ZitatOriginal von Schmunzel Aber bei einem Sanitätsdienst müssen nicht nur ehrenamtliche Mitarbeiter zum Einsatz kommen.
Unsinn!!
Wo kommt denn diese Meinung her??
Das ist nämlich nirgends so niedergeschrieben!!
ZitatOriginal von Schmunzel
Dazu braucht es kein "Grundsatzurteil" (was soll das sein?). Wenn zwei Parteien einander verbindlich Leistungen versprechen, ist das ein Vertrag.
Joh!
Und der Vertrag muss nicht zwingend eine Entlohnung beinhalten...
Also was soll das Gerede?
Mal abgesehen reicht das alles schon wieder für einen eigenen Thread.
U.a. sind für´s DRK wesentliche dieser Details weitgehend mit Rechtssicherheit in der Wissens-Börse nachzulesen...