bin zZt RAIP, habe die verkürzte Ausbildung zum RA gemacht,davor habe ich als Krankenschwester gearbeitet. Habe keine Sani Ausbildung.
Bei mir auf der Wache sind sie sich alle uneinig, der eine meint ich wäre RH, der andere meint, sobald ich die Prüfung zum RA bestanden hätte, wäre ich automatisch RS. Also ich bin der Meinung, ich bin nur RAIP, also weder RH noch RS.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bin aus Hessen, falls das ne Rolle spielt.
Ganz liebe Grüsse Ela
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Du bist ne hessische Krankenschwester und RAiP.
Kein RH, kein RS.LG, Jörg (keine Krankenschwester, kein Hesse)
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Zitat
Original von ela1101
bin zZt RAIP, habe die verkürzte Ausbildung zum RA gemacht,davor habe ich als Krankenschwester gearbeitet.es gibt bundesländer, in denen die zuständige behörde auf antrag einen rettungssanitäter-grundlehrgang anerkennt, wenn man die 3jährige ausbildung zum/zur gesundsheits- und krankenpfleger(in) erfolgreich absolviert hat. und damit ist man in manchen ländern automatisch rettungshelfer
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Holla, das geht aber flott. Vielen Dank für eure Antworten, werde sie gleich morgen weitergeben..
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Kein Hesse? lol, aber ich liebe die Süd Hesse!!
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Zitat
Original von ela1101
Holla, das geht aber flott. Vielen Dank für eure Antworten, werde sie gleich morgen weitergeben..erkundige dich lieber erstmal bei der zuständigen behörde. und stell den antrag. vorher läuft garnichts
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werd mal beim RP anrufen, meinen Kollegen ist es wichtiger wie mir...Geht ua ums NEF fahren, ich darf es eigentlich net....
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in hessen muss man meines wissens RA sein, um NEF fahren zu dürfen.
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Zitat
Original von hoeppi
in hessen muss man meines wissens RA sein, um NEF fahren zu dürfen.EDIT : Inhalt des Postings war veraltet *g*
@ela1101 : Huhu Süße *wink*
Lg Leni
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Du kannst beim RP eine Äquivalenzbescheinigung beantragen, die dir nach erfolgreichem Staatsexamen für RA den RS anerkennt.
(Ich bin mir jetzt allerdings nicht sicher, ob diese Regelung bundesweit gilt - also gilt nachfragen)Gruß
AHH
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du hast recht!
"um Führen von NEF darf der Leistungserbringer
nur Personen einsetzen, die mindestens die Qualifikation
nach § 1 der Verordnung über die Ausbildung
und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und
Rettungssanitätern vom 27. Januar 1992 (StAnz.
S. 448), geändert durch Verordnung vom 24. März
2005 (StAnz. S. 1538) und zwei Jahre Berufserfahrung
besitzen oder im Besitz der Erlaubnis zur
Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten sind"hö
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Zitat
Original von ahh
Du kannst beim RP eine Äquivalenzbescheinigung beantragen, die dir nach erfolgreichem Staatsexamen für RA den RS anerkennt.Diese Bescheinigung gibt es meines Wissens ausschliesslich beim RP Karlsruhe für seinen Einzugsbereich (also ganz Baden-Württemberg).
Stellt aber eben eine Äquivalenz fest und keine Anerkennung des RS. D.h. man darf wie ein RS eingesetzt werden für die Dauer seiner RA-Ausbildung ohne RS zu sein. -
Zitat
Original von hoeppi
"um Führen von NEF darf der Leistungserbringer
nur Personen einsetzen, die mindestens die Qualifikation
nach § 1 der Verordnung über die Ausbildung
und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und
Rettungssanitätern vom 27. Januar 1992 (StAnz.
S. 448), geändert durch Verordnung vom 24. März
2005 (StAnz. S. 1538) und zwei Jahre Berufserfahrung
besitzen oder im Besitz der Erlaubnis zur
Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten sind"Ela, wie schauts DAMIT aus?
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Zitat
es gibt bundesländer, in denen die zuständige behörde auf antrag einen rettungssanitäter-grundlehrgang anerkennt, wenn man die 3jährige ausbildung zum/zur gesundsheits- und krankenpfleger(in) erfolgreich absolviert hat
Das gibt es ?
Hast du Informationen, um welche Bundesländer es sich dabei handelt ?
Und noch mehr würde mich interessieren, mit welcher Begründung dies so vollzogen wird - die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger hat nach meinem Kenntnisstand, von den medizinischen Grundlagen einmal abgesehen, in keinster Weise einen Bezug zur Arbeit im Rettungsdienst bzw. zur Tätigkeit eines RS/RH. -
Zitat
es gibt bundesländer, in denen die zuständige behörde auf antrag einen rettungssanitäter-grundlehrgang anerkennt, wenn man die 3jährige ausbildung zum/zur gesundsheits- und krankenpfleger(in) erfolgreich absolviert hat
Ich bin selber Krankenpfleger und ich habe dieses Gerücht auch während meiner RA Ausbildung von verschiedenen Seiten gehört. Es konnte mir aber nie jemand etwas Konkretes sagen.
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine moderne Großstadtlegende... -
Zitat
Original von securo
Diese Bescheinigung gibt es meines Wissens ausschliesslich beim RP Karlsruhe für seinen Einzugsbereich (also ganz Baden-Württemberg).
Stellt aber eben eine Äquivalenz fest und keine Anerkennung des RS. D.h. man darf wie ein RS eingesetzt werden für die Dauer seiner RA-Ausbildung ohne RS zu sein.In Bayern gibt es diese Bescheinigung auch. Deshalb einfach mal nachfragen beim zuständigen RP, das kostet ein paar Cents für das Telefonat - und die sind ja gut investiert...
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Zitat
Original von JuPa
Ich bin selber Krankenpfleger und ich habe dieses Gerücht auch während meiner RA Ausbildung von verschiedenen Seiten gehört. Es konnte mir aber nie jemand etwas Konkretes sagen.
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine moderne Großstadtlegende...in niedersachsen ist es definitv möglich. und so, wie das hier klingt, ist etwas ähnliches auch in anderen bundesländern möglich.
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Zitat
Original von ela1101
lol, aber ich liebe die Süd Hesse!!du kennst mich doch noch garnicht
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Und wie ist das jetzt, wenn man den RSG gemacht hat, ist man dann RH?
Sorry das ich da jetzt so reinplatz
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Was bitte heißt RSG?
RedAngel