C1 Führerschein

  • Würde weiter versuchen einen anderen Augenarzt zu finden oder vielleicht mal in eine Augenklinik fahren!?!?!?!??!?!??

  • Ansonsten versuchen die Stunden und Einsätze als Dritte irgendwo zu sammeln.


    Die Entscheidung des Arztes, dass du gesundheitlich nicht für die Fahrerklasse C1 bzw. C taugst ist für dich natürlich ärgerlich und unerwartet - Aber wenn schon mehrere Ärzte dir die Tauglichkeit nicht attestieren wollen ist das zu akzeptieren - Und auch aus meiner Sicht auch verantwortungsvoll.

  • Dass das sehr ärgerlich ist, versteht sich von selbst. Aber für was wird denn eine solche Untersuchung gemacht und ein entsprechendes Attest bescheinigt? Doch nicht nur um Geld damit zu machen. Das hat ja schon einen Sinn. Sollte man so akzeptieren.


    Sonst, mache es wie Dorsk es dir vorgeschlagen hat. Oder suche eine Wache, bei der C1 nicht Vorrausstzung ist. (Dass das nicht einfach sein wird, weiß ich.)

  • Den B FS hast du aber? Dann würde ich auch sagen, dass du dir eine RW suchen solltest, die nur RTWs unter 3,5t haben... Selten, aber möglich

  • sehr sehr selten. selbst di fordern mittlerweile oft den C1. Weil wenn doc, pat, Assi und vielleicht noch ne Angehörige dabei sind kommt man auch oft drüber. Außerdem wurde mir bei einem Vorstellungsgespräch gesagt das die ganzen neuen KastenRTW genau 3,5t oder in dem dreh wiegen.


    kann man deine Problem nicht operieren oder lasern?


    Ansonsten bleibt dir wirklich nichts anderes übrig als in EA zu machen

  • Zitat

    Original von rettungsdackel81
    sehr sehr selten. selbst di fordern mittlerweile oft den C1. Weil wenn doc, pat, Assi und vielleicht noch ne Angehörige dabei sind kommt man auch oft drüber. Außerdem wurde mir bei einem Vorstellungsgespräch gesagt das die ganzen neuen KastenRTW genau 3,5t oder in dem dreh wiegen.


    Ein EN-Konformer RTW wird bei den aktuellen und zukünftigen Fahrgestellen mit zGM 3,5t nicht mehr baubar sein. Klar, es gibt welche, die das behaupten, aber ich bin sicher, dass die Waage da was anderes sagen wird.

  • Zitat

    Original von rettungsdackel81
    wenn man überlegt das es vor jahren noch KofferRTW gab die unter 3,5 t wogen


    ...und man sich mit denen auch sehr konsequent von Waagen ferngehalten hat...

  • Gut, das mag natürlich sein, abgelastet sind ja die me8isten, aber ob es nun wirklich nur 3,5t sind.. einer bei uns hat 3,7t...


    Ab und an kann man auch ne Ausnahmegenehmigung bekommen... frag ma nach...

  • Zitat

    Original von Stefan


    ...und man sich mit denen auch sehr konsequent von Waagen ferngehalten hat...


    wir hatten in HH beim DRK zwei davon. aber die klapperten auch an allen ecken und wenn mal da einer nen Unfall mit gehabt hätte na dann gute nacht. finde leider keine Fotos mehr von denen.


    in FFM hat ich ne Ausnahmegenehmigung aber ich musste vorher ein Fahrsicherheitstraining absolvieren...

  • Zitat

    Ein EN-Konformer RTW wird bei den aktuellen und zukünftigen Fahrgestellen mit zGM 3,5t nicht mehr baubar sein. Klar, es gibt welche, die das behaupten, aber ich bin sicher, dass die Waage da was anderes sagen wird.


    Sagen es wir mal so:


    Es ist bei einigen Fahrzeugen nach Hersteller möglich, z.B. beschreibt Strobel seinen Kasten RTW mit einem Leergewicht von 2880 kg. Dann glaube ich es auch erst mal so, denn sonst wäre es ja Täuschung.
    Rein rechnerisch ist es somit möglich. Allerdings muss man gehörig aufpassen, was man in den Wagen packt (siehe Gewichtsbilanz).

  • ja aber wenn man dann hochrechnet. Verkleidung, Schränke, Tragetisch, Trage das ganze Equipment und dann noch das Personal (wird das mitgerechnet da können allein 400kg zusammen kommen)


    das wird sich ein Arbeitgeber zweimal überlegen. Auf der einen Seite ein total abgespeckter RTW auf der anderen tausende RA mit großen Führerschein auf dem Markt


    was mich erstaunt hat das die Ambuliner von Ambulanz Mobile so schwer sind

  • Hallo Danu, selbst wenn Du jetzt einen Arzt findest der Dich den C1 FS machen lässt oder die Praxis auf einem <3,5t RTW machst... Du solltest jetzt klären ob Du mit der Sehschwäche auch später die G25 für die Alarmfahrten bekommst?!?


    Schade das der Arzt der Dir die "gesundheitliche Eignung zum RettAss" bestätigt hat dies nicht geprüft hat.


    Würde mich ja für Dich freuen wenn es klappt aber falls eben nicht hast Du dann später zwar eine Ausbildung, bist aber Berufsunfähig.


    Also geh zu Augenarzt und lass ein Gutachten wg FS und G25 machen, dann hast Du Sicherheit.

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • Zitat

    Original von LFX
    Hallo Danu, selbst wenn Du jetzt einen Arzt findest der Dich den C1 FS machen lässt oder die Praxis auf einem <3,5t RTW machst... Du solltest jetzt klären ob Du mit der Sehschwäche auch später die G25 für die Alarmfahrten bekommst?!?


    Die G25 ist keine Vorraussetzung für Alarmfahrten. (von örtlichen Regelungen mal abgesehen)


    Zitat


    Schade das der Arzt der Dir die "gesundheitliche Eignung zum RettAss" bestätigt hat dies nicht geprüft hat.


    Da hier nicht genau beschrieben wird, um welche Art von Sehfehler es sich handelt, kann es ja der Bereich sein, der durch die einfache ärztliche Untersuchung (die auch der Hausarzt machen kann) nicht erfaßt wird. Ein nicht-Augenarzt hat auch gar nicht die technischen Möglichkeiten, die Sehfähigkeit ausreichend zu beurteilen.



    Also geh zu Augenarzt und lass ein Gutachten wg FS und G25 machen, dann hast Du Sicherheit.[/quote]

  • Die G25 ist die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" - von Alarmfahrten steht da nix, soweit richtig.
    Bei der Beurteilung muss der Facharzt dann aber auch den Arbeitsplatz und die damit verbundenen Gefahren einbeziehen.


    Die G25 ist eine "Soll" = Bestimmung der BG. (siehe "Safety Venenverweilkanülen")


    Auch wenn viele AG sich mit einem Hb-Titer zufrieden geben - sind die G25/42 ja nur zum meinem eigenen Schutz, würde ich also trotzdem alles Abklären.

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • das mit der G25 höre ich hier zum ersten mal. hat noch nie einer von gefordert. was ist das genau und wo bekommt das?

  • Zitat

    Original von rettungsdackel81
    das mit der G25 höre ich hier zum ersten mal. hat noch nie einer von gefordert. was ist das genau und wo bekommt das?


    Das ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Grundsatz 25. Alle solchen Untersuchungen heißen G[Nummer].


    Dabei wir untersucht, ob Du für diese Tätigkeiten gesundheitlich geeignet bist und ob Du z.B. eine Sehhilfe o.Ä. brauchst.


    Diese Untersuchungen könnnen nur von einem Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden und ggfs. muss ein zusätzliches fachärztliches (z.B. augenärztliches) Gutachten eingeholt werden.


    HTH


    Gruss


    Stefan