Was bin ich?

  • bin zZt RAIP, habe die verkürzte Ausbildung zum RA gemacht,davor habe ich als Krankenschwester gearbeitet. Habe keine Sani Ausbildung.
    Bei mir auf der Wache sind sie sich alle uneinig, der eine meint ich wäre RH, der andere meint, sobald ich die Prüfung zum RA bestanden hätte, wäre ich automatisch RS. Also ich bin der Meinung, ich bin nur RAIP, also weder RH noch RS.
    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bin aus Hessen, falls das ne Rolle spielt.
    Ganz liebe Grüsse Ela ;)

  • Zitat

    Original von ela1101
    bin zZt RAIP, habe die verkürzte Ausbildung zum RA gemacht,davor habe ich als Krankenschwester gearbeitet.


    es gibt bundesländer, in denen die zuständige behörde auf antrag einen rettungssanitäter-grundlehrgang anerkennt, wenn man die 3jährige ausbildung zum/zur gesundsheits- und krankenpfleger(in) erfolgreich absolviert hat. und damit ist man in manchen ländern automatisch rettungshelfer

  • Zitat

    Original von ela1101
    Holla, das geht aber flott. Vielen Dank für eure Antworten, werde sie gleich morgen weitergeben.. :)


    erkundige dich lieber erstmal bei der zuständigen behörde. und stell den antrag. vorher läuft garnichts

  • werd mal beim RP anrufen, meinen Kollegen ist es wichtiger wie mir...Geht ua ums NEF fahren, ich darf es eigentlich net....

  • Zitat

    Original von hoeppi
    in hessen muss man meines wissens RA sein, um NEF fahren zu dürfen.



    EDIT : Inhalt des Postings war veraltet *g*



    @ela1101 : Huhu Süße *wink* :love:


    Lg Leni

    Einmal editiert, zuletzt von -Leni- ()

  • Du kannst beim RP eine Äquivalenzbescheinigung beantragen, die dir nach erfolgreichem Staatsexamen für RA den RS anerkennt.
    (Ich bin mir jetzt allerdings nicht sicher, ob diese Regelung bundesweit gilt - also gilt nachfragen)


    Gruß


    AHH

  • du hast recht!



    "um Führen von NEF darf der Leistungserbringer
    nur Personen einsetzen, die mindestens die Qualifikation
    nach § 1 der Verordnung über die Ausbildung
    und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und
    Rettungssanitätern vom 27. Januar 1992 (StAnz.
    S. 448), geändert durch Verordnung vom 24. März
    2005 (StAnz. S. 1538) und zwei Jahre Berufserfahrung
    besitzen oder im Besitz der Erlaubnis zur
    Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten sind"



    :-)

  • Zitat

    Original von ahh
    Du kannst beim RP eine Äquivalenzbescheinigung beantragen, die dir nach erfolgreichem Staatsexamen für RA den RS anerkennt.


    Diese Bescheinigung gibt es meines Wissens ausschliesslich beim RP Karlsruhe für seinen Einzugsbereich (also ganz Baden-Württemberg).
    Stellt aber eben eine Äquivalenz fest und keine Anerkennung des RS. D.h. man darf wie ein RS eingesetzt werden für die Dauer seiner RA-Ausbildung ohne RS zu sein.


  • Ela, wie schauts DAMIT aus? ;)

  • Zitat

    es gibt bundesländer, in denen die zuständige behörde auf antrag einen rettungssanitäter-grundlehrgang anerkennt, wenn man die 3jährige ausbildung zum/zur gesundsheits- und krankenpfleger(in) erfolgreich absolviert hat


    Das gibt es ?
    Hast du Informationen, um welche Bundesländer es sich dabei handelt ?
    Und noch mehr würde mich interessieren, mit welcher Begründung dies so vollzogen wird - die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger hat nach meinem Kenntnisstand, von den medizinischen Grundlagen einmal abgesehen, in keinster Weise einen Bezug zur Arbeit im Rettungsdienst bzw. zur Tätigkeit eines RS/RH.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    es gibt bundesländer, in denen die zuständige behörde auf antrag einen rettungssanitäter-grundlehrgang anerkennt, wenn man die 3jährige ausbildung zum/zur gesundsheits- und krankenpfleger(in) erfolgreich absolviert hat


    Ich bin selber Krankenpfleger und ich habe dieses Gerücht auch während meiner RA Ausbildung von verschiedenen Seiten gehört. Es konnte mir aber nie jemand etwas Konkretes sagen.
    Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine moderne Großstadtlegende...

  • Zitat

    Original von securo


    Diese Bescheinigung gibt es meines Wissens ausschliesslich beim RP Karlsruhe für seinen Einzugsbereich (also ganz Baden-Württemberg).
    Stellt aber eben eine Äquivalenz fest und keine Anerkennung des RS. D.h. man darf wie ein RS eingesetzt werden für die Dauer seiner RA-Ausbildung ohne RS zu sein.


    In Bayern gibt es diese Bescheinigung auch. Deshalb einfach mal nachfragen beim zuständigen RP, das kostet ein paar Cents für das Telefonat - und die sind ja gut investiert...

  • Zitat

    Original von JuPa


    Ich bin selber Krankenpfleger und ich habe dieses Gerücht auch während meiner RA Ausbildung von verschiedenen Seiten gehört. Es konnte mir aber nie jemand etwas Konkretes sagen.
    Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine moderne Großstadtlegende...


    in niedersachsen ist es definitv möglich. und so, wie das hier klingt, ist etwas ähnliches auch in anderen bundesländern möglich.