https://www.swp.de/blaulicht/r…-ausgesetzt-25355166.html
Zitat
Unter dem Vorwand, ihn in eine Klinik zu bringen, hat ein Autofahrer einen schwer verletzten Radfahrer mitgenommen - und ihn dann ausgesetzt.
https://www.swp.de/blaulicht/r…-ausgesetzt-25355166.html
Zitat
Unter dem Vorwand, ihn in eine Klinik zu bringen, hat ein Autofahrer einen schwer verletzten Radfahrer mitgenommen - und ihn dann ausgesetzt.
Was war der Plan des Autofahrers? Wollte er ihn ganz verschwinden lassen und hat sich dann doch nicht getraut? Jetzt steckt er jedenfalls (zu Recht) richtig tief in der S******...
Also wenn dann sollte er konsequent sein und den Radfahrer im Wald vergraben...
Alles andere ist halbgar und weder effizient noch zielführend.
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Zitat„Das ist ein starkes Stück“ meinte am Donnerstag eine Sprecherin der Ulmer Polizei zu dem Vorfall. Nach ihren Angaben ist Aussetzung ein Straftatbestand, der mit drei bis fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Das ist beides richtig, hat aber nicht unbedingt etwas miteinander zu tun: natürlich ist das ein starkes Stück, und natürlich gibt es einen Straftatbestand, der "Aussetzung" heißt, aber der tatsächliche Sachverhalt erfüllt ihn eher nicht; der Radfahrer müsste dadurch nämlich "der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung" ausgesetzt worden sein. Das hängt natürlich am Verletzungsmuster, aber es drängt sich jedenfalls nicht unmittelbar auf. Eine stationäre Aufnahme belegt ja nicht zwingend schwere Verletzungen.