Servus miteinander!
Das Thema wurde ja schon mehrfach diskutiert, insbesondere die Tatsache, dass die anrechenbaren Stunden im Anerkennungsjahr von Bundesland zu Bundesland differieren.
Ich werde im kommenden Jahr meine verkürzte RA-Ausbildung in Sachsen absolvieren, arbeite seit 2000 als RS (überwiegend hauptamtlich). Anrechenbare Stunden sind also zur genüge da, kann diese auch nachweisen.
Weiß jemand, wieviele Stunden vom RP Sachsen in der Regel anerkannt werden?
Danke derweil
Grüsse
Flo