Ausbildung: Standards und Guidelines

  • In der "Rettungsdienst" war mal ei Bericht über die Fortbildung und Rezertifizierung beim DRK Fulda.


    Da durfte man, gestaffelt nach der jeweiligen Qualifikation entweder KTW, Stadt-RTW oder RTW auf der Aussenwache fahren.
    In dem Bericht stand damals, dass es dort normal ist, dass man in der normalen Dienstzeit über FME zu einem Fallbeispiel (mit prüfenden Charakter) in den Ausbildungsraum alarmiert wurde. Sollte es bei dem Fallbeispiel zu Beanstandungen kommen, war die Konsequenz, dass man nur noch eine Stufe tiefer eingesetzt wurde
    Eigentlich begrüssenswert, aber irgendwie hab ich den Eindruck, dass damit u.a. Systemmängel in der NA-Versorgung kaschiert werden sollten, da dort von regelmässigen NA-Nachrückezeiten von 20-40 Min. auf den Aussenwachen berichtet wurde (weshalb auf den Aussenwachen nur die "Besten" fahren durften).
    Und ein weiterer biterrer Beigeschmack bleibt: Wenn der zuständige LRA jemanden nicht riechen kann, hat der MA wohl ein grösseres Problem auf Dauer. Wenn ich nämlich Fehler in einem Fallbeispiel finden will, werde ich sie mit Sicherheit auch finden...


    Leider finde ich den Artikel im Moment nicht mehr, ich weiss noch nicht einmal den Jahrgang, müsste aber nach 2003 gewesen sein.

  • Zitat

    Original von brause
    Da durfte man, gestaffelt nach der jeweiligen Qualifikation entweder KTW, Stadt-RTW oder RTW auf der Aussenwache fahren.


    [...]


    (weshalb auf den Aussenwachen nur die "Besten" fahren durften).


    Blöd für die Stadt-Patienten.


    Zitat

    Original von brause
    Und ein weiterer biterrer Beigeschmack bleibt: Wenn der zuständige LRA jemanden nicht riechen kann, hat der MA wohl ein grösseres Problem auf Dauer. Wenn ich nämlich Fehler in einem Fallbeispiel finden will, werde ich sie mit Sicherheit auch finden...


    Wer prüft den zuständigen LRA? Was sind die Kriterien fürs Durchfallen? Warum ist KTW-Fahren eine Bestrafung? Wie soll man auf dem KTW die nötige Routine für den RTW bewahren? usw.


    Ich weiß, brause, ist nicht deine Wache, aber hört sich, meiner Meinung nach, nicht unbedingt als DIE Lösung an.

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  • Hilope


    nene... mit LRA auf dem RTW, wenn das alles nichts hilft, dann nur noch KTP
    Aber wie geschrieben, war angedacht, aber noch nie umgesetzt.


    Gruß,
    Roland

  • Hilope:


    Ich seh da die gleichen Kritikpunkte wie Du, ich würde sogar sagen, dass dem Mobbing Tür und Tor geöffnet wird, wenn entsprechend disponierte LRAs am Werke sind...

  • Da hier ja auch einige BFler mitlesen, wie wird das bei euch gehandhabt wenn ein Kollege die G 26 III nicht besteht (evtl. weil krank, o.ä.).


    Vielleicht könnte man hier eine Analogie ziehen.

  • Moin Mosquito,


    in Köln ist das so, dass ein gewisser Zeitraum (ich sag mal einfach so mal. zwischen 1 Woche und 6 Monate, je nach Grund des Nichtbestehens, lasse mich aber nicht drauf festnageln) gewährt wird. Danach muss die Prüfung bestanden werden. Dann liegt es im Ermessen des Amtsarztes, ob eine weitere Nachprüfung angesetzt wird. Wird auch diese nicht bestanden, verliert der Durchgefallene den Atemschutzgeräteträgerstatus und darf eigentlich nur noch auf die Rettung.


    Da Beamte im Feuerwehrwesen eine Pflicht zur Gesunderhaltung haben, können sie bei eigenem Verschulden eines Nichtbestehens sogar aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Meistens werden sie allerdings umgeschult und in der Stadtverwaltung eingesetzt (Knöllchenschreiber, Verwaltungskraft oder Ähnliches). Solche Fälle sind mir persönlich bekannt.


    Soweit mein Kenntnisstand.


    Gruß Fabian


    edit: Rechtschreibung

    ...insch allah

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