Was bin ich?

  • Da hat er recht der smart...
    Die Urkunde heisst ja auch "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsasssistent" und gilt ab dem Tag ihrer Ausstellung - nicht ab dem Tag des Examens oder Abschlussgespräches...


    Quelle: Das wusste ich so...

  • Und ich glaube es kann sehr teuer werden wenn man sich RettAss nennt, aber gar keine Urkunde hat, nicht wahr?

    Einmal editiert, zuletzt von SaschaW ()

  • Zitat

    Original von ela1101
    War jetzt eine Woche auf der Landesausbildungsschule, zur ERGU, da habe ich mit unserem Landesausbildungsleiter gesprochen.Er sagte, jeder RAIP ist Rettungsassistent, halt nur im Praktikum, warum sollte man sich dann da RH oder RS nennen, wenn man eine höhere Ausbildung genossen hat! :]


    Warum?


    DARUM:



    http://bundesrecht.juris.de/re…JNR013840989BJNG000400326


    Rettungsassistent ist man mit der Ernennungsurkunde, da steht definitiv drin, daß AB DEM [Datum] derjenige Berechtigt iost, die Berufsbezeichnung zu führen.
    Aber das schrieb Vossi ja auch schon, wenn auch ohne Quellenangabe


    Manchmal sind Fragen so einfach zu beantworten...

  • Hey Stefferl,


    was ist das für eine FB in Trautheim? Wenn das die Notkompetenz Abnahme is, dann war ich schon, diese Wo. in Korbach.


    Du lieber Gott, ist ja alles ganz schön kompliziert mit den Gesetzen...lol..
    Na ja, so brauch ich wenigstens bis zum erhalt der Urkunde kein NEF fahren..

  • Zitat

    Original von hoeppi
    in hessen muss man meines wissens RA sein, um NEF fahren zu dürfen.


    Wie jetzt? Was hat des damit zu tun?????? ;)