DRK Freiburg besetzt NEF mit RS nach angeblicher Ausnahmegenehmigung durch das IM

  • Das Innenministerium äußert sich zum Thema mit einer Handlungsvorgabe (siehe Anhang).


    Vielen Dank für die Bereitstellung dieses Schriftstückes. An so was kommt man ja sonst nie ran und muss sich immer mit den gängigen Sch...haus Parolen rum ärgern. :good2:
    Allerdings kann man sich jetzt schon ausrechnen dass es regelhaft auf die zweite Variante rausläuft dass das NEF dann doch mit einem RS besetzt wird. Eventuell hat man dann ja mal in der Eile vergessen das NEF abzumelden... :pleasantry:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

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  • Allerdings kann man sich jetzt schon ausrechnen dass es regelhaft auf die zweite Variante rausläuft dass das NEF dann doch mit einem RS besetzt wird. Eventuell hat man dann ja mal in der Eile vergessen das NEF abzumelden...


    Abmelden muss man es nicht... es ist dann halt nur kein NEF nach Rettungsdienstgesetz... genial!


    :ironie:


    Ich würde es so einen kreativen Schachzug gerne für den Irrsinn der Woche vorschlagen.


    Alternativ könnte man auch einfach die Politik damit beauftragen hierfür eine gesetzlich Lösung zu finden...


    Normative Kraft des Faktischen...


  • Berufspolitisch erzeugt dieses schreiben schon einige Irritationen.... Wie sieht das rechtlich aus wenn angehörige der HiOrg X bei der HiOrg Y mal so eben 3-4 Wochen oder auch nur Tage das NEF besetzen? Könnte man da schon von einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sprechen? Als kritisch ist auch zu sehen dass diese Maßnahmen nicht zeitlich befristet deklariert worden sind.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."