tatsächlich recht??
2. Stimmt es das für den RS KEIN Hauptschulabschluss notwendig ist??!!
gruß
sebastian