Große Verunsicherung wegen Neuvergabe in Sachsen

  • Für Verwirrung und Verunsicherung sorgt derzeit die für 2009 geplante Neuvergabe rettungsdienstlicher Leistungen in Sachsen.
    Zum Jahresbeginn 2008 hatte das Innenministerium eine Rechtsverordnung angekündigt, die die Vergabe für die Jahre 2009 bis 2013 regelt und Qualitätsstandards festschreibt. Diese Verordnung soll nun aber erst Ende Januar veröffentlicht werden. Eine rechtlich nicht bindende Veröffentlichung zur geplanten Ausschreibung wurde indes im Internet zur Verfügung gestellt, auf deren Grundlage die künftigen Bewerber ihre Unterlagen vorbereiten könnten.


    Uneinigkeit bezüglich der geplanten Ausschreibung herrscht dennoch. Geplant ist ein Auswahlverfahren, dass der Chef des Rettungszweckverbands Chemnitz-Stollberg, Berthold Brehm, allerdings für "rechtlich nicht wasserfest" hält.
    Inzwischen haben ASB und DRK eigene Rettungsdienst-GmbHs gegründet, um über niedrigere Löhne wettbewerbsfähig bleiben zu können. Andere Rettungsdienst-Anbieter folgen diesem Beispiel nicht da bislang nicht geklärt ist, ob Anbieter ohne Zertifizierung überhaupt zugelassen werden.
    Richtigen Ärger sieht man bei der Landesregierung allerdings erst nach der erfolgten Neuvergabe auf sich zukommen, dann nämlich könnten unterlegene Bieter vor Gericht ziehen. Aktuelle Anbieter, die ihren Mitarbeitern vorsorglich kündigen, sollten mit diesen eine befristete Vertragsverlängerung vereinbaren. Im Falle eines Rechtsstreits müssten diese nämlich bis zur Bestandskraft der Neuvergabe den Rettungsdienst weiterhin durchführen.


    Quelle: http://www.freiepresse.de/NACH…N/REGIONALES/1158060.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Erneut wurde die Vergabepraktik rettungsdienstlicher Leistungen in Sachsen für nicht rechtens erklärt, diesmal betraf es die Stadt Dresden. In der Entscheidung der Vergabekammer wurde auch die Kopplung der Ausschreibung an "vergabefremde" Leistungen wie die Mitwirkung im Katastrophenschutz kritisiert.


    Quelle und ganze Meldung: https://www.skverlag.de/index.…&backPID=174&tt_news=1725

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • War dieser Punkt doch bislang das As im Ärmel der HiOrg - fällt dieser nun weg, wird es noch einmal enger...

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • War dieser Punkt doch bislang das As im Ärmel der HiOrg

    Ich sehe diese Kopplung durchaus als sinnvoll an. Wer sich in anderen Bereichen engagiert, soll sicherlich nicht schlechter darstehen, als jemand, der dieses nicht macht.
    Aber ich stehe anscheinend alleine auf weiter Flur.

  • Aber ich stehe anscheinend alleine auf weiter Flur.


    Nein, aber nicht weil es eine Quersubvention des KatS durch den RD geben soll, sondern weil KatS-Sanitätsdienst ohne Zusammenarbeit mit dem Regel-Rettungsdienst nicht bzw. nur schlecht funktioniert.


    Der KatS-Sanitätsdienst braucht Einsatzkräfte (RS und SanH) mit regelmäßigem Patientenkontakt. Dies wird durch die vergabe von KatS-Sanitätsdienst und Regel-RD an einen Betreiber am einfachsten gewährleistet.
    Natürlich nur wenn der Betreiber dann nicht intern eine vollständige Trennung einführt.


    Gruß
    Ingo