https://www.spiegel.de/panoram…30-45e1-90d3-94efad99a41d
„Wer die Arbeit von Notärzten auch nur für kurze Zeit stört, weil er mit dem Auto die Zugangswege versperrt, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen.“
https://www.spiegel.de/panoram…30-45e1-90d3-94efad99a41d
„Wer die Arbeit von Notärzten auch nur für kurze Zeit stört, weil er mit dem Auto die Zugangswege versperrt, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen.“
Jedenfalls dann, wenn er das vorsätzlich tut (hier in diesem Fall, weil er darauf drängte, der Ersthelfer müsse umparken, damit der Verkehr besser fließt, und auch Aufforderungen der Polizei ignorierte, dem RTW den Weg freizumachen, um danach Platz zu machen, allerdings dann erst einmal auszusteigen, worauf die Fahrertür dem RTW erneut den Weg versperrte), Ersthelfer beleidigt, die Polizei anlügt und danach eine bewusst falsche Anzeige erstattet.
Der Sachverhalt ging im April durch die (Fach-)Presse, die Gründe des Beschlusses hat OpenJur.
7000€ Strafe + 4 Monate Fahrverbot, endlich mal eine halbwegs schmerzhafte Strafe.
7000€ Strafe + 4 Monate Fahrverbot, endlich mal eine halbwegs schmerzhafte Strafe.
Tja, und hätte er sich die falsche Strafanzeige gegen den Polizeibeamten gespart, wäre es wohl bei der Einstellung nach § 153 StPO (ohne Auflagen) geblieben, wie man anhand des Verfahrensgangs spekulieren kann.