Weiterbildungsförderung in NRW

  • Das wollte ich Euch allen (zumindest den Westfalen unter Euch) mal nicht vorenthalten:
    Ich werde im April die Weiterbildung zum Lehr - Rettungsassistenten besuchen. DAS alleine ist für Euch sicherlich nicht interessant.... ABER: Dieser Lehrgang wird mich nur die Hälfte der eigentlichen Gebühren kosten. Warum? Die andere Hälfte zahlt das Land NRW mit Mitteln der EU...
    Ich habe einen sog. "Bildungsscheck" beantragt und bewilligt bekommen.
    Der Bildungsscheck unterstützt berufliche Weiterbildungen. Dabei übernimmt das Land NRW die Hälfte der Kosten bis max 750,- EUR als Förderung. Der Bildungsscheck ist an ein paar Bedingungen geknüpft, die aber bspw. im Falle einer Weiterbildung zum LRA i.d.R. erfüllt sind.
    Es gibt die individuelle personengebundene Förderung, wie auch sog. betriebliche Förderungen, die der Arbeitgeber beantragen kann.
    Mit dieser Möglichkeit werden Zusatzlehrgänge, wie z. B. Desinfektor, Hygienefachkraft, MPG - Beauftragter, LRA, usw usf. attraktiver und durchaus finanzierbar. Aber auch sonstige Weiterbildungen - PC-Kenntnisse, Sprachkurse, sofern beruflich relevant und Vieles mehr ist förderungsfähig.
    Ich kann jedem nur raten, solche Möglichkeiten unbedingt zu nutzen.
    Weitere Informationen zum Bildungsscheck:
    Bildungsscheck NRW

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Ist für die aktuell arbeitslosen Kollegen in NRW sicher eine Möglichkeit sich weiter zu qualifizieren, oder in eine neue Richtung zu qualifizieren.

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    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Zitat

    Original von MaMo
    Ist für die aktuell arbeitslosen Kollegen in NRW sicher eine Möglichkeit sich weiter zu qualifizieren, oder in eine neue Richtung zu qualifizieren.


    Dazu sei gesagt, dass als zum Empfang eines Bildungsschecks berechtigte Beschäftigte im Sinne der Bildungsscheckförderung gelten:
    a) Lohn- und Gehaltsempfänger bzw. -Empfängerinnen,
    b) für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis
    zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern bzw.
    Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind,
    c) geringfügig Beschäftigte,
    d) Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
    e) mithelfende Familienangehörige
    f) mitarbeitende Betriebsinhaber / Eigentümer in den ersten fünf Jahren nach


    siehe auch:
    FAQ Bildungsscheck NRW


    Arbeitslose haben demnach keinen Anspruch auf den BS-NRW.
    Dafür können sie aber Fort- und Weiterbildungsmassnahmen bei der BA/ARGE oder der zuständigen BG einfordern.


    Und richtig. Es werden nur noch maximal ? 500 der Kosten übernommen.
    Hierbei gilt aber entweder max. 50% der Kursgebühren (ohne Prüfungsgebühren) oder max. ? 500. Je nachdem, was eher zutrifft - also günstiger ist.
    Auch gibt es nurnoch max. zwei BS-NRW pro Jahr und Person.

  • Als ich diesen Scheck beantragt habe, hat das gar keinen Interessiert.
    Die Fragten nur, was für eine Ausbildung ich habe und was ich machen möchte.
    Dann hat die das eingetragen und mir die Sache ausgedruckt.


    Arbeitslose, bekommen meines Wissens aber auch Weiterbildungen vom Arbeitsamt bezahlt.

  • Zitat

    Original von schmid84
    Als ich diesen Scheck beantragt habe, hat das gar keinen Interessiert.
    Die Fragten nur, was für eine Ausbildung ich habe und was ich machen möchte.
    Dann hat die das eingetragen und mir die Sache ausgedruckt.


    Was so nicht sein darf. UNd Du als Antragsteller bist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Dafür unterschreibst Du schliesslich.


    Arbeitslose, bekommen meines Wissens aber auch Weiterbildungen vom Arbeitsamt bezahlt.


    Lies mal genau:

    Zitat

    Original von Medic5754
    Arbeitslose haben demnach keinen Anspruch auf den BS-NRW.
    Dafür können sie aber Fort- und Weiterbildungsmassnahmen bei der BA/ARGE oder der zuständigen BG einfordern.


    Rate mal wer die BA und die ARGE sind.
    Sind es vielleicht die Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaften der BA und Sozialämter? ;)

  • Richtig!
    Und alles was ich unterschrieben habe, habe ich genau durch gelesen und wenn mich keiner nach diesen Angaben fragt und diese auch nicht eingetragen werden müssen, warum soll ich dann dazuwas sagen???


    Tut mir leid, ich war noch nie Arbeitslos und musst auch noch nie zum Sozialamt, aber immer wieder schön sich von Fachleuten beraten zu lassen, die sich mit solchen Sachen auskennen und ihre Erfahrungen damit gemacht haben!