Für Verwirrung und Verunsicherung sorgt derzeit die für 2009 geplante Neuvergabe rettungsdienstlicher Leistungen in Sachsen.
Zum Jahresbeginn 2008 hatte das Innenministerium eine Rechtsverordnung angekündigt, die die Vergabe für die Jahre 2009 bis 2013 regelt und Qualitätsstandards festschreibt. Diese Verordnung soll nun aber erst Ende Januar veröffentlicht werden. Eine rechtlich nicht bindende Veröffentlichung zur geplanten Ausschreibung wurde indes im Internet zur Verfügung gestellt, auf deren Grundlage die künftigen Bewerber ihre Unterlagen vorbereiten könnten.
Uneinigkeit bezüglich der geplanten Ausschreibung herrscht dennoch. Geplant ist ein Auswahlverfahren, dass der Chef des Rettungszweckverbands Chemnitz-Stollberg, Berthold Brehm, allerdings für "rechtlich nicht wasserfest" hält.
Inzwischen haben ASB und DRK eigene Rettungsdienst-GmbHs gegründet, um über niedrigere Löhne wettbewerbsfähig bleiben zu können. Andere Rettungsdienst-Anbieter folgen diesem Beispiel nicht da bislang nicht geklärt ist, ob Anbieter ohne Zertifizierung überhaupt zugelassen werden.
Richtigen Ärger sieht man bei der Landesregierung allerdings erst nach der erfolgten Neuvergabe auf sich zukommen, dann nämlich könnten unterlegene Bieter vor Gericht ziehen. Aktuelle Anbieter, die ihren Mitarbeitern vorsorglich kündigen, sollten mit diesen eine befristete Vertragsverlängerung vereinbaren. Im Falle eines Rechtsstreits müssten diese nämlich bis zur Bestandskraft der Neuvergabe den Rettungsdienst weiterhin durchführen.
Quelle: http://www.freiepresse.de/NACH…N/REGIONALES/1158060.html