Wie lange darf man RAiP sein?

  • Ich hoffe dieses Thema hat hier keinen meterlangen Bart! Aber ich habe keinen Threat gefunden, der genau passen würde!


    Ich habe mein StEx im Sommer 2005 gemacht. Durch inzwischen zwei schwerere Verletzungen bin ich bis heute noch nicht auf 1600 Stunden. Ich hoffe, dass es noch bis Ende des Jahres reichen könnte.


    Ich hab dann mal beim Regierungspräsidium angerufen und die sagten mir, dass es ok ist, "wenn ich nicht gerade 15 Jahre brauchen würde".


    15 Jahre werden es nicht, aber 2,5 bis 3,5 Jahre. Ich kann dieser offiziellen Aussage nicht so recht glauben schenken. Kann mir das jemand bestätigen oder ist es wirklich Schwachsinn.


    Vielen Dank schon mal im Vorraus!

  • Der Einfachheit halber hier der Text aus dem RettAssG:


    § 7


    (1) 1Die praktische Tätigkeit umfaßt mindestens 1.600 Stunden und dauert, sofern sie in Vollzeitform abgeleistet wird, zwölf Monate. 2Sie ist nach bestandener staatlicher Prüfung in einer von der zuständigen Behörde zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Einrichtung des Rettungsdienstes abzuleisten.


    (2) (...)


    (3) 1Wird die praktische Tätigkeit nach Absatz 1 außer durch Urlaub um mehr als 160 Stunden oder, sofern sie in Vollzeitform abgeleistet wird, von mehr als vier Wochen, unterbrochen, ist die über diese Frist hinausgehende Zeit nachzuholen. 2Dies gilt entsprechend, wenn eine nach § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 5 verkürzte praktische Tätigkeit um mehr als 80 Stunden oder mehr als zwei Wochen unterbrochen wird. 3§ 6 letzter Satz gilt entsprechend.



    Du kannst Dir also ruhig die von Dir genannte Zeit lassen.
    Ehrenamtlich RAiP haben auch nicht die Möglichkeit das zweite Ausbildungsjahr an einem Stück neben Beruf o.ä. zu machen.

  • Wende Dich betreffend Details für Deine Person am besten an Deine Ex-Schule und / oder an die zuständiger Person in KA.

  • Das gleiche Problem hab ich auch, die Dame vom RP meinte damals, ich soll das mit meiner zuständigen Lehrrettungswache klären.

    "You are one of God's mistakes" --->(Placebo - Song to say Goodbye)

  • Ich werd das auch nicht in den 12 Monaten schaffen, da ich nebenher noch arbeiten gehe. Soviel ich weiß, muss man eine Verlängerung der Zeit schriftlich beantragen, aber dann sollte das kein Problem sein....

  • Ich kann mir soviel Zeit lassen wie ich will - es gibt da kein Limit- wir haben da eine Ausnahmegenehmigung, da wir die Stunden in unserem ERHOLUNGSURLAUB ( der dafür ja nun wirklich nicht geeignet ist ) und Überstundenabbau zusammenfahren müssen.


    Eine Kollegin von mir fährt un seit 5 Jahren ( nach StaX) und hat Ihre Stunden noch immer nicht zusammen... .


    Gruß


    WESSY