Sollte der Inhalt der NFS Ausbildung verändert werden?

  • A) Wo steht das ?
    und
    B) Besteht der Anspruch auch wenn der RA den RTW und der RS das "NEF" des selbstfahrende (Not)Arztes lenken muss ?


    Ein rettungsdienstlich erfahrener Jurist hat mir einmal erklärt, dass dies nicht explizit "geschrieben" sein müsse (allerdings in einigen RDG so tatsächlich stehen dürfte), sondern aus diversen Auslegungen von Vorschriften im Bereich der Medizin ergeben würde. Das lässt sich natürlich immer dehnen, da ja streng genommen der NFS in Ausbildung gar keine Patientenbetreuung damit durchführen dürfte, was sicherlich nicht Sinn der Ausbildung wäre.


    Zu (B): Vermutlich ja, zumindest wo ein RA/NFS explizit zur Patientenbetreuung vorgesehen ist. Auch wenn ein NA an Bord ist, hätte - je nach Landesgesetzgebung - der Patient Anspruch auf einen RA/NFS. Diese Diskussion gab es schon vor vielen Jahren im deutschen Südwesten, wo (damals) selbstfahrende Notärzte unterwegs gewesen sind.


  • A) Steht zumindest in Art. 43 BayRDG ( zur Betreuung einzusetzen), aber ja, Ländersache, sorry, dass es hier keine umfassende Antwort gibt. Betraf mich bis jetzt noch nicht.


    B) In Art. 43 BayRDG steht "mindestens einE NFS", wobei ich nicht weiß, ob sich das quantitativ oder qualitativ niederschlagen soll. Steht ein NA, der sich vielleicht aufm Auto nicht auskennt, nicht weiß, wie er ne Vakuummatratze bedient etc. was noch alles passieren kann, wirklich über dem NFS? Außerdem sind Selbstfahrer bäh. Und sollten ihr Auto stehen lassen, wenn es der Patientenzustand verlangt.


    Das lässt sich natürlich immer dehnen, da ja streng genommen der NFS in Ausbildung gar keine Patientenbetreuung damit durchführen dürfte, was sicherlich nicht Sinn der Ausbildung wäre.


    Aber bei einem Azubi ist doch immer ein PAL anwesend, der im Zweifel eingreifen könnte :pfeif: .


  • Der Notfallsanitäter muss all das auch sein; es ist aber nicht der Kern seiner Aufgabe.


    Ein Notfallsanitäter, der ein schlechter Einsatzfahrer oder Einsatzleiter oder von der Betreuung medizinisch wenig hilfebedürftiger Patienten einigermaßen überfordert ist, ist ohne Frage ein schlechter Notfallsanitäter. Wer hingegen gut fahren und Einsätze leiten kann und auch wunderbar einfühlsam mit Patienten umgeht, aber von der notfallmedizinischen Versorgung überfordert ist, hat den Beruf verfehlt - jedenfalls dann, wenn man nach der Ausbildungszielbestimmung des Gesetzes geht. Danach muss sich auch die Ausbildung in ihrer Schwerpunktsetzung richten.


    Wenn ein Notfallsanitäter regelhaft keine Notfälle zu versorgen hat, dann ist er entweder nicht auf einem RTW oder NEF eingesetzt (da gehört er aber hin), oder die Rettungsmittel werden überwiegend fehldisponiert. Dann ist auch dort anzusetzen, nicht aber die Ausbildung des Notfallsanitäters auf eine Tätigkeit abzustellen, die dem gesetzlichen Leitbild widerspricht.