A) Wo steht das ?
und
B) Besteht der Anspruch auch wenn der RA den RTW und der RS das "NEF" des selbstfahrende (Not)Arztes lenken muss ?
Ein rettungsdienstlich erfahrener Jurist hat mir einmal erklärt, dass dies nicht explizit "geschrieben" sein müsse (allerdings in einigen RDG so tatsächlich stehen dürfte), sondern aus diversen Auslegungen von Vorschriften im Bereich der Medizin ergeben würde. Das lässt sich natürlich immer dehnen, da ja streng genommen der NFS in Ausbildung gar keine Patientenbetreuung damit durchführen dürfte, was sicherlich nicht Sinn der Ausbildung wäre.
Zu (B): Vermutlich ja, zumindest wo ein RA/NFS explizit zur Patientenbetreuung vorgesehen ist. Auch wenn ein NA an Bord ist, hätte - je nach Landesgesetzgebung - der Patient Anspruch auf einen RA/NFS. Diese Diskussion gab es schon vor vielen Jahren im deutschen Südwesten, wo (damals) selbstfahrende Notärzte unterwegs gewesen sind.