Novelle Bayerisches RD Gesetz

  • Es ist schön, wenn sich blinde über Farben unterhalten.
    Das Gesetz ist seit 1.1.2009 in Kraft getreten und die Inhalte müssen bis
    spätestens 1.7.2009 umgesetzt werden. Das heisst das die Kostenträger
    dann das Verhandeln anfangen und dann wohl oder übel erst Ende 2009
    zu einem Abschluß kommen.
    Vorsichtige Prognose ist, dass wir ab 1.1.2010 erst entsprechende Stellen
    wie NEF, VEF und Qualifizierungsmaßnahmen gezahlt bekommen.
    Ansonsten das mit der Übergangsfrist über die RS Ausbildung für NEF Fahrer
    zum 1.1.2014 stimmt so. (is nebenbei normal 5 Jahre bei Qualifikationsaufstockung)

  • Gilt das BayRdG jetzt auch in BaWü?

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Der User RudiRatlos kommt aus Bayern. Seine Beiträge können getrost ignoriert werden, inzwischen wurde sein Account gesperrt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hey ich will mein Spielzeug wieder :(

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Die Landkreise Straubing-Bogen, Deggendorf und Regen werden künftig ihre NEF mit einem Fahrer besetzen - das beschloss gestern der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung.
    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Notarzt und Fahrer vom selben Standort ausrücken. Notärzte sollen so vor dem Stress einer Blaulichtfahrt bewahrt werden.


    Quelle: http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=6526&showNews=398028

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Bekommt man die Ausführungsbestimmungen schon zu lesen?


    01.07.2009 ist ja eigentlich der letzmögliche Termin zur Veröffentlichung, oder?

  • Hallo Forum,


    ich stelle euch mal folgende E-Mail vom Innenministerium zwecks Inkrafttreten der neuen Ausführungsverordnungen zur Verfügung:


    "Sehr geehrter Herr Zoll,


    zu Ihrer Anfrage vom 29.09.2009 teilen wir Ihnen mit, dass die Arbeiten am Entwurf der neuen Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz demnächst abgeschlossen werden können.
    Nach derzeitigem Sachstand ist mit einem Inkrafttreten der Verordnung Anfang nächsten Jahres zu rechnen.


    Mit freundlichen Grüßen


    gez.
    Dr. Rolf Mehringer"

  • Um den Thread mal wieder zu beleben: Gibts schon was neues zu den Ausführungsbestimmungen?


    kollegiale Grüße


    Max