Renten-Anrechnunszeit

  • Ich habe vor einiger Zeit einen Bescheid vom Rentenamt bekommen das ich doch bitte meine Tätigkeiten und Versicherungsrelevanten Zeit anmelde und belege (Antrag auf Kontenklärung). Nun hat mir die Dame vom Amt erzählt das Ausbildungszeiten erst ab 6 Monaten angerechnet werden. Der RA ist doch regelhaft auf 2 Jahre angelegt....die RD-Schule hat mir aber nur die reine Schulzeit bestätigt, also knapp 5 Monate. Wie habt ihr das geregelt? Würde es überhaupt einen Unterschied für die späteren Rentenansprüche machen, da die Ausbildung ja nicht bezahlt wird?!


    //edit: Sollte eigentlich in "Ausbildung"...

  • Ich bin gerade an dieser Situation - auch wenn es bis zum Rentenalter noch einige Zeit ist.
    Die Damen und Herren in Berlin sind wohl etwas überfordert mit der RA-Ausbildung nach Paragraph 8.2. Die Post freut sich über einen regen Briefwechsel.
    Da es sich aber um eine staatl. reglementierte Berufsausbildung handelt, muss m.E. auch ein Rentenanspruch für die Ausbildungszeit bestehen, da die Gesamtausbildungszeit mit Praktika und RS-Ausbildung immer auf 2 Jahre hinausläuft. Auch wenn in dieser Ausbildung kein Verdienst vorhanden ist, also keine Beiträge bezahlt werden, müsste dies in die Rente einberechnet werden.
    Zuletzt wollte man eine genaue Auflistung von Unterrichtsstunden, Wegezeit zur Ausbildungsstätte und geschätzte Nachbearbeitungszeit.


    Ich schreib dir, wenn ich näheres weiss.


    Off Topic: Mein Antrag auf Überweisung meiner Beträge in die schweizerische Rentenversicherung wurde natürlich abgelehnt. ;(

  • So, neue Infos zur Anrechnung auf die Rente:
    Die Ausbildung nach § 8.2. ist nun im Versicherungsverlauf aufgenommen unter dem Begriff "Fachschulausbildung", d.h. obwohl in dieser Zeit keine Beträge bezahlt wurden, erkennt die "Deutsche Rentenversicherung" diese Zeit an und wird auf die Rente angerechnet.


    Dies war nur durch ein Wiederspruchsverfahren möglich, ich kann daher allen, die in einer ähnlichen Situation sind, empfehlen, alle Unterlagen zur RA-Ausbildung aufzuheben, selbst wenn sie noch so unbedeutend erscheinen.
    Recht wichtig war bei mir die Genehmigung von unbezahlten Urlaub zur Absolvierung der RettAssAusbildung durch meinen Arbeitgeber.
    Ursprünglich wollte man die Zeit nicht anerkennen, mit dem Wiederspruchsverfahren und der Einreichung weiterer Unterlagen incl. dem RettAssG wurde die Zeit nun akzeptiert.
    In einem Telefonat wurde mir erklärt, dass man entstandene Kosten für den Wiederspruch übernehmen würde, z.B. für einen Juristen, da mein Wiederspruch Erfolg hatte (von einigen Euro Porto mal abgesehen und nicht messbaren Nerven kostete das ganze aber nichts).

  • Hui.


    Ich habe mal eben meinen Versicherungsverlauf rausgekramt und diesen mal gründlich unter die Lupe genommen. Nachdem mir fehlende Zeiten meines Zivildienstes aufgefallen sind, habe ich nebst dieser kleinen Korrektur nun auch um die Anerkennung meiner Berufsausbildungszeit gebeten.


    Zitat

    Original von securo
    So, neue Infos zur Anrechnung auf die Rente:
    Die Ausbildung nach § 8.2. ist nun im Versicherungsverlauf aufgenommen unter dem Begriff "Fachschulausbildung", d.h. obwohl in dieser Zeit keine Beträge bezahlt wurden, erkennt die "Deutsche Rentenversicherung" diese Zeit an und wird auf die Rente angerechnet.


    Dies war nur durch ein Wiederspruchsverfahren möglich, ich kann daher allen, die in einer ähnlichen Situation sind, empfehlen, alle Unterlagen zur RA-Ausbildung aufzuheben, selbst wenn sie noch so unbedeutend erscheinen.


    Hm, also ich für meinen Teil habe erstmal 2 Kopien beigelegt:
    1) die Bescheinigung der Schule über die Ausbildungszeiten
    2) die Anerkennung der Lehrgangsverkürzung nach §8 Abs. 2 durch die Bezirksregierung Hannover (da steht eigentlich alles wichtige drin).


    Mal schauen, ob das so einfach funktioniert. Auf jeden Fall vielen Dank für die Anregung, das wär echt einfach untergegangen

  • @ Nils:
    rechne mal damit, dass du das RettAssG noch hinterher schicken darfst X(
    Schon erstaunlich, da soll man einer Bundesbehörde das Bundesgesetz schicken ?(