Arbeitsbereitschaft / Wechselschichtzulage DRK

  • Ich hoffe, dass ich niemanden Diskriminiert habe, mir ists nämlich total egal welche Hiorg oder FW sowie private den Rettungsdienst betreibt, Hauptsache die Patienten sind gut versorgt!


    Wir sind doch eine große Familie ;-)8) :P


    Grüße @all

  • Hallo,


    das Urteil bezüglich Zahlung der Wechselschichtzulage und Gewährung von Sonderurlaubstagen bezüglich Wechselschichtarbeiten im Rettungsdienst ist nun rechtskräftig und offiziell auf der Homepage vom BAG nachzulesen, gugst du hier:


    http://juris.bundesarbeitsgeri…8&nr=13154&pos=16&anz=393


    Leider bezieht sich das Urteil auf den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes und nicht auf den Tarifvertrag des DRK´s, doch wenn man die Paragraphen anschaut, auf die sich das Urteil beruft, so sind diese Paragraphen in beiden Tarifverträgen nahezu identisch und somit müsste es ja kein Problem sein, diese Wechselschichtzulage auch für den DRK Tarifvertrag zu erstreiten !!!


    Habt ihr in euren Verbänden bezüglich dieses Urteils schon was mitbekommen, wie wird dieser Umstand in euren Verbänden nun gehandhabt, bekommt ihr die Wechselschichtzulage bezahlt ?


    Schöne Grüße


    Hans

    Einmal editiert, zuletzt von LaLüLALA ()

  • Mal abwarten was bei unserem Verfahren rauskommt, hier geht es um den DRK TV in ähnlich gelagerter Form nur noch etwas präzieser was den Begriff und Auslegung der Arbeitsbereitschaft betrifft.
    Das hier erwähnte Urteil des BAG lässt schon sehr genaue Paralellen und Schlußfolgerungen vermuten.


    Unser ArbGeber konnte und hat bis zum heutigen Tag unsere erbrachte Arbeitsleistung während der Arbeitsbereitschaftszeit, nicht anerkannt und konnte sie auch nicht nachweisen.
    Da hierfür zuerst einmal eine Erfassung jeden einzelnen Arbeitnehmers mit seinen Tätigkeiten nach der refa Methode erbracht werden müßte.


    Ich erwarte unseren Kammertermin ca. im März 2009.


    Bis dahin bzw. bis zur nächsten Neuigkeit, allen ein schönes Weihnachtsfest und ein friedvolles Jahr 2009.
    Grüße @all
    Achim

  • Vor kurzem gab es auch so einen Rechtsstreit bei der RkiSH in Schleswig-Holstein, da musste der Arbeitgeber nachzahlen! Da hatte auch die Gewerkschaft ihre Finger mit drin.

  • Hallo,


    ich habe vor Kurzem unseren Betriebsrat auf dieses Urteil angesprochen und daraufhin hat sich der Betriebsrat mit Verdi in Verbindung gesetzt und wollte weiteres Vorgehen absprechen, doch was Verdi darauf antwortete fand ich schon etwas zermürbend, denn Verdi meinte, dass man dieses Urteil, was ja für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gilt, NICHT auf den Tarifvertrag des DRK anwenden könne und wir somit leer ausgehen werden und KEINEN Anspruch auf die Zahlung der Wechselschichtzulage hätten.


    So eine Aussage von der Gewerkschaft die MEINE Interessen vertreten soll, finde ich jetzt schon sehr schwach !!!


    Ich hätte zumindest erwartet, dass man versucht auf dieses Urteil aufzuspringen, denn fakt ist ja, dass die Parargraphen, auf die sich dieses Urteil bezieht, in BEIDEN Tarifverträgen nahezu IDENTISCH sind und man somit sehrwohl dieses Urteil auf den Tarifvertrag des DRK´s anwenden könnte !!!


    Stattdessen sieht Verdi einfach zu und speist uns mit der Aussage ab, dass wir die Zahlung nicht bekommen werden ;-(


    Ich hätte echt etwas mehr Einsatz von Verdi erwartet !!!


    Nun sieht es wohl wirklich so aus, dass auch ein DRK-Mitarbeiter diese Wechselschichtzulage gerichtlich einklagen muss und der Ausgang dürfte ja jetzt schon klar sein, denn da es ja schon ein rechtskräftiges Urteil diesbezüglich gibt und sich unser Tarifvertrag in den strittigen Punkten NICHT von dem des öffentlichen Dienstes unterscheidet, werden wir diese Wechselschichtzulage ebenso gerichtlich zugesprochen bekommen !


    Ich verstehe deshalb nicht, wieso man diese Tatsache nun zuerst wieder gerichtlich einklagen muss, denn so ein Verfahren verursacht ja nur wieder Kosten, die man sich in anbetracht der Fakten doch sparen könnte !


    Weihnachtliche Grüße und für alle Kollegen die während den Feiertagen Dienst schieben müssen, eine möglichst ruhige Schicht.
    Hans

  • Hallo,


    mich verwundert etwas, dass sich hier keine weiteren Mitglieder zu Wort melden, gibt es hier keine DRK´ler die diese Wechselschichtzulage nun auch für den DRK-TV anstreben ?


    Ich hatte beim Betriebsrat eine Anfrage bezüglich der Zahlung dieser Wechselschichtzulage gestellt und bekam nun heute von der Geschäftsleitung die Antwort, dass das Urteil, welches vom Bundesarbeitsgericht für den Rettungsdienst des öffentlichen Dienstes bezüglich der Zahlung der Wechselschichtzulage gesprochen wurde NICHT auf den DRK-Tarifvertrag anwendbar sei, denn im TVöD wird in den strittigen Punkten von BereitschaftsZEIT und im DRK-TV wird jedoch von BereitschaftsDIENST gesprochen.


    Ist das wirklich ein Unterschied ?


    Worin besteht der Unterschied zwischen BereitschaftsZEIT und - DIENST ???


    Schöne GRüße

  • Ja es stimmt die "Bereitschaftszeit" im TvöD und der Berreitschaftsdienst im DRK Tarif sind völlig unterschiedliche Dinge.
    Das Ganze ist schwer verdauliche Kost zumal es auch noch die wiederum völlig abweichende Möglichkeit der Arbeitsberreitschaft gibt.


    Tatsache ist das das aktuelle Urteil auf den TvöD bezogen ist. Soweit hat dein AG recht.


    Grüße

  • Hallo,


    ja, dass das Urteil für den TVöD gilt und gesprochen wurde, das ist mir schon klar, doch verstand ich bisher den Unterschied zum TVDRK nicht, denn für mich sind die Tarifparagraphen bezüglich den strittigen Punkten in beiden TV gleich (eben bis auf den Unterschied, dass im TVöD von BereitschaftsZEIT die Rede ist und im TVDRK von BereitschaftsDIENST).


    Unsere GL wird ALLES versuchen um einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen (o-Ton unserer GL) und sobald die GL sieht, dass ein Mitarbeiter mit einer eventuellen Klage Erfolg haben könnte, versucht die GL schon im Vorfeld einzulenken, denn eine gerichtliche Auseinandersetzung, bei der die GL wahrscheinlich den Kürzeren zieht, würde die GL nur unnützes Geld kosten.


    Aus diesem Grund ist für mich der Sachverhalt bezüglich der Wechselschichtzulage so wichtig, denn wenn ich der GL aufzeigen könnte, dass sich die strittigen Punkte in beiden TV gleichen, und ich dann die gerichtliche Klärung in Erwägung ziehe, so könnte sein, dass die GL aussergerichtlich einlenkt, denn beim TVöD wurde die Wechselschichtzulage den Mitarbeitern ja schon zugesprochen !


    Macht es nun wirklich einen entscheidenden Unteschied bezüglich der Formulierung BereitschaftsDIENS statt BereitschaftsZEIT bezüglich des bestehenden Urteils zur Wechselschichtzulage ?


    Danke für die Infos.


  • Also, jetzt ist es amtlich, der Kammertermin zu unserem Verfahren wurde vom ArbGer. Reutlingen auf den 29.06.2009 10:00 diesesmal im großen Sitzungssaal im Rathaus in der Aussenstelle 72336 Balingen anberaumt.


    Achtung Kurzfristige Terminänderung durch das ArbGer. RT jetzt Kammertermin am 17.07.2009 09:00 Uhr gleiche Örtlichkeit wie oben beschrieben. !!!


    Ich darf die Interessierten Kolleginnen und Kollegen jetzt schon herzlich einladen, an der Verhandlung teilzunehmen.
    Der Termin wurde erst auf Juni gesetzt da noch von einigen Mitklagenden Kollegen einige Unterlagen nachgereicht werden müßen, und dann alles an einer Sitzung Verhandelt wird.


    Grüße @all und hoffe auf viel Unterstützung ;-) :love:


    Bitte um kurze Meldung per PN wer kommt. :prost:

  • Hallo @all interessierten,


    Achtung Kurzfristige Terminänderung durch das ArbGer. RT jetzt Kammertermin am 17.07.2009 09:00 Uhr gleiche Örtlichkeit wie oben beschrieben. !!!


    Grüße Euch Achim :kaffee:

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    heute war die 1. Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht Reutlingen, Aussenstelle Balingen.
    Nach den Plädoyers der Kammer sowie beider Parteien, kam es zu einer Besprechungspause der Richter.
    Das Ergebnis lautet so:
    Es kann von keiner Partei zu einem Vergleich kommen, da die Sachlage zu Komplex ist.
    Es wird ein zweiter Kammertermin in erster Instanz von Gerichtswegen angesetzt um noch offene Details
    besser beleuchten zu können.
    Beide Parteien bekommen eine erneute Schriftsatzfrist mit neuem Kammertermin mitgeteilt.
    Dieser neue Termin kann vorraussichtlich erst in 2010 Jan / Feb. stattfinden. (Urlaubszeit/Nachbearbeitungszeit, Fristeinhaltung, andere wichtigere Verfahren werden bevorzugt behandelt...).
    Danach geht es vermutlich aus irgendeiner Partei in Berufung, sodann weiter zum LAG.
    Mit diesem Termin dürfte frühestens im Herbst 2010 zu rechnen sein.
    Also liebe Gemeinde, gut Ding braucht seine Zeit zum reifen.
    Ich werde Euch bei Neuerungen auf dem laufenden halten.
    Die Beweislast liegt nach wie vor beim Arbeitgeber, der die Arbeitsbereitschaftszeiten nicht nachweisen konnte.


    Mit freundlichem Gruß


    Achim

  • Hallo @all,


    mit der Mandanteninfo der Kanzlei Spengler&Kollegen vom Sept. 2009 wird die Problematik unseres Rechtsstreites allgemein erörtert.
    Wechselschichtzulage und Arbeitsbereitschaftszeiten.


    Kolleginnen und Kollegen des DRK, bitte letzten Absatz des Artikels beherzigen! ;-) es geht um den DRK-TV und Eure Kohle.... :rtw:



    Grüße @all :positiv:


    Achim

  • Wir haben mal akribisch unsere Arbeitszeit anhand einer Tabelle über mehrere Monate kontinuierlich dokumentiert. Also alles von der Umkleidezeit über den Fahrzeugcheck, Berichte eingeben, Einsätze fahren, Wachenaufgaben erledigen bis zur Fahrzeugübergabe am Schichtende. Und wir kamen ansich locker unter die 3 Stunden Arbeitsbereitschaft. :)

  • In einem Rettungsdienstbereich kam es ebenfalls zu Klagen der Mitarbeiter. Auch dort wurden die anfallenden Tätigkeiten durch Mitarbeiter dokumentiert, um reale Arbeitszeiten nachweisen zu können. Eine Folge der Klagen und Diskussionen war die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in manchen Wachbereichen.


    Heute - einige Zeit nach den Klagen - wurde in diesem Rettungsdienstbereich die Anzahl der Krankentransportwagen aufgestockt. Und was passiert wohl auf den Rettungswagen, die als MZF laufen und von den klagenden Mitarbeitern besetzt werden ? ;)

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hallo @all,



    Hallo liebe interessierte,




    leider ereilte uns heute die Nachricht, dass der angesetzte Arbeitsgerichtstermin am 01.02.2010 über Wechselschichtzulage und Arbeitsbereitschaft AZ 3 Ca 315/08, aufgrund von internen Änderungen in der Geschäftsverteilung am Arbeitsgericht Reutlingen auf einen bisher nicht bekannten Termin verschoben wurde.


    Einen neue Richterin wird ab Januar 2010 die 7.Kammer besetzen und dann alsbald einen neuen Termin erstellen.




    Ich werde Euch bei einer neuen Terminverfügung wieder informieren!



    Wir sind mal gespannt wie das Gericht unser Anliegen bewerten wird und ob es an diesem Termin zu einem ersten Urteil kommt?




    Grüße und schöne Feiertage sowie einen gesunden Start für 2010 ;-)


    Achim


    Daniel,


    natürlich versuchen auch die Arbeitgeber die Kosten zu drücken indem sie mehr KTW `s einsetzen und damit die RTW`s nicht mehr soviele KTW Fahrten machen, sprich die Auslastung geht im RTW Bereich zurück und somit steigt die Chance für die Arb.Geber die Arbeitsbereitschaftszeit bei 48 Std. zu halten!


    Nur von welcher Zeit die Arbeitsbereitschaft berechnet werden muß sagen sie nicht, denn die regel-AZ nach DRK TV beträgt 38,5 Std. und nicht 48!


    Komentare gerne per PN!




    Grüße @all


    Achim

  • Hallo liebe interessierte,


    leider ereilte uns heute die Nachricht, dass der angesetzte Arbeitsgerichtstermin am 01.02.2010 über Wechselschichtzulage und Arbeitsbereitschaft AZ 3 Ca 315/08, aufgrund von internen Änderungen in der Geschäftsverteilung am Arbeitsgericht Reutlingen auf einen bisher nicht bekannten Termin verschoben wurde. :stop:


    Einen neue Richterin wird ab Januar 2010 die 7.Kammer besetzen und dann alsbald einen neuen Termin erstellen.




    Ich werde Euch bei einer neuen Terminverfügung wieder informieren!



    Grüße @all



    Achim

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    interessierte Mitstreiter,



    noch vor dem Jahreswechsel wurde uns vom Arbeitsgericht Reutlingen ein neuer Gerichtstermin bekannt gegeben.


    Er findet am 18.02.2010 in 72336 Balingen Rathaus um 09:15 Uhr statt!


    Durch eine interne Änderung der Kammer wird der Fall nun mit dem AZ 7 Ca 11/09 geführt.


    Es geht nach wie vor um die Ansprüche der Arbeitsbereitschaft und Wechselschichtzulage.


    Jetzt ist die 2.Sitzung in erster Instanz angesagt, von der wir alle ein erstes Urteil erwarten.


    Ihr seid alle herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.



    Über Änderungen und das weitere Procedere werde ich Euch auf dem laufenden halten.



    Grüße @all, mit den besten, und vorallem gesunde Wünsche bis demnäüchst für das Jahr 2010 ;-)


    Achim :thumbup:

  • Hallo sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, :hallo:




    nun mu ich Euch nochmals mit aktuellen News versorgen, da sich die Sache erst jetzt so rauskristalisiert hat.




    Durch den Umstand, dass das Arbeitsgericht RT eine neue Kammer erffnet hat und somit von den anderen Kammern Arbeiten an die neue Kammer abgibt ergab sich fr unseren Fall folgender Sachverhalt:




    Es finden zwei Verhandlungen statt zum Thema, fr die ersten Kollegen bereits jetzt am Montag den 01.02.2010 um 10:00 Uhr 72336 Balingen Rathaus Frberstr.2 groer Sitzungssaal 2. OG.


    Alte Kammer Richter Schwiedel.




    Die zweite Verhandlung (auch meine) findet dann am 18.02.2010 um 11:00 Uhr auch in Balingen statt.


    Neue Kammer Frau Richterin Mauthe.




    Es kann natrlich auch passieren, dass die zwei Kammern unterschiedliche Urteile hervorbringen, was dann aber in der nchsten Instanz vor dem LAG zusammengefhrt verhandelt wird.




    Ich werde an beiden Terminen anwesend sein.




    ber einen Besuch der ffentlichen Verhandlungen wrden wir uns freuen, ansonsten werde ich Euch wieder informieren ;-)




    Bis dann und schnes WE, :prost:


    Gre,


    Achim