Druck machen und streiken-Ideensammlung für ein besseres Gehalt

  • Zitat

    Original von Schmunzel Aber bei einem Sanitätsdienst müssen nicht nur ehrenamtliche Mitarbeiter zum Einsatz kommen.


    Unsinn!!
    Wo kommt denn diese Meinung her??
    Das ist nämlich nirgends so niedergeschrieben!!



    Zitat

    Original von Schmunzel
    Dazu braucht es kein "Grundsatzurteil" (was soll das sein?). Wenn zwei Parteien einander verbindlich Leistungen versprechen, ist das ein Vertrag.


    Joh!
    Und der Vertrag muss nicht zwingend eine Entlohnung beinhalten...
    Also was soll das Gerede?


    Mal abgesehen reicht das alles schon wieder für einen eigenen Thread.


    U.a. sind für´s DRK wesentliche dieser Details weitgehend mit Rechtssicherheit in der Wissens-Börse nachzulesen...

  • Zitat

    Original von Quovadis
    Unsinn!!


    Schön, dass Du sachliche Argumente hast.



    Zitat

    Original von Quovadis
    Wo kommt denn diese Meinung her??


    Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsache. Meinungen sind Werturteile.



    Zitat

    Original von Quovadis
    Das ist nämlich nirgends so niedergeschrieben!!


    Warum muss es denn niedergeschrieben sein, um zu stimmen?



    Zitat

    Original von Quovadis
    Joh!
    Und der Vertrag muss nicht zwingend eine Entlohnung beinhalten...
    Also was soll das Gerede?


    Wenn zwei sich einigen, dass der eine etwas tut und der andere ihm dafür etwas gibt, dann ist das eine Entlohnung.



    Zitat

    Original von Quovadis
    Mal abgesehen reicht das alles schon wieder für einen eigenen Thread.


    Du hast doch selber damit angefangen.



    Zitat

    Original von Quovadis
    U.a. sind für´s DRK wesentliche dieser Details weitgehend mit Rechtssicherheit in der Wissens-Börse nachzulesen...


    So wie ich das DRK kenne, sollte die Betonung auf "weitgehend" liegen.

  • Zitat

    Original von Quovadis


    Unsinn!!
    Wo kommt denn diese Meinung her??
    Das ist nämlich nirgends so niedergeschrieben!!


    Diese Meinung kommt vielleicht aus der Praxis??? Ich kenne einige Sanitätsorganisationen, die neben dem klassisch ehrenamtlichen Personal, auch hauptamtliches Personal zum Einsatz bringen. Teils wurde das sogar von Auftraggebern so gefordert. Insofern hilft tatsächlich mal ein Blick über den Tellerrand...



    Nein, Ein Vertrag muss nicht zwingend eine Entlohnung beinhalten, das ist richtig. Aber wenn vereinbart wird, dass für die Dienstleistung "Sanitätsbetreuung" eine "Spende" in Höhe von XXX Euro an die Organisation entrichtet wird, dann ist das eher eine Entlohnung als eine Spende. Eine Spende im klassischen Sinne ist eine freiwillige Geld- oder Sachleistung, die nicht auf einer Gegenleistung beruht. Daher auch die steuerliche Absetzbarkeit der Spende...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Evtl kann ein Mod das ja mal raustrennen und nen neuen Thread dazu machen, mach wohl definitiv Sinn.


    Das Thema zu diskutieren, ist natürlich etwas schwierig, weil oftmals jeder so seine individuelle situationsbedingte Definition von einem SanDienst hat.

  • Wie im direkten Vergleich mit dem Post von Fred im Thread " RA als Fahrer!",
    werden vollkommen falsche Voraussetzungen unterstellt und zu etwas Stellung bezogen was so nirgends gesagt bzw. geschrieben wurde.


    Wenn eine Anfrage wg. eines SAN-Dienstes an einen Ortsverein kommt, heißt das doch nicht zwingend, dass hierfür eine Gegenleistung eingefordert wird!
    Und wenn der Veranstalter sich im Zuge einer gelungenen Veranstaltung aus freien Stücken entschließt dem OV eine Spende zukommen zu lassen, welche er ebenso gut der Kinder-Krebshilfe hätte zukommen lassen, was ist hier das Problem??


    Will sagen, der Dienst wäre auch erledigt worden, wenn es keine Spende gibt!!


    Anforderungen zu Personal, welches aktiv hauptamtlich im Rettungsdienst beschäftigt ist kann der Veranstalter zwar fordern, heißt aber nicht, dass er es bekommt und dem auch so ist!! Der Veranstalter kann z.B. einen RTW oder KTW mit gesetzlicher vorgeschriebener Qualifikation des Personals und Ausstattung verlangen, OK!
    Aber auch das heißt noch lange nicht, dass der RA auch tatsächlich bei einer HiOrg. hauptamtl. beschäftigt ist...


    Wenn der Veranstalter hierzulande darauf bestehen würde und ausschließlich Personal aus dem aktiven Rettungsdienst, welches sich zugleich auch in einem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Rettungsdienst befindet, haben möchte (denn fordern kann man erst mal viel!), dann wäre diese Anfrage sicherlich an die Betreiber des öffentlichen RD zu stellen und nicht an den OV; sprich RD-Zweckverbände oder RD-betreibende HiOrg. bzw. Privatunternehmer im RD.


    Und sind wir mal ehrlich, spätestens bei den dann anstehenden Preisverhandlungen erledigt sich das Thema von selbst!! Und der Veranstalter schraubt erfahrungsgemäß sämtliche Forderungen in den 0,00 Euro-Bereich!!
    Nicht mal bei dem großen Festival "Rock am Ring" werden, zumindest nicht offiziell Leistungsvereinbarungen zwischen Veranstalter und Dienstleister des Sanitätsdienstes geschlossen... ?(



    Zitat

    Original von Lasse
    Evtl kann ein Mod das ja mal raustrennen und nen neuen Thread dazu machen, mach wohl definitiv Sinn.


    Das Thema zu diskutieren, ist natürlich etwas schwierig, weil oftmals jeder so seine individuelle situationsbedingte Definition von einem SanDienst hat.


    Und da stimme ich absolut zu!!
    :prost: :prost:

  • Zitat

    Original von Schmunzel


    Du hast doch selber damit angefangen.


    Schon wieder eine absolute Falschaussage!!
    Das ganze hat wie folgt begonnen:



    Zitat

    Original von Seyko


    Keine Panik! Ehrenamt ja, aber nicht auf Kosten Stellen!!! Ich bin ein absoluter Gegener. Ich mache wirklich nur noch SEG und Sandienst!
    Vielleicht noch ein Wenig Ausbildung ! Sorry, das mit dem Speckschleppen ist mir ausgerutscht. Mein neuer Job bleibt ja auch im
    Medizinischen Dienst.


    Zitat

    Original von Schmunzel


    Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsache. Meinungen sind Werturteile.


    Und wie kannst Du diese Tatsache belegen ?(
    Nur durch die bloße Gegenbehauptung doch wohl kaum, oder?

  • Zitat

    Original von Quovadis
    Schon wieder eine absolute Falschaussage!!
    Das ganze hat wie folgt begonnen:


    Aber das hast Du schon gesagt:


    Zitat

    Original von Quovadis
    Jetzt kommt bestimmt die Mär vom zwar Nicht-schriftlich bestehenden, aber dennoch bestehenden Arbeitsvertrag, oder?
    Und wenn ich am Sonntag nicht zum Fußballspiel erscheine habe ich eine Arbeitsverweigerung begangen... :O


    Und darauf habe ich geantwortet.



    Zitat

    Original von Quovadis
    Und wie kannst Du diese Tatsache belegen ?(
    Nur durch die bloße Gegenbehauptung doch wohl kaum, oder?


    Nein, aber durch die Beobachtung, dass auch hauptberufliche Rettungsdienstmitarbeiter auf Sanitätsdiensten zu finden sind.

  • Zitat

    Original von Lasse
    Ob Rettungsdienst oder Sandienst ist doch egal.
    Komisch, dass bei Sandiensten irgendwie keiner was dagegen hat, wenn das ehrenamtlich gemacht wird.
    Ziemlich inkonsequent.


    Ich gehe halt gerne mal ein Fussballspielchen schauen oder das ein oder andere Konzert. Für den Rest den du da schreibst, spar dir da lieber die Luft für die Suppe kalt zu blasen.

  • Oh. wieder ein Ehrenamtlicher, der beim Ansatz von Kritik am Ehrenamt die Zähne fletscht.
    Bleibt doch mal ruhig. War ne Frage ohne tiefergehende Wertung. Ich möchte es halt gerne nachvollziehen und nicht den Sinn oder irgendwas in Frage stellen.

  • Zitat

    Original von Quovadis
    Und sind wir mal ehrlich, spätestens bei den dann anstehenden Preisverhandlungen erledigt sich das Thema von selbst!! Und der Veranstalter schraubt erfahrungsgemäß sämtliche Forderungen in den 0,00 Euro-Bereich!!


    Anforderung im Null-Euro-Bereich? Also gar kein San-Dienst?

  • Zitat

    Original von Quovadis
    Anforderungen zu Personal, welches aktiv hauptamtlich im Rettungsdienst beschäftigt ist kann der Veranstalter zwar fordern, heißt aber nicht, dass er es bekommt und dem auch so ist!! Der Veranstalter kann z.B. einen RTW oder KTW mit gesetzlicher vorgeschriebener Qualifikation des Personals und Ausstattung verlangen, OK!
    Aber auch das heißt noch lange nicht, dass der RA auch tatsächlich bei einer HiOrg. hauptamtl. beschäftigt ist...


    Wenn der Veranstalter hierzulande darauf bestehen würde und ausschließlich Personal aus dem aktiven Rettungsdienst, welches sich zugleich auch in einem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Rettungsdienst befindet, haben möchte (denn fordern kann man erst mal viel!), dann wäre diese Anfrage sicherlich an die Betreiber des öffentlichen RD zu stellen und nicht an den OV; sprich RD-Zweckverbände oder RD-betreibende HiOrg. bzw. Privatunternehmer im RD.


    Ähm ganz so einfach ist das nun nicht... Prinzipiell können der veranstalter und der Leistungserbringer in dem Vertrag alles regeln... Und sofern das nicht zu einem gesetzlichen Verstoß führt, sind beide Seiten an diese Vereinbarung gebunden. Also wenn der Veranstalter hauptamtliches Personal will und der Leistungserbringer den Vertrag so unterschreibt, dann ist das bindend.


    Und ich kenne das aus eigener Erfahrung, dass manche (wenige) Veranstalter explizit hauptamtliches Personal angefordert haben.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von Quovadis
    Und wenn der Veranstalter sich im Zuge einer gelungenen Veranstaltung aus freien Stücken entschließt dem OV eine Spende zukommen zu lassen, welche er ebenso gut der Kinder-Krebshilfe hätte zukommen lassen, was ist hier das Problem??


    Will sagen, der Dienst wäre auch erledigt worden, wenn es keine Spende gibt!!


    Ich bin sicher, dass es genügend Sandienste gibt, bei denen über "Kostenerstattung" usw. gesprochen wird. Ich kenne auch Beispielrechnungen, in denen detailliert bestimmt wird, welche Summen steuerlich unschädlich sein sollen. Die Realität widerlegt Dich.



    Zitat

    Original von Quovadis
    Anforderungen zu Personal, welches aktiv hauptamtlich im Rettungsdienst beschäftigt ist kann der Veranstalter zwar fordern, heißt aber nicht, dass er es bekommt und dem auch so ist!! Der Veranstalter kann z.B. einen RTW oder KTW mit gesetzlicher vorgeschriebener Qualifikation des Personals und Ausstattung verlangen, OK!
    Aber auch das heißt noch lange nicht, dass der RA auch tatsächlich bei einer HiOrg. hauptamtl. beschäftigt ist...


    Es geht doch nicht darum, ob der Veranstalter solches Personal anfordert, sondern darum, ob die Hilfsorganisation Personal entsendet, das - zufällig - auch hauptberuflich im Rettungsdienst arbeitet.



    Zitat

    Original von Quovadis
    Wenn der Veranstalter hierzulande darauf bestehen würde und ausschließlich Personal aus dem aktiven Rettungsdienst, welches sich zugleich auch in einem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Rettungsdienst befindet, haben möchte (denn fordern kann man erst mal viel!), dann wäre diese Anfrage sicherlich an die Betreiber des öffentlichen RD zu stellen und nicht an den OV; sprich RD-Zweckverbände oder RD-betreibende HiOrg. bzw. Privatunternehmer im RD.


    Verstehe ich nicht. Vielleicht kannst Du es mal erklären?



    Zitat

    Original von Quovadis
    Nicht mal bei dem großen Festival "Rock am Ring" werden, zumindest nicht offiziell Leistungsvereinbarungen zwischen Veranstalter und Dienstleister des Sanitätsdienstes geschlossen... ?(


    Interessant: Die Hilfsorganisationen kommen mit ihrem ganzen Material und Personal einfach mal unverbindlich vorbei und schauen, ob sie gebraucht werden? Sie errichten Tage im voraus Zelte (oder was auch immer) und hoffen, dass ihnen der Veranstalter nicht am Morgen des Festes sagt: "Nun räumt mal schnell auf, nachher kommen die Sanis, die wir bestellt haben"? Ich kann das kaum glauben...