ZitatAlles anzeigenOriginal von Mütom
Vooossssiiiiiii ?????? Sag mal, Du kommst doch auch aus Mannheim? (Das war jetzt wirklich ein nicht bösgemeinter Spaß)
..ich sag dann mal besser nix über Münschen und politisches Klima in Bayern, oder? :ironie:
(...)
Mittlerweile sehe ich aber die Problematik mehr dahingehend, das weitaus tiefgreifendere medizinische Maßnahmen in einzelnen Rettungsdienstbereichen (inkl. Analgetikagabe) bereits von der Obrigkeit toleriert, das Personal hierin sogar geschult wird. Dies sollte doch eigentlich Mut geben, gerade den Kritikern bezüglich weitgreifenden medizinischen Maßnahmen durch nichtärztliches Personal nun auch deutlich zu signalisieren, das Reformen "jetzt" zwingend erforderlich wären. Kann dies aber mit Schweigen funktionieren?
Nein!
Aber sind solche "Insellösungen", die dem einzelnen Mitarbeiter in diesem Bereich eine nicht vorhandene Rechtssicherheit vorgaukeln (denn im Zweifel wird er sich wegen der Übertretung eines Bundesgesetzes verantworten müssen) dann das erstrebenswerte Ziel?
Ich finde die föderalistische Verteilung der Rettungsdienstzuständigkeit an die Länder schon mehr als fragwürdig und würde mich für eine bundesweite Regelung ("Bundesrettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz - BRDKaSchG - wie geil klingt das denn???) einsetzen wollen.
Ich fand den Vorschlag von Dirks bei den Leinsweiler Gesprächen 2002, die dem RA, ähnlich der Hebamme, einen gesetzlich geregelten Handlungsrahmen einräumen eigentlich gar nicht so schlecht (wenn die Realität das auch nie erreichen wird können).
Leider stößt eine Kompetenzerweiterung des RA in vielen Rettungsdienstbereichen nach wie vor auf "taube Ohren". Mit ein Grund dafür ist m. E. eben auch dieses ängstliche und ohne Selbstvertrauen dargestellte eigene Berufsbild vieler RA und auch das unglaublich vorsichtige Taktieren auf diesem Pakett.
Auch das kann ich in Grenzen sogar nachvollziehen.
Tom, unter uns Betschwestern - wenn Du ÄLRD in einem Bereich wärst und Du wüsstest, dass die Qualität der RD-Ausbildung sehr nieder und die Demotivation unter dem Personal sehr hoch ist.
Wenn Du wüsstest, dass drei oder vier verschiedene HiOrgs (Dienstleister) drei oder vier verschiedene Ausbildungsschwerpunkte und Qualitätsstandards haben, wenn Du wüsstest, wieviele HA, studentische Aushilfen und EA ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen und wie schlecht manchmal die Qualität schon der Basismassnahmen ist, die diese Leute durchführen...
All dies und die gegebene rechtliche Situation bewusst vor Augen - würdest Du so einfach die Kompetenzen erweitern wollen??
Ich würde mich freuen, wenn der RA von "Heute", vielleicht auch leider erst der "Zukunft" sagt: "Wir können, wir wollen, wir werden uns dafür auch notfalls selbstständig weiterbilden und lassen uns hier regelmäßig überprüfen."
An solchen Einstellungen versuche ich hier in der Schule zusammen mit meinen Kollegen jeden Tag zu arbeiten - nichtsdestotrotz:
So lange die Gesamtsituation (JA, ICH BIN MIT DER GESAMTSITUATION UNZUFRIEDEN) so ist wie sie ist, bin auch ich gezwungen meinen Schülern zu sagen:
"Macht was ihr für richtig haltet - aber seid Euch bewusst, dass Euch im Zweifelsfall der hochgelobte ÄLRD nicht den Kopf aus der Schlinge ziehen wird. "
Insofern wäre es mir wesentlich lieber, wenn "der RA von "Heute", vielleicht auch leider erst der "Zukunft" sagt: "Wir können, wir dürfen, wir wollen, wir werden uns dafür auch notfalls selbstständig weiterbilden und lassen uns hier regelmäßig überprüfen."
Und eins noch hintendrauf:
Dass es überhaupt an vielen Standorten so läuft, dass erweiterte Massnahmen durch den RA zugestanden werden liegt m.E. zum grossen Teil auch einfach daran, dass - meines Wissens - noch nie etwas passiert ist. (Im Sinne von: Es gab noch nie eine strafrechtliche Verfolgung weil ein RA eine solche Massnahme durchgeführt hat - zumindest ist mir keine bekannt).
Das meine ich jetzt gar nicht so: "Puuuh - Glück gehabt!" sondern sehe es vielmehr als Beweis dafür an, dass mit diesen Massnahmen so veranbtwortungsvoll umgegangen wird, dass es eben wohl bisher gar keinen gerechtfertigten Grund gab über eine Rücknahme bzw. ein (was ja auch möglich wäre) generelles Verbot erweiterter Maßnahmen nachzudenken.