Ausbildung zum Rettungshelfer

  • ...Nun möchte ich den SAN C bzw den Rettungshelfer machen ...Gruß Ben


    Hallo zusammen!


    Mal eine Frage in die Runde: Was hat denn der SAN C (der Katastrophenschutzanteil an der Sanitätsdienstausbildung - zumindest bei "meinem" Verein DRK) mit dem Rettungshelfer als einer Qualifikationsstufe im Rettungsdienst zu tun? Alles, was ich im SAN C gelernt habe, war m.E. (bis auf den Unterricht mit Bezug auf MANV) für rettungsdienstliche Zwecke mehr oder weniger nebensächlich.


    Auch wenn es mittlerweile Bestrebungen gibt, denjenigen, die eine Sanitätsausbildung der Hilfsorganisationen absolviert haben*, einen Teil des M1 zu erlassen, würde ich jedem empfehlen, den kompletten Lehrgang zu absolvieren. Immerhin gibt es doch schon gewisse Unterschiede zwischen dem Wissen eines Sanitäters und dem eines Rettungssanitäters oder -helfers...



    * Merkblatt über die Anrechnung von Sanitätsausbildungen auf die RS-Ausbildung hab ich angehängt... ist aber nur der hessische Stand...rettungsfachpersonal2020.de/index.php?attachment/390/

  • Dazu muss man sagen, dass es hier in NRW den sogenannten "Rettungshelfer NRW" gibt - Bestehend aus 80 Stunden Theorie-Unterricht und einem 80stündigen Praktikum mit 5 Notfalleinsätzen und 15 Krankentransporten.


    Man kann somit probemlos mit 1 oder 2 Wochenenden Aufbaulehrgang vom SAN C aus sich weiterqualifizieren zum Rettungshelfer NRW. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern dürfen hier dann die RH'ler auch "nur" KTW fahren und keine Fahrzeuge wie RTW oder NEF lenken - Wie es z.T. in anderen Bundesländern üblich ist.

  • Man kann somit probemlos mit 1 oder 2 Wochenenden Aufbaulehrgang vom SAN C aus sich weiterqualifizieren zum Rettungshelfer NRW. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern dürfen hier dann die RH'ler auch "nur" KTW fahren und keine Fahrzeuge wie RTW oder NEF lenken - Wie es z.T. in anderen Bundesländern üblich ist.


    *räusper*


    bei uns im Land zwischen den Meeren dürfen die RH SanDienste machen, im RD haben die (zumindest auf Positionen der regulären Fahrzeugbesatzung) nichts verloren.


    Fahrzeugführer stets RettAss, zweiter Mann RS (KTW), RS mit 200 nachgewiesenen Rettungsdiensteinsätzen (RTW), NA (NEF)

  • *räusper*


    bei uns im Land zwischen den Meeren dürfen die RH SanDienste machen, im RD haben die (zumindest auf Positionen der regulären Fahrzeugbesatzung) nichts verloren.


    Fahrzeugführer stets RettAss, zweiter Mann RS (KTW), RS mit 200 nachgewiesenen Rettungsdiensteinsätzen (RTW), NA (NEF)


    Ich weiß, ich weiß ... Ändern kann ich es auch nicht.


    Man kann es aber auch positiv sehen: Wenn ich einen SAN-C'ler zum RH upgrade fällt er unter das RettG NRW -> Jährliche Fortbildungspflicht von 30 Stunden. Ist schon was anderes als so manche HiOrg-interne Wischi-Waschi-Fortbildungsmaßnahme.