Wie lang ist die theoretische Ausbildung gültig?

  • Hi,


    ich hab im August 2006 den theoretischen Teil der RA-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Z.Zt bin ich noch auf der Suche nach ner Praktikumsstelle für das Anerkennungsjahr.
    Wie lang is der Abschluss der theoretischen Ausbildung "gültig"? Hab mal gehört, dass man innerhalb von 2 Jahren nach der Theorie das Jahrespraktikum absolviert haben muss. Stimmt das?
    Hab die Ausbildung in Sachsen gemacht, falls das von Relevanz ist.


    Vielen Dank im Vorfeld, enibody

  • Zitat

    Original von enibody
    Hi,


    ich hab im August 2006 den theoretischen Teil der RA-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Z.Zt bin ich noch auf der Suche nach ner Praktikumsstelle für das Anerkennungsjahr.
    Wie lang is der Abschluss der theoretischen Ausbildung "gültig"? Hab mal gehört, dass man innerhalb von 2 Jahren nach der Theorie das Jahrespraktikum absolviert haben muss. Stimmt das?
    Hab die Ausbildung in Sachsen gemacht, falls das von Relevanz ist.


    Vielen Dank im Vorfeld, enibody


    Wenn Du die Ausbildung in Sachsen gemacht hast, dann solltest Du das für dich Zuständige Regierungspräsidium oder Gesundheitsamt konsultieren. Bei mir in NRW (Düsseldorf) dort war der Sitzt der Schule war das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf zuständig. Daher musste ich auch kein Anerkennungsjahr machen, wie in meinem Wohnort BaWü normal üblich. Ich konnte auch die meisten Stunden des RS in der Notfallrettung vor dem Examen anrechnen lassen so daß ich "nur" 360 h nach dem Examen an einer Lehrrettungswache ableisten musste. Die Zeit der Ausbildung zu Verlängern, da man keine Stelle findet oder Anerkennung von Stunden ist nunmal "Auslegung der zuständigen Behörde" Es kann sein das es "nur" zwei Jahre sind oder auch weniger oder länger. Wie gesagt frag Deine Behörde wo die Schule ansässig ist.


    Grüße


    Marco

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Wenn das SE ein Haltbarkeitsdatum HÄTTE, würde es wohl im RettAssG stehen. Da es dort nicht steht, GIBT ES de facto KEINES.


    Das Problem wird sein, nach einer gewissen Zeit nach dem SE noch einen Platz für's AJ zu bekommen, da der neue Arbeitgeber dann denken könnte, dass du zu lange aus dem Stoff bist o.ä.