Nachholbare Fortbildungsstunden?

  • Hi,


    ich habe im Sommer letzten Jahres meinen Zivildienst als Rettungssanitäter beendet. Meine Prüfung hatte ich Weihnachten letzten Jahres. Da meine damalige Wache anschliessend keine Verwendung mehr für mich hatte, bin ich reichlich spontan nach Neuseeland geflogen und habe dort einen längeren Sprachurlaub gemacht. Ich hatte vorher allerdings lumpige 3 Fortbildungsstunden gesammelt und nun ist ein Jahr ohne ausreichende Fortbildungsstunden verstrichen. Ich habe im Netz keine wirklich schöne Aufstellung der gesetzlichen Lage bezüglich versäumter Fortbildungsstunden gefunden und kann mich bloss noch blass daran erinnern, dass man ohne eine Ausreichende Menge an Fortbildungsstunden den Job nicht ausüben darf.


    Nun meine Frage: Ist meine Ausbildung durch mein Versäumnis hinfällig, oder kann ich dich Stunden irgendwie nachholen und mir meine Lizens quasi zurückholen, ohne die Ausbildung an sich zu wiederholen?


    Ich würde mich nämlich gerne wieder bei einer Wache bewerben und womöglich auch die Assistentenausbildung im Rahmen meiner Wartezeit auf einen Medizinstudienplatz ins Auge fassen.

  • Viele Arbeitgeber sehen die Fortbildungspflicht recht kulant.
    Hilfreich wäre es, schnellstmöglich eine 30-Stunden-Fortbildung zu besuchen, die werden ja auch von den Schulen vielfach angeboten, um seinen "guten Willen" zu zeigen.
    Und die fehlenden Stunden sollte man begründen können, Sprachreisen klingt immer gut.
    Kläre es im Zweifelsfalle mit deiner künftigen Wache ab.

  • ich bin nicht ganz sicher, aber Aachen ist NRW, oder?



    Deine Ausbildung ist nicht hinfällig, die hast Du und die nimmt Dir keiner (es sei denn, Du benimmst Dicg total daneben). Die Fortbildungsstunden haben keinen Einfluß auf Deinen Ausbildungsstand, sie haben aber Auswirkungen auf Deine Beschäftigungsmöglichkeit, da verschiedene Landesrettungsdienstgesetze die entsprechenden Fortbildungsstunden fordern. Sobald Du also die erforderlichen Stunden nachweisen kannst, bist Du als RS wieder einsetzbar.


    Weniger allgemein und für Deinen Fall kann ich das erst beantworten, wenn Du mir das Bundesland nennst, in dem Du arbeiten möchtest.


    Gruß, Nils

  • Jo, Aachen ist korrekt und insofern wäre es in der Tat NRW.


    Dass die Ausbildung nicht hinfällig ist, ist ja schonmal eine gute Nachricht.


    Demnach lassen sich die Stunden für gewöhnlich also nachholen?

  • ja, es geht doch lediglich darum daß Du die Stunden nachweisen mußt um eingesetzt werden zu können.


    In Nrw hast Du laut § 5 Abs. 5 RettG NRW jährlich 30 Stunden nachzuweisen.


    Ich hoffe, damit ist Deine Frage erschöpfend beantwortet :)


    Gruß, Nils

  • ...und da er im Moment gar nicht im RD arbeitet, gibt´s auch kein Problem.
    Sollte sich eine Beschäftigungsmöglichkeit ergeben, muss er einfach an den jährlich angebotenen Pflichtfortbildungen teilnehmen und alles ist gut.


    Kleine Zusatzinfo: Es müssen ja auch nicht unbedingt die Fortbildungen des jeweiligen Arbeitgebers sein.
    Ein Besuch auf dem Bundeskongress Rettungsdienst wurde z.B. von meinem alten AG als 16 Stunden Fobi anerkannt...
    Auch die in Uni-Kliniken angebotenen öffentlichen Veranstaltungen werden in der Regel anerkannt...

  • wunderbar, ich bedanke mich.


    werd dann mal bei einer wache meines vertrauens vorbeischauen und mich nach der dortigen arbeitssituation erkundigen.


  • Hallo wo finde ich denn da das Gesetzt ? ich ahbe die suchfunktion benutzt sowie so mal geschaut kannst du den genau Link mir mal per >PN Schicken

  • @Pagnia: Das Uniklinikum Aachen bietet dreimal (oder war es viermal?) im Jahr eine FoBi für Ärzte und RD-Personal an; Umfang jeweils 5 FoBi-Stunden.
    War auf der ersten Veranstaltung; interessante Themen und Dozenten ...