Hallo Leute,
Zu Eurer Info, habe ich über den RD Fachanwalt Spengler & Kollegen in Würzburg bei unserem AG die Darlegung meiner Arbeitsbereitschaftszeiten beantragt.
Daraus resultiert dann auch der Anspruch auf Wechselschichtzulage.
Beides wurde vom Spengler-Team bei meinem AG nach den Fristen des DRK RTV rückwirkend geltend gemacht.
Mein AG war nicht in der Lage die tatsächlich geleistete Arbeitsbereitschaft nachzuweisen.
Er begründete die Auslastung nur anhand von den Einsatzzeiten der EDV Berichte. Was so nicht rechtens ist.
Wir gehen jetzt in 1. Instanz vor das Arbeitsgericht um die Ansprüche einzuklagen.
Wenn jemand das Anliegen verspürt, sich meiner Sache Anzuschliessen um seine Ansprüche ebenfalls Geltend zu machen, bitte Nachricht per PN.
Kann Euch dann die nötigen Infos zusenden.
Grüße alle Mutigen, denn nur durch die Rechtssprechung können wir unser Tarifgefüge in Zukunft in die richtige Richtung lenken.
siehe auch:
http://www.kanzlei-spengler.de/
Grüße Achim