Berufsbegleitende Ausbildung zum NotSan als RS

  • Bei uns an der Schule bieten wir das fünf jährige Modell an. Eine Anrechnung der Arbeitszeit findet allerdings nicht statt, ein Teil der Zeit fährt der Azubi als RS ohne Anrechnung, einen Teil als Azubi - dann auch ganz normal als Dritter. So ist es auch (nach unserem Verständnis) gesetzlich vorgesehen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ich finde das sehr nachvollziehbar, wenn man sich innerlich selbst darauf einlässt, den dritten als (fortgeschrittenen) Azubi zu haben und nicht als neu angefangenen Praktikant... Die Rollen sind verschieden, und die eine erfordert eine direkte Betreuung.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Wobei das nicht so ganz nachzuvollziehen ist, dass der Schüler hier in verschiedene Rollen schlüpft.
    "Als was bist Du denn heute hier?"


    Wenn man die Ausbildung auf eine bestimmte Art und Weise macht mag man das so sehen - sprich wenn man die Auszubildenden sowieso immer nur als Fahrer einsetzt. Es sollte aber schon einen Unterschied machen, ob ich jetzt im Rettungswagen sitze und meiner Arbeit als RS nachgehe oder ob ich da bin um zu lernen ein anständiger NotSan zu werden. Anscheinend meinen viele ja das wäre dasselbe. Außerdem schlüpft ja nicht der Schüler in verschiedene Rollen. Sondern im einen Fall ist er Schüler, im anderen ganz normaler Teilzeit-Arbeitnehmer, der halt zufällig gerade am selben Ort arbeitet, an dem er einen Teil seiner Ausbildung macht.


    Ganz konkret soll es anscheinend in Sachsen eine entsprechende Möglichkeit geben. Vielleicht kann ja jemand von dort sagen, wie es mit dem Einsatz von normalen Auszubildenden als RS aussieht. Wenn das durchgehend zugelassen ist kann ich das ja noch irgendwie nachvollziehen. Dann kriegt der berufstätige RS für sein Wachenpraktikum halt sein übliches Gehalt, während der normale Azubi dafür nur die Ausbildungsvergütung erhält. Für richtig hielte ich das dann aber nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von San Holo ()

  • Bei einem normalen Teilzeit-Konzept ist ja aber erst mal völlig unerheblich, ob man RS ist (und als solcher arbeitet) oder nebenher an seiner Karriere als Schlagersänger arbeitet. Oder sich um die Kinder kümmert. Man macht die ganz normale Ausbildung wie alle anderen auch, nur über einen längeren Zeitraum verteilt.


    Interessant ist für mich erst mal, ob man explizit als RS arbeitet und diese Zeit dann als Wachenpraktikum gilt, was dann die Ausbildungsdauer deutlich verkürzen würde. So wie es beim RettAss auch schon war.

  • Ganz konkret soll es anscheinend in Sachsen eine entsprechende Möglichkeit geben. Vielleicht kann ja jemand von dort sagen, wie es mit dem Einsatz von normalen Auszubildenden als RS aussieht. Wenn das durchgehend zugelassen ist kann ich das ja noch irgendwie nachvollziehen. Dann kriegt der berufstätige RS für sein Wachenpraktikum halt sein übliches Gehalt, während der normale Azubi dafür nur die Ausbildungsvergütung erhält. Für richtig hielte ich das dann aber nicht.


    Ja hier gibt es ein Modell als RS den NotSan innerhalb von 4 Jahren berufsbegleitend zu erhalten. Mit den entsprechenden RS bei mir im Betrieb habe ich bissher kein Kontakt gehabt und kann dazu recht wenig sagen. Was ich sagen kann ist das die RS im Berufsalltag primär als RS unterwegs sind und entsprechend vergütet werden.

  • Die Schulzeiten und Klinikzeiten sind identisch zur 3 jährigen Ausbildung. Nur eben auf 5 Jahre verteilt. Auch die 1960 h RW Praktikum sind identisch.


    Allerdings bleiben durch die Ausdehnung 2 Jahre reine RS Tätigkeit in den Zwischenräumen.
    Wie genau die Bezahlung aussieht ist mir nicht bekannt. Der TV kennt das so nicht. Und letztendlich ist es ja Sache des AG, wie er esbezahlt, nicht der Schule.
    Ich kenne allerdings auch Betriebe, die Schüler, die vor der Ausbildung als RS im Betrieb waren, das normale RS-Gehalt weiter bezahlen während der 3 jährigen Ausbildung.
    So etwas wäre ja auch dann in der verlängerten Ausbildung möglich. Es ist schwer vorstellbar, dass man jeden Monat ein unterschiedliches Gehalt bekommt, je nach Anteil RS/Schüler.


  • Ja hier gibt es ein Modell als RS den NotSan innerhalb von 4 Jahren berufsbegleitend zu erhalten. Mit den entsprechenden RS bei mir im Betrieb habe ich bissher kein Kontakt gehabt und kann dazu recht wenig sagen. Was ich sagen kann ist das die RS im Berufsalltag primär als RS unterwegs sind und entsprechend vergütet werden.


    Dass es generell ein TZ-Modell gibt ist klar. Die Frage ist, ob die 1960 h Praxis "auf Arbeitszeit" laufen oder zusätzlich. Und ob das dann dort vielleicht auch so in Ordnung ist