Eure Ausbildung & Erfahrungen

  • Hallo,


    ich habe 3 Fragen, weil ich mittlerweile gar nicht mehr durchsehe, was die Ausbildung zum RettAss nun kostet......


    1. Was habt ihr insgesamt für eure Ausbildung (-> welche Ausbildung) bezahlt (ohne Fahrtkosten, ohne Unterkunft)?


    2. Wo habt ihr die Ausbildung gemacht und wart ihr zufrieden?


    3. Das zweite Jahr, muss man das bezahlen oder bekommt man dafür eine Vergütung? -> Wieviel circa?



    =) Danke schonmal und einen schönen Sonntag =)

  • 1. AKJ nur mit Führerschein möglich?
    Jede Schule kostet unterschiedlich viel, vergleichen ist angesagt - einer zahlt mehr der andere weniger und ein paar sogar gar nichts (kriegen sogar was -> 3 Jährige Ausbildung z.B. bei der G.A.R.D)


    RA Schule, da war ich
    2. ASB-Schulen-LAUF
    Einfach mal die Suche anwerfen, gibt zu vielen Schulen einen Thread mit Erfahrungen


    Bezahlung RAiP
    3.Bezahlung Ausbildung RAiP
    Kommt drauf an, bei manchen darfst Geld mitbringen - bei anderen kriegst du was. Eine Mindestvergütung ist auch im Gespräch gewesen -> Suche betätigen

  • Um genau zu sein habe ich die Forensuche benutzt. X( Und zwar nicht nur einmal. X(


    Was mich allerdings tierisch irritiert, ist, dass hier der eine 1500 Euro insgesamt für RettAss-Ausbildung bezahlt und der nächste 10000 Euro. !?!?!? Wie kommt es zu so extremen Unterschieden??? :(

  • 500? ist noch ein wirklich kleiner unterschied! es gibt unterschiede bis ca 2000?, je nach schule...!

  • Bei 10000 Euro und 1500 Euro habe ich einen Unterschied von 8500 Euro ???!!! Naja =P


    Wäre nett wenn mir mal jemand eine Zahl gegen den Kopf klatscht mit der ich rechnen kann für eine RettAss-Ausbildung (also ohne C1, sondern rein Ausbildung, Lehrmaterial, keine Fahrtkosten und so). :D

  • Also ich hab für den reinen RS 1205,00Euro bezahlt und für den RettAss 2800,00Euro!


    Da kommen aber immernoch sooooooo viele andere Investionen auf dich zu wie z.B., die Beschaffung von Büchern, dann irgendwelche Gebühren für Anträge und auch noch die jeweiligen Prüfungsgebühren.
    (((Verpflegung,Unterkunft,Fahrgeld etc.))))


    Der C1 kostet auch noch mal ne Stange Geld :O!


    Also die 10.000Euro wirste zwar nicht knacken,aber es kommt dem bedrohlich nah :D

  • Also ich habe den RS und RA bei der BF Düsseldorf gemacht und habe für den RS 950 Euro und für den RA 2800 Euro bezahlt.
    Die LKW Fahrerlaubnis Klasse C hat auch noch mal 2000 Euro gekostet.

  • Zu 1.:
    Schulkosten bei verkürzter Ausbildung (RS->RettAss) ca. 2.500 - 3.000 Euro
    Schulkosten bei verkürzter Ausbildung (Krankenpflege->RettAss) ca. 1.700 - 1.900 Euro
    Schulkosten bei Vollzeitausbildung (2 Jahre) ca. 3.500 - 4.500 Euro


    Zu 3.:



    Siehe auch URTEIL - Ausbildungsvergütung - JA!

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Also ich habe für meine RS- Ausbildung inclusive RS- Prüfung 1110? bei der Sanitätsschule Nord bezahlt. Meine RA- Ausbildung mache ich gerade beim Life- Support- Center in Dannenberg und die kostet 2200?

  • Habe auch in Lauf meine Prüfung gemacht - ca. 3500? incl. Prüfungsgebühren


    Führerschein Klasse C1 habe ich vom AA gezahlt bekommen


    Es gibt unterschiedliche Verdienste beim AKJ - wenn Du beim Roten Kreuz unterkommst hast Du gute Chancen auf eine hohe Vergütung (meine Erfahrung).

  • Zitat

    Original von beat


    Führerschein Klasse C1 habe ich vom AA gezahlt bekommen


    Wie hast du das geschafft? Ich habs nicht bekommen :(

  • Stelle das Arbeitsamt vor die Wahl...entweder eine bezahlte AKJ Stelle und das AA zahlt den FS dafür oder weiterhin arbeitslos... Da konnte selbst das AA 1 und 1 zusammen zählen :o) - alles super gelaufen!

  • Zitat

    Original von beat
    Stelle das Arbeitsamt vor die Wahl...entweder eine bezahlte AKJ Stelle und das AA zahlt den FS dafür oder weiterhin arbeitslos... Da konnte selbst das AA 1 und 1 zusammen zählen :o) - alles super gelaufen!


    hab ich versucht, keine chance, die biegen sich (wie alle ämter etc. in der brd) alles so zurecht wie sies haben wollen. bei mir hieß es schriftlich: da sie während ihres jahrespraktikum dem notarzt assistieren, müssen sie kein auto fahren, auch keinen lkw. daher wird der von ihnen beantragte führerschein nicht von der agentur für arbeit gefördert.


    nach einem rückruf meinerseits und der erklärung das der patient mit notarzt auch in einem rtw ins krankenhaus gefahren werden muss bekam ich wortwörtlich zu höhren: in unserer berufsbeschreibung steht nicht das sie im annerkennungsjahr fahren müssen, daher sehen wir uns nicht gezwungen sie da zu unterstützen!

  • Zitat

    Original von SeptemberRain
    hab ich versucht, keine chance, die biegen sich (wie alle ämter etc. in der brd) alles so zurecht wie sies haben wollen. bei mir hieß es schriftlich: da sie während ihres jahrespraktikum dem notarzt assistieren, müssen sie kein auto fahren, auch keinen lkw. daher wird der von ihnen beantragte führerschein nicht von der agentur für arbeit gefördert.


    nach einem rückruf meinerseits und der erklärung das der patient mit notarzt auch in einem rtw ins krankenhaus gefahren werden muss bekam ich wortwörtlich zu höhren: in unserer berufsbeschreibung steht nicht das sie im annerkennungsjahr fahren müssen, daher sehen wir uns nicht gezwungen sie da zu unterstützen!


    Ich finde die Antwort der Agentur durchaus plausibel. Wenn man im Annerkennungsjahr doch den Patienten betreuen soll, braucht man ja wirklich nicht zu fahren. Oder sind nicht noch 2 weitere Mitarbeiter außer dem RAiP auf dem Auto?


    Falls die Dienststelle den RAiP als billigen Fahrer ausnutzt, soll doch sie den Führerschein bezahlen (oder natürlich der RAiP selbst), warum sollen das die arbeitende Allgemeinheit mit ihren Beiträgen finanzieren?

  • bei uns fahren raip´s ganz normal als 2ter mann mit, daher benötigt man einen führerschein, rechtlich gesehen müsste der verantwortliche RA jederzeit den patienten betreuen wenn sich die situation verschlechtern sollte, und das ist somit nicht möglich, also benötigt man wohl oder übel den führerschein fürs entsprechende fahrzeug.