In einem Berufungsverfahren müssen sich seit gestern zwei Rettungsassistenten vor der 6. Strafkammer am Mainzer Landgericht verantworten.
Die beiden Rettungsassistenten wurden bereits im Mai 2007 vom Amtsgericht der gemeinschaftlichen fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen und vorbehaltlich zu einer Geldstrafe von jeweils 900 Euro verurteilt.
Grund für die Anklage war ein Einsatz bei einem 44-Jährigen im September 2005, der über Übelkeit, Schweißausbrüche und Schmerzen in der Brust klagte. Ein von den Rettungsassistenten abgeleitetes EKG sowie die Erhebung von weiteren Parametern ergaben laut Aussage der Angeklagten keinen Hinweis auf eine lebensbedrohliche Situation, zudem sei der Mann beschwerdefrei gewesen, als sie die Einsatzstelle wieder verließen. Sie gingen von einer Panikattacke aus und verwiesen darauf, bei erneuten Beschwerden den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst hinzuzuziehen.
Der Mann wurde später von einem zweiten Rettungswagen in eine Klinik verbracht, wo er kurz darauf an einem Hinterwandinfarkt verstarb.
Die Ehefrau des Patienten hatte einen der Rettungsassistenten zudem für einen Notarzt gehalten und auf dessen Aussage, es sei nichts am Herzen, vertraut.
Ein erstes medizinisches Gutachten hatte die beiden Rettungsassistenten entlastet und ihnen ein fehlerfreies Verhalten bescheinigt, der Patient habe sich nicht als Notfall dargestellt, der Infarkt des Mannes habe einen untypischen, tragisch-schicksalshaften Verlauf genommen. "Ein Arzt hätte wie die Angeklagten entschieden" - so das Gutachten.
Ein weiteres Gutachten der Universität Mainz stellt jedoch fest: "Die Angeklagten haben falsch gehandelt. Bei ungeklärter Ursache ist es Standard, unbedingt einen Arzt hinzuzuziehen!" Der Staatsanwalt kritisierte, dass die Assistenten mit der Aussage "Es ist nichts am Herzen" eine Diagnose gestellt hätten, die nur einem Arzt zustehe.
Der Prozess wird fortgesetzt.
Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.…t.php3?artikel_id=3290807