Anerkennung von RS zum Notfallsanitäter (A) zum RettAss?!

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe soeben eine etwas befremdliche Nachhricht von einem Freund bekommen.
    Aber erst mal der Reihen nach:


    Person X hat in Deutschland seinen RS gemacht und ist dann nach Österreich gegangen. Dort hat er beim ÖRK seinen RS + Nachweis über Medikamentenkunde als Notfallsanitäter anerkannt bekommen.


    Nun der Hammer. Er hat nun den Versuch gestartet sich den Notfallsanitäter als RettAss umschreiben zu lassen. Nach seinen Angaben sei dies auch so gut wie durchgewunken.


    Was könnt ihr dazu sagen???

  • entweder stammtischweißheit oder ne nicht mal so dumme gesetzeslücke seinen RA zu erstehen...


    kanns mir nicht vorstellen, das fliegt doch irgendwannauf, oder sitzen in den ministerien keine Leute vom Fach mit Ahnung ?

  • Zitat

    Original von SeptemberRain
    kanns mir nicht vorstellen, das fliegt doch irgendwannauf, oder sitzen in den ministerien keine Leute vom Fach mit Ahnung ?


    @SR
    die Frage können wir doch alle beantworten.... :ironie:

  • Super - auf diese Weise bringen wir ein noch junges Berufsbild in den Untergang.
    Ohne jemanden etwas böses zu wollen, aber das geht doch etwas zu weit und hat unter dem Gesichtspunkt einer qualitativen Rettung nur abgelehnt zu werden.

  • Ob ihr es glaubt oder nicht, aber eine ähnliche Diskussion haben Vossi und ich vor kurzem geführt (nicht hier, sondern in Real-Life)...


    §2 Abs2 RettAssG besagt, dass man zum RettAss anerkannt werde kann, wenn eine Ausbildung als "gleichwertig" anerkannt wird. Was "gleichwertig" genau bedeutet wird jedoch im EInzelfall von den zuständigen Regierungspräsidien zu prüfen sein. Funktioniert im Umkehrschluss ja auch ganz gut. Also der deutsche RettAss kann sich relativ leicht zum RettSan (Schweiz) und NotfallSan (Österreich) anerkennen lassen.


    Es handelt sich da nicht um stammtisch-geschwätz, sondern schlicht und ergreifend um eine reale Möglichkeit.


    Übrigens: Die Ausbildung zum NOtfallsanitäter in Österreich ist von der Dauer her wohl kaum kürzer als die des RettAss. Man muss ja bedenken, dass gewisse Praxisstunden gefordert werden und zusätzliche Schulungen, um die ZUsatzbezeichnungen zu erwerben...


    securo: Wieso bringen wir damit ein junges Berufsbild in den Untergang??? Und was hat das bitte mit Qualität zu tun???


    Ich denke nicht, dass hier das Berufsbild des RettAss gefährdet ist oder gar die Qualität leidet. Letztlich entscheidet doch die medizinische und fachliche Kompetenz... und die kann durchaus als gleichwertig, gemessen am Standard-RettAss und am Standard-NotfallSan, angesehen werden.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

    Einmal editiert, zuletzt von oepfae ()

  • @ oepfae:
    vollkommen klar, dass es diese Anerkennungsmöglichkeiten gibt, aber hier geht es ja darum, dass ein RettSan (D) sich über den Notfallsanitäter (A) zum RettAss (D) anerkennen lassen will.
    Und das halte ich doch für bedenklich !

  • Ja da stimme ich dir zu...habe meinen vorigen Post nur auf die generelle möglichkeit der Anerkennung bezogen.
    Solches Vorgehen ist in der Tat bedenklich... Aber dank der europäischen Gesetzgebung durchaus möglich... Fragt sich nur, in wie weit hier das zuständige Regierungspräsidium die Voraussetzungen für die Gleichwertigkeit prüft.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

    2 Mal editiert, zuletzt von oepfae ()

  • @ oepfae:
    da du deinen Betrag während meiner Antwort editiert hast, eine Ergänzung:
    Mir geht es nicht darum, die österreichische Ausbildung schlecht zu machen. Ich denke, dass jede rettungsdienstliche Ausbildung, sei es der Rettungsassistent, der Notfallsanitäter oder der dipl. Rettungssanitäter HF ein hohes Mass an Qualität bieten.


    Meine Bekenken gehen dahin, dass durch "Winkeladvokatentricks" eine Qualifkation erteilt wird, für die nie eine Ausbildung absolviert wurde.

  • ...Und das funktioniert auch bei Führerscheinen!! Ein Freund von mir hat seit kurzem einen LKW Führerschein (C). Er hat seinen deutschen in einen schweizer umschreiben lassen. Die haben nicht richtig geprüft, und jetzt darf er 40t mit Anhänger fahren anstatt nur 7,5t. Das ist sicherlich eine Unachtsamkeit von einem Sachbearbeiter. Nur, wenn es im Strassenverkehr klappt, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es auch bei der Anerkennung von Ausbildungsberufen funktionieren kann.

  • Wie du vielleicht auch an meinem zweiten Post gesehen hast, habe ich das mit der grundqualifikation des Betreffenden übersehen. ICh ging von der reinen Anerkennungsmöglichkeit der in Österreich absolvierten AUsbildung aus...


    Ansonsten stimme ich dir zu.... Auch wenn es unbefriedigend ist, werden wir jedoch mit derartigen Regelungen leben müssen...


    Hoffen können wir nur, dass die zuständigen Behörden hier genau prüfen udn einen engen Maßstab anlegen, wenn es um die Anerkennung geht.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von Smart
    ...Und das funktioniert auch bei Führerscheinen!! Ein Freund von mir hat seit kurzem einen LKW Führerschein (C). Er hat seinen deutschen in einen schweizer umschreiben lassen. Die haben nicht richtig geprüft, und jetzt darf er 40t mit Anhänger fahren anstatt nur 7,5t. Das ist sicherlich eine Unachtsamkeit von einem Sachbearbeiter. Nur, wenn es im Strassenverkehr klappt, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es auch bei der Anerkennung von Ausbildungsberufen funktionieren kann.


    Wenn er den FS Klasse C hatte darf er auch in Deutschland einen LKW bis 40 T fahren nur eben mit einem Hänger mit maximal 750 kg.


    siehe auch: Führerscheinklassen

  • Sorry dann hab ich das:


    Zitat

    Original von Smart
    Ein Freund von mir hat seit kurzem einen LKW Führerschein (C).


    falsch verstanden.


    Asche auf mein Haupt

  • In welchem Bundesland bzw. bei welchem RP war dies denn ?
    Hat er es geschafft seinen RA zu bekommen ?



    Quelle: http://www.berufsinfo.at/lehre/html/l19.htm



    "Im Jahre 1990 haben Österreich und die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über die Zusammenarbeit in der Berufsbildung und über die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Prüfungszeugnissen abgeschlossen. Bisher konnten bereits 205 österreichische Lehrabschlussprüfungen mit 324 deutschen Abschluss- oder Gesellenprüfungen gleichgestellt werden. 26 österreichische Meisterprüfungen konnten ebenso vielen deutschen Abschlüssen gleichgestellt werden."

    2 Mal editiert, zuletzt von Hannibal ()

  • Zitat

    ..Und das funktioniert auch bei Führerscheinen!! Ein Freund von mir hat seit kurzem einen LKW Führerschein (C). Er hat seinen deutschen in einen schweizer umschreiben lassen. Die haben nicht richtig geprüft, und jetzt darf er 40t mit Anhänger fahren anstatt nur 7,5t. Das ist sicherlich eine Unachtsamkeit von einem Sachbearbeiter. Nur, wenn es im Strassenverkehr klappt, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es auch bei der Anerkennung von Ausbildungsberufen funktionieren kann.



    Das steht vielleicht auf dem Führerschein drauf, aber fahren darf er mit 40 t sicherlich nicht, da er hierfür keine Fahrprüfung abgelgt hat.



    Kleine Anekdote hierzu:
    Ein ähnliches Spielchen gab es bei einem Kollegen von mir mit dem Führerschein CE nach der Bundeswehr (Umschreibung Bundeswehrführerschein in normal). Ein Sachbearbeiter hat dort auf dem Führerschein versehentlich Klasse CE eingetragen, allerdings waren die Klassen C, BE und C1E nicht eingetragen. So hätte er laut Führerschein zumindest CE fahren können.
    Wie es dann kommen sollte, ist er eines Tages mit dem PKW in die Polizeikontrolle gekommen. Einem dort anwesendem Polizisten ist es auch komisch vorgekommen, dementsprechend Rückfrage an die Zulassungsstelle, prüfen von Fahrschulunterlagen und anschließend wurde der Führerschein eingezogen und auf Kosten des Steuerzahlers ein neuer, korrigierter angefertigt.

  • Zitat

    Original von Maverick83
    Die Sache ist daran gescheitert das er nicht genügend Stunden nachweisen konnte. Ansonsten hätte es (angeblich) geklappt!


    ok. kommt sicher auf auch die behörde an.


    grundlegend sine die kompetenzen des NFS in AT höher und rechtlich abgesichert im gegensatz zum ra in de.
    der NFS darf auch z.b. in bestimmten situationen, wie sandiensten bestimmte medikamente eigenständig verabreichen. soweit ich weiß gehört da paracetamol gegen leichte schmerzen zu (z.b. kopfweh). unfälle sind ausgeschlossen, da obliegt die analgesie dem NA.


    die ausbildung ist in module und somit anders strukturiert.


    Notkompetenzen sind gesetzlich geregelt bzw. muß vom chefärztekremium freigegeben werden. regional unterschiedlich. ist es freigegeben stützt es sich auf das sangesetz und ist somit gesetzlich abgesichert.


    anderes beispiel. in bayer sind grundschullehrer aus österreich eingestellt worden. in at ist das studium kürzer. bezahlung in de ist die selbe, wie die deutschen lehrer bekommen.

  • Hallo,


    Bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen,gefällt mir sehr gut!Da ich selbst aus dem Süden Österreichs komme,und freiw.NFS bin musste ich auf dieses Thema antworten!
    Ich finde es empörend,dass ein Kollege aus dem RD,eine gesetzliche Lücke ausnutzt,und so zu einer höher qualifizierten Berufsbezeichnung kommt!Ich hoffe,dass dem Kollegen klar ist,dass wenn er sich ab jetzt RA nennen darf auch mehr Verantwortung hat!Solche Personen müssten dann mal so richtig auf den Mund fallen!!!!Jeder der verantwortungsvoll ist,überlegt nicht mal ob er soetwas machen sollte!
    Und ich würde einen NFS nicht mit einem RA vergleichen,da der RA um Längen mehr Ausbildung hat,und wahrscheinlich auch eine bessere!!! Also ich würde mich nicht mit einem RA gleichsetzen.
    Was ich noch loswerden wollte,ich finde es schade,dass bei qualifizierten FACHPERSONAL -die RAs nicht rechtlich abgesichert sind,wenn diese eine NK anwenden!Dann auf die Laune des NA hoffen müssen,dass dieser sie nicht vor den Kadi stellt!!
    Hoffe,dass bei euch auch mal das ganze fest verankert im Gesetz steht, und ihr euch nicht immer auf den Notstand berufen müsst!


    LG Össi

  • Zitat

    Original von Hannibal


    der NFS darf auch z.b. in bestimmten situationen, wie sandiensten bestimmte medikamente eigenständig verabreichen. soweit ich weiß gehört da paracetamol gegen leichte schmerzen zu (z.b. kopfweh). unfälle sind ausgeschlossen, da obliegt die analgesie dem NA.



    Ich kenne DRK Kreisverbände, in welchen der jeweilige Kreisverbandsarzt Medikamente (z.B. Paracetamol, Fenistil) in einem gewissen Indikationskatalog für Sanitätsdienste freigibt und diese durch die Einsatzkräfte des DRK (RH, RS) verabreicht werden dürfen.



    Zitat

    Össil
    Was ich noch loswerden wollte,ich finde es schade,dass bei qualifizierten FACHPERSONAL -die RAs nicht rechtlich abgesichert sind,wenn diese eine NK anwenden!Dann auf die Laune des NA hoffen müssen,dass dieser sie nicht vor den Kadi stellt!!



    Die Notkompetenz ist gesetzlich gesehen kein (!!!) Maßnahmenkatalog welcher ärztliche Maßnahmen unter gewissen Umständen rechtfertig sondern lediglich eine Empfehlung der BÄK, welche selbst nicht einmal eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist sonder lediglich ein eingetragener Verein der durch die "Notkompetenz" eine Regel-Empfehlung herausgibt.


    Selbstverständlich kann ein Rettungsassistent Medikamente selbständig verabreichen, auch die Medikamente die nicht in der Notkompetenz erwähtn werden. So zum Beispeil auch Analgosedierung mittels Ketanes und Dormicum bei akuten und lebensbedrohlichen Schmerzzuständen. Selbst in der staatlichen Prüfung zum RA wird die Applikation von Medikamenten postiv bewertet, sofern auch das notwednige Fachwissen vorhanden ist. Und damit meine ich nicht nur Indikation Dosierung und Nebenwirkung sondern auch Wechselwirkung, Kontraindikationen, Antidot, Pharamkodynamik und Pharamakokinetik.


    Sofern die BLS in vollem Umfang ausgeführt sind kann dann auf eine medikamentöse Therapie durch den RA zugegriffen werden.


    Beispiel: Kardiales Lungenödem. Nachdem sämtliche Basics durchgeführt worden sind, besteht selbstverständlich die Möglichkeit dass der RA Nitrolingiual Spray und Lasix verabreicht. Grundvoraussetzung ist wie bereits erwähnt das Fachwissen und die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, ist der Patient stabil ist eine Abwägung erforderlich.


    Grundsatz: BLS voll Ausschöpfen und dann nach allen Maßnahmen die Medikatioin abwägen.


    Der Rettungsassistent ist gesetzlich abgesichert. Es handelt sich um eine Maßnahme der ärztlichen Kunst welche Rettungsassistenten beherschen sollen und ein Notarzt kann keine Klage einreichen, Kläger ist immer nur der Betroffene und somit der Patient alleine. Sollte es zu einer Klage kommen, dann wird es ein Gutachten geben und wenn der RA vertrauensbewusst alle BLS ausgeschöpft hat, die Notwendigkeit gegeben war und aus medizinischen Gründen richtig gehandelt hat wird es auch zu keiner Verurteilung kommen.


    Wenn jedoch alle die heilige Notkompetenz predigen darf ein RA natürlich gar nichts, nicht einmal einen i.v. Zugang legen. Die Notkompetenz ist von der juristischen Seite nicht mehr als eine Empfehlung ohne rechtliche Folgen.