ZitatAlles anzeigenOriginal Magdeburger Volksstimme vom 18.02.06
Der Landtag hat gestern mit den Stimmen von CDU und FDP ein neues Rettungsdienstgesetz beschlossen. Dieses soll im Januar 2007 in Kraft treten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Zahl der 23 Rettungsleitstellen auf etwa ein Drittel zu reduzieren.
Magdeburg. Gerry Kley, der Sozialminister, zeigt sich höchst zufrieden. Seit 1998 wird um das neue Gesetz gerungen. Jetzt liege ein " gelungener Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen von Verbänden " vor, sagt der Minister. " Es ist eine gute Grundlage dafür, dass der Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt qualitativ hochwertig durchgeführt werden kann. "
Zur Erklärung : Bei den Rettungsleitstellen gehen Notrufe ein, worauf die dortigen Fachleute Notärzte, Feuerwehr und Katastrophenschützer zu den Einsatzorten schicken. Wie viele dieser Stellen es in Zukunft noch gibt, lässt das Gesetz offen. Die Koalitionäre konnten sich auf keine Zahl einigen. Das müssen Kreise und Kommunen jetzt untereinander ausmachen.
Das Gesetz sieht zudem vor, das Personal besser zu qualifi - zieren. Jede Leitstelle soll einen ärztlichen Leiter haben. Bei der medizinischen Notfallversorgung sollen künftig auch entsprechend qualifi zierte niedergelassene Ärzte einbezogen werden. Neu ist zudem, dass bei den Verhandlungen über die Kosten des Rettungsdienstes die Krankenkassen künftig mit am Tisch sitzen. Die " Hilfsfrist " bleibt unverändert. Danach muss ein Rettungswagen mit Sanitätern innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort sein, ein Notarzt innerhalb von 20 Minuten.
Brunhilde Liebrecht ( CDU ) sagt : " Unser Ziel, einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst zu angemessenen Kosten zu gewährleisten, haben wir erreicht. "
Birke Bull ( Linkspartei. PDS ) hält fünf Rettungsleitstellen für einen " tragfähigenKompromiss ". Ex-Sozialministerin Gerlinde Kuppe ( SPD ) hält das Gesetz für " mutlos und glücklos ". Die Hallenserin erwartet " Qualitätseinbußen ". Sie kritisiert, CDU und FDP hätten alle Änderungsanträge der Oppositionsparteien abgelehnt. " Das ist die Arroganz der Macht ", schimpft sie.
Da hält es Ministerpräsident Wolfgang Böhmer ( CDU ) nicht mehr auf seinem Stuhl. Frau Kuppe habe es in ihrer Zeit als Sozialministerin ( 1994 bis 2002 ) nicht geschafft, ein neues Gesetz unter Dach und Fach zu bekommen, sagt er. " Das ist die Arroganz der Ohnmacht. "
-
-
Zitat
Bei der medizinischen Notfallversorgung sollen künftig auch entsprechend qualifizierte niedergelassene Ärzte einbezogen werden.
Diese Regelung findet man in immer mehr Rettungsdienstgesetzen.
Ein weiteres deutliches Zeichen dafür, daß man langfristig damit rechnet, den Notarzdienst nicht adäquat aufrecht erhalten zu können. Die Frage ist allerdings, wieviele niedergelassenen Ärzte bereit sind, sich notfallmedizinisch so weiterzubilden, daß diese tatsächlich in die rettungsdienstliche Notfallversorgung eingebunden werden können. Dies ist mit einem Zeit- sowie Kostenaufwand verbunden, zu dem kaum ein niedergelassener Arzt bereit sein dürfte.
Im Übrigen ist es ja heute jederzeit möglich, daß ein niedergelassener Arzt in die Notfallversorgung mit einbezogen wird - auch ohne explizite Erwähnung im Rettungsdienstgesetz. Und wer möchte einem nicht in der Notfallmedizin qualifiziertem Arzt die Notfallbehandlung eines Patienten verwähren ? Das medizinische Assistenzpersonal ? -
Ich gebe Daniel voll und ganz Recht, bzgl. seiner Vermutung über die Zukunft des Notarzt - Systems.
Ich schaue dem aber mehr oder weniger gelassen entgegen. Im Laufe der letzten Jahre hat sich - nach meinem subjektiven Empfinden - die notfallmedizinische Qualität der niedergelassenen Ärzte durch den stetigen Generationswechsel verbessert. Immer häufiger werden anstatt KTW´s auch NAW´s bestellt und man findet auch immer häufiger adäquat vorversorgte Patienten vor. Liegt halt daran, dass immer mehr niedergelassene Ärzte vorher einige Erfahrung im Klinikbetrieb mit Notarzt - Anbindung gesammelt haben. Die wissen viel eher, was "Rettungsdienst" ist, als Ärzte, die vor der Niederlassung keine Gelegenheit hatten, Rettungsdienst kennen zu lernen, bzw. gar mitzuwirken.
Was die Weiterbildung in diesem Segment angeht, gebe ich Daniel widerum Recht. Das ist durch Niedergelassene tatsächlich nicht zu leisten, daher wird das System immer nur temporär gut funktionieren. Oder auch nicht, wenn ein "frischer" niedergelassener von Anfang an regelmässig eingebunden wird und daher schon aus einem Selbsterhaltungstrieb sich notfallmäßig fit hält.
Es ist ja nicht unbedingt gesagt, daß alle Ärzte eingebunden werden müssen.
Hat man einen kleinen Ort mit 3 - 5 Praxen, von denen 2 was taugen, dann kann man sich ja auf diese konzentrieren.
Und im schwer ländlichen Gebieten sind niedergelassene Ärzte ja nun eher bereit, ihre Patienten auch zu ungünstigen Zeiten aufzusuchen, als in der Stadt, wo das Notarzt - Problem auch eher nicht so ausgeprägt sein/werden wird.
Man darf gespannt sein.
Ich arbeite auf jeden Fall mit wachsender Begeisterung auch mit "jungen" Niedergelassenen zusammen.
Ich hoffe aber, daß durch meine Ausführung dies kein "neulich hatte ich aber mit einem dummen Hausarzt mal wieder einen Scheiß - Einsatz" - Thread wird. -
Auch wir verfügen in unserem Rettungsdienstbereich vereinzelt über niedergelassene Ärzte, die zuvor in der Klinik und dort im Notarztdienst tätig waren. Es ist jedesmal eine Freude, mit diesen zusammenzuarbeiten. Wie Grillmaster ja zutreffend schrieb, verfügen diese über ein fundiertes, notfallmedizinisches Wissen und kennen die Gegebenheiten des Rettungsdienstes, was die Zusammenarbeit vielfach erleichtert.
Allerdings sind diese noch die Ausnahme und es bleibt die Frage, ob die notfallmedizinisch ausgebildeten Ärzte künftig als Niedergelassene tätig werden möchten und wie diese in die rettungsdienstliche Notfallversorgung eingebunden werden können.
Es müsste eine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit dieser Ärzte gewährleistet sein, um sie planerisch einbinden zu können. Und gerade hier sehe ich doch größere Probleme.