ZitatAlles anzeigenOriginal von R.A. Pioneer
Hallo Leute,
es kam die Tage die Frage auf, was passiert, wenn der Beifahrer eines RTW´s Alkohol während dem Dienst Trinkt oder kurz davor getrunken hat.
Es ist ja in der Regel ein Verstoß gegen Dienstvorschriften, diese werden aber durch den Arbeitgeber angeordnet.
Und können auch geahndet werden Arbeitsrechtlich.
Leider kann man einen anerkannten und vom Doc bestätigten Alkoholiker nicht einfach so loswerden, sondern muss ihn mitschleifen und Chancen geben, seine Krankheit zu Heilen. Dieses wird das Personalbüro aber meisst dem Betriebsrat zuweisen.
Leider muss solange auch ein geeigneter Arbeitsplatz gefunden werden.......
Jetzt ist die Frage was ist wenn es den Arbeitgeber nicht interessiert dass seine Mitarbeiter Alkohol während des Dienstes zu sich nehmen.
Da er Haftbar ist bei dem was seine Angestellten machen, wird es ihm sicherlicht nicht Egal sein. Auch nicht in Bayern, wo ja Bier zu den Grundnahrungsmitteln gehört
Er wird sicherlich nicht einfach so seine Garantenpflicht vergessen. Weder als Arbeitgeber noch als Verantwortlicher des Leistuingserbringers gegenüber dem Kunden und er will auch nicht, das es bekannt werdensollte, das Alkoholiker oder Besoffene unterwegst sind, Leute zu Retten....
Das nächste ist natürlich wenn man es nicht gesehen hat, wie kann man es beweisen?
Wenn es ein Einzelfall mit einem Glas Bier oder so war, würde ich es nicht als so tragisch sehen und das mit dem Beweisen ist eine heftige Sache, die schnell auf einem zurückfallen kann.
Ich fahre jedenfalls mit keinem Alkoholisierten vom Hof und noch weniger, wenn ich rechts sitze.
Kann man jemanden als Arbeitgeber zu einem Alkohol Test zwingen?
NEIN!!!
Aber dem Betriebsarzt zuführen, der kann es ggf machen, aber auch nicht zwingen
Die Polizei kann es zwangsanordnen, wird es aber kaum machen beim Beischläfer, sorry Beifahrer, wenn der keine grosse Sch... baut
Der Arbeitgeber, Schichtführer etc kann und MUSS den betreffenden Kollegen aber vom Dienst Freistellen und ihn nach Hause bringen oder ins Taxi stecken, besser sogar von der Ehefrau abholen lassen. Geht aber nur bei trunkenheit und nicht, wenn man ein Glas Pils getrunken hat.
Klar kommen dann Arbeitsrechtliche Konsequenzen zu tragen, auch wenns nur ein Glas Bier war
Kann man den Kollegen überhaupt bei der Polizei Anzeigen, es liegt doch keine Straftat vor?
KLAR
Wünsche Dir aber dann viel Spass als Firmendepp, sorry, ist aber so....
Es ist normal keine Straftat, aber bei einer gewissen Menge an Sprit ist es unverantwortlich, den Job auszuführen und das gilt auch für Restalkohol vom Vorabend.
Die Polizei wird beim Beifahrer aber kaum was machen, da dieser nicht fährt und keine großen Fehler macht, ausser ggf bei Volltrunkenheit. Aber mit einen betrunkenen Kollegen fahre ich NICHT vom Hof.
PS: Hab ein Problem damit das Kollegen während des Dienstes Trinken müssen.
Ich auch, habe es ausser mal einem Glas Sekt auf der Wache NIE gesehen.
Mit Kollegialem Gruß
R.A. Pioneer
:prost:
Alkohol im Dienst?
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Noch mal von vorne:
es gibt hier jetzt 2 mögliche Fälle:
1) Alkoholabhängigkeit
2) Alkoholisiert zum Dienst erschienen (kann mit Fall 1 einhergehen, aber auch nach durchzechter Nacht eines nicht-Abhängigen)
zu 1:
der Kollege wird angehalten sich in Therapie zu begeben. Tut er dies nicht, ist eine Kündigung möglich, da er für den Arbeitgeber in der vertraglich vereinbarten Position nicht einsetzbar ist. Begibt er sich in Therapie, wird seine Stelle selbstverständlich (wieso schreibt Klaus: "leider"??) freigehalten. Während dieser Zeit wird er aber eher krankgeschrieben sein als sich im Betrieb auf fremden Stühlen zu tummeln.
Hat die Therapie keinen Erfolg oder gibt es Rückfälle, wird eine erneute Chance eingeräumt werden müssen. Funktioniert auch dieses nicht, ist langfristig eine Kündigung möglich.zu 2:
Der Kollege wird seinen Dienst nicht antreten oder nach Erkennen der Trunkenheit (i.d.R. durch Kollegen) sofort aus dem Dienst genommen. Egal was kommt: es gibt KEINEN Grund, mit einem alkoholisierten Kollegen den Hof zu verlassen, man bringt nur den Kollegen, sich selbst und den Betrieb in Teufels Küche, denn die Probleme im weiteren Einsatzgeschehen sind nicht kalkulierbar.
Der Kollege wird sich den arbeitsrechtlichen Konsequenzen stellen müssen (im ersten Fall wird dies wohl auf eine Verwarnung, im Wiederholungsfall auf eine Kündigung hinauslaufen). Fühlt er sich zu Unrecht beschuldigt, steht es ihm frei zu seiner Entlastung unverzüglich eine Blutprobe abzugeben. Es wäre mir dagegen neu, daß man ihn zu seiner eigenen Belastung zu Blutprobe oder Alkomattest zwingen kann - vor dem Arbeitsgericht werden auch die Aussagen der Kollegen und Vorgesetzten ausreichen. Mehrere gegen einen sind immer eine schlechte Ausgangsposition für den Belasteten.Ein Arbeitgeber, der auf die aktuelle Problematik ("X ist betrunken zum Dienst erschienen") nicht reagiert, handelt definitiv gegen geltendes Recht, denn er darf die auf seinen Namen zugelassenen Fahrzeuge nur von geeignetem Personal bewegen lassen (siehe Problematik der ständigen Führerscheinkontrolle durch den AG zur eigenen Absicherung). Auch darf er (Beifahrerargumentation von Klaus) alkoholisiertes Personal nicht zur Patientenversorgung einsetzen.
Gruß, Nils
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die Frage ist eher, ob der Vorgesetzte nicht einen Vorgesetzten hat der wiederum einen Vorgesetzten hat...
Beim direkten Chef muß ja nicht Schluß sein, wenn man sich eh schon unbeliebt gemacht hat... -
Die Berufsgenossenschaft reagiert auch sehr Empfindlich wenn die was von Alkohol hört am Arbeitsplatz.
Die KFZ Versicherung wird bei Alkohol noch viel Saurer und zahlt nicht.Alkoholkontrollen dürfen vom Arbeitgeber nur durchgeführt werden, wenn es in der Betriebsvereinbarung so mit dem Betriebsrat abgestimmt ist und der Arbeitnehmer nichts dagegen hat.
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Jedem RS/RA bleibt es ungenommen, die Fahrt mit einem alkoholisierten Kollegen zu verweigern, mit dem Argument der Eigen- und Fremdgefährdung.
Auch sollte jeder Kollege couragiert genug sein, seinem Vorgesetzten diesen Umstand umgehend zu melden, und zur Abhilfe aufzufordern.
Wird dieses (aus welchen Gründen auch immer) nicht getan, so sollte man sich auf kein Wagnis einlassen, und das Fahrzeug umgehend bei der Leitstelle unter Angabe der Gründe abmelden.
Man ist kein Kollegenschwein wenn man so handelt, sondern schützt sich und andere vor den Folgen einer Alkoholfahrt u./o. alkoholisierten, ggf. schädigenden Patientenversorgung.
Denn wie heisst es so schön:
Mitgefangen, mitgehangen.Kein Staatsanwalt und Richter wird für jemanden, der eine Alkoholfahrt bzw. alkoholisierte, schädigende Patientenversorgung duldet, und durch Passivität unterstützt, Verständnis haben.
Eine harte Bestrafung dieses "Ausführungsgehilfen durch unterlassen" wäre aus meiner Sicht mehr als angebracht.
Genauso wie natürlich des alkoholisierten Täters.
Dem im Übrigen wegen fehlender Eignung zur Ausübung des Berufs seine Urkunde entzogen werden sollte.Gruss,
Medic5754.