Ich habe vor einiger Zeit einen Bescheid vom Rentenamt bekommen das ich doch bitte meine Tätigkeiten und Versicherungsrelevanten Zeit anmelde und belege (Antrag auf Kontenklärung). Nun hat mir die Dame vom Amt erzählt das Ausbildungszeiten erst ab 6 Monaten angerechnet werden. Der RA ist doch regelhaft auf 2 Jahre angelegt....die RD-Schule hat mir aber nur die reine Schulzeit bestätigt, also knapp 5 Monate. Wie habt ihr das geregelt? Würde es überhaupt einen Unterschied für die späteren Rentenansprüche machen, da die Ausbildung ja nicht bezahlt wird?!
//edit: Sollte eigentlich in "Ausbildung"...