Anerkennung von Praktika Stunden

  • Hey Leute,


    bin leider was das deutsche Rettungswesen angeht nicht mehr so auf dem laufenden. Moechte aber dennoch einem Bekannten helfen, der bald seine verkuerzte Ausbildung vom RS zu RA (oder RettAss, damit wir uns das Thema gleich sparen koennen) beginnt.


    Frage: Er hat fuer den RS schon 221 Pratikums Stunden im Krankenhaus (auch bestaetigt) in seinem Heft. Soviel ich weiss braeuchte man nur ca 160. Kann er sich die 60 Mehrstunden anerkennen lassen?
    Wie sieht die Stundenaufteilung bei der verk. Ausbildung ueberhaupt aus? Gibt es auch ein RD Praktikum oder nur KKH?
    Was kommt bei der Theorie noch dazu?


    Ware cool, wenn mir da mal einer helfen kann....

  • Das Klinikpraktikum für den Kurs kann erst NACH Lehrgangsbeginn angerechnet werden. Er muss es also nochmal machen.
    Ausage RD Schule auf meine Frage

  • Das ist auch meine Info...
    Mir ging es genauso-hab 2 Jahre im KH gearbeitet-kannst dir nix anrechnen lassen.
    Außer natürlich man hat Connections mit seinen alten Vorgesetzten-die unterschreiben einem gerne alles :-)

  • In welchem Bereich des Krankenhauses hat er denn das Praktikum absolviert (Pflegestation, Notaufnahme etc.) ?


    Stundenverteilung für den RettAss i.A. im KH:


    60 Stunden allgemeine Pflegestation
    60 Stunden Notaufnahmebereich
    180 Stunden OP-Bereich / Anästhesie
    120 Stunden Intensiv- oder Wachstation


    Insgesamt 420 Mindeststunden


    Die erfolgreich absolvierte Ausbildung zum Rettungssanitäter ist nach §8 Abs. (2) Rettungsassistentengesetz in vollem Umfang (also auch die Praktikas im KH) anzurechnen.


    Zitat

    §8 (1) Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer des Lehrgangs nach § 4 anrechnen, wenn die Durchführung des Lehrgangs und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden. Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeleistete praktische Tätigkeit kann im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach § 7 angerechnet werden.


    (2) Die zuständige Behörde hat auf Antrag eine nach den vom Bund/Länderausschuß "Rettungswesen" am 20. September 1977 beschlossenen "Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" (520-Stunden-Programm) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter in vollem Umfang auf den Lehrgang nach § 4 anzurechnen. Eine nach Abschluß der in Satz 1 genannten Ausbildung abgeleistete Tätigkeit im Rettungsdienst ist im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die praktische Tätigkeit nach § 7 anzurechnen.


    Nach der Ausbildung in der Schule bzw. Krankenhaus folgen 1.600 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst, auch hier können nach §8 RettAssG Stunden, die als Rettungssanitäter geleistet wurden, angerechnet werden, wenn diese überwiegend in der Notfallrettung nachgewiesen werden können (RTW/NAW/NEF).


    Die einzelnen, theoretischen Punkte der Ausbildung aufzuzählen, wäre an dieser Stelle zuviel. Grob zusammengefasst sind es aber allgemeine und spezielle Notfallmedizin, Organisation und Einsatztaktik, Berufs- und Rechtskunde.


    Mehr zur Ausbildung auch unter www.rettungsassistenten-examen.de

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Erstmal vielen Dank fuer die Hilfe. Praktikum war notaufnahme. pflege und intensiv. Die Schule muesste doch bescheid wissen, was anerkannt wird, oder?


    Vielleicht ne Bloede Frage, aber wer kontrolliert denn, wie viele Stunden wo abgeleistet werden? Ich meine man kennt seine eigenen Schwaechen selbst am besten. Da wuerde es doch mehr Sinn machen, wenn man freiwillig im OP bleibt um zu intubieren, als auf der Pflegestation seine Zeit abzusitzen

  • Die ausbildende Schule müsste bezüglich der Fragen zur Anerkennung weiterhelfen können. Allerdings können die Annerkennungs-Praktiken von Behörde zu Behörde bzw. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein (was genau betrachtet nicht rechtens ist).


    Die abgeleisteten Stunden werden von der Schule bzw. der Behörde anhand des geführten Praktikums-Heftes kontrolliert. Dem Praktikanten steht es natürlich frei, bei Defiziten in einem Bereich zusätzliche Stunden zu absolvieren. Allerdings müssen die vorgegebenen Mindest-Stunden im jeweiligen Bereich nachgewiesen werden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.