Urkunde beantragen - gibt es eine Frist?

  • Hi,


    wollte fragen ob es eine Frist zur Beantragung der Urkunde gibt bevor diese mit dem aktuellen Abschlussgesprächszettel nicht mehr beantragt werden kann?


    Kann ich theoretisch die Urkunde auch erst in 5 Jahren beantragen?

  • Das Thema ist jetzt schon alt, dennoch die Frage:


    Solange ich die RA-Urkunde nicht beantragt habe und somit auch nicht als RA fahre, hab ich doch auch nicht dessen Verantwortung, oder? :wacko:

  • Das Thema ist jetzt schon alt, dennoch die Frage:


    Solange ich die RA-Urkunde nicht beantragt habe und somit auch nicht als RA fahre, hab ich doch auch nicht dessen Verantwortung, oder? :wacko:


    Die Frage befremdet mich ein wenig.


    Ein Antwortversuch: Ich kenne eine RTW-Besatzung, die erstinstanzlich wegen Unterlassener Hilfeleistung verurteilt wurde. Die Entscheidungen im entsprechenden Einsatz wurden vom RettAss getroffen, dennoch wurde der RS gleichermaßen verurteilt. Unabhängig vom konkreten Fall zeigt das, dass du immer mit in der Verantwortung bist. Dabei wirst du dich im Zweifel auch nicht darauf zurückziehen können, dass du die Urkunde nicht beantragt hast, obwohl du die Voraussetzungen erfüllst.


    J.

  • Da schließe ich mich Jörg an.


    In solch einem Fall gäbe es dann wohl erst von einem Gericht eine individuelle auf den entsp. Ensatz angepasste Meinung. Ich denke aber, dass die Staatsanwaltschaft (zu Recht) einbringen wird, dass du den Wissensstand eines Rettass hast und somit von dir auch entsprechende Maßnahmen erwartet werden...

  • Das Thema ist jetzt schon alt, dennoch die Frage:


    Solange ich die RA-Urkunde nicht beantragt habe und somit auch nicht als RA fahre, hab ich doch auch nicht dessen Verantwortung, oder? :wacko:

    Worauf zielst du denn genau ab? Wenn Du ausbildungsmäßig einen bestimmten Stand hast, bist Du unabhänig von deiner Stelle zur entsprechenden Hilfeleistung verpflichtet. Wenn dabei, z.B. schuldhaft, etwas schief läuft oder man die entsprechende Maßnahme gleich unterläßt, kann und wird das gewürdigt werden. Die Urkunde ist nur die offizielle Bescheinigung, falls jemand, z.B. bei Bewerbung, einen Nachweis von Dir sehen möchte.