Arbeitsbereitschaft / Wechselschichtzulage DRK

  • Hallo Leute,


    Zu Eurer Info, habe ich über den RD Fachanwalt Spengler & Kollegen in Würzburg bei unserem AG die Darlegung meiner Arbeitsbereitschaftszeiten beantragt.
    Daraus resultiert dann auch der Anspruch auf Wechselschichtzulage.
    Beides wurde vom Spengler-Team bei meinem AG nach den Fristen des DRK RTV rückwirkend geltend gemacht.


    Mein AG war nicht in der Lage die tatsächlich geleistete Arbeitsbereitschaft nachzuweisen.
    Er begründete die Auslastung nur anhand von den Einsatzzeiten der EDV Berichte. Was so nicht rechtens ist.


    Wir gehen jetzt in 1. Instanz vor das Arbeitsgericht um die Ansprüche einzuklagen.


    Wenn jemand das Anliegen verspürt, sich meiner Sache Anzuschliessen um seine Ansprüche ebenfalls Geltend zu machen, bitte Nachricht per PN.
    Kann Euch dann die nötigen Infos zusenden.


    Grüße alle Mutigen, denn nur durch die Rechtssprechung können wir unser Tarifgefüge in Zukunft in die richtige Richtung lenken.
    siehe auch:
    http://www.kanzlei-spengler.de/
    Grüße Achim

  • Nur aus Interesse, hast Du keine Wechselschichtzulage bekommen? Oder warum benötigst Du die Offenlegung? Kann dies auch zur Feststellung der Arbeitszeit im umgekehrten Sinne verwendet werden? Z.B. zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit? Ich schreibe dies deshalb nicht per PM, da es vielleicht auch für andere interessant sein könnte.



    Grüsse, Tio

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Das Thema "Reduzierung der Wochenarbeitszeit" ist auch hier bei einigen Kollegen eines. Zu diesem Zweck wurden in den letzten Wochen Arbeitsnachweise durch die Kollegen geführt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hallo @ all,


    Tio gerne beantworte ich Deine Frage.


    Nein wir bekommen bis jetzt keine Wechselschichtzulage im Fahrdienst, nur die Leitstellenmitarbeiter.


    Da ich es für nicht mehr Zeitgemäß halte wie wir AN des RD mit immer mehr Einsätzen/Aufträgen ausgelastet werden, ohne dafür gerecht entlohnt zu werden.
    Wir sind ja schließlich für einen Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge da, wer ist für uns da?
    Desweiteren können neben den Tarifparteien nur Urteile von Gerichten zu einer besseren Tarifpolitik führen.


    Unsere Arbeitgeber tun sich schwer die Arbeitszeiten nachzuweisen, die ausserhalb der Einsatzprotokolle verrichtet werden um den "Betrieb" Rettungsdienst überhaupt zu gewährleisten.


    Nach der Rechtssprechung sind die Arbeitgeber verpflichtet den AN individuell seine Arbeitsbereitschaft nachzuweisen, nicht andersherum.
    Was nicht heißt, dass die AN zum Gegenbeweis keine Arbeitszeitnachweise führen sollen. Also kräftig und sauber Protokoll führen, Schicht für Schicht.
    Es dient dazu entweder unsere AZ zu verkürzen, oder die Arbeitsbereitschaftszeiten so zu gestalten dass wir diese auch bezahlt bekommen.
    Wir sind ja schließlich nicht nur als Idealisten im RD.
    Als Hauptamtlicher muß ich von meinem Entgelt eine Familie ernähren
    und meine Vorsorge fürs Alter bestreiten.
    Im TV ist im §14 Abs 9b so eine Klausel drin, die bei einer Erhöhung der Arbeitsbereitschaft auf 48 Wochenstunden die Bezahlung der Wechselschichtzulage von mon. 102,26? ausschliesst.
    Würden wir anhand der Auslastung 45 Wo Std. leisten bekämen wir sie.
    Also muß unser AG erst mal Nachweisen, dass unsere Auslastung eine Arbeitszeiterhöhung auf 48 Wo Std. rechtfertigt.
    Es sind bei geringer Auslastung Arbeitsbereitschaftszeiten bis zu drei Std. täglich möglich.
    Das sind bei uns Wo für Wo 9,5 Std Anwesenheitszeit im Betrieb ohne dafür entlohnt zu werden. (38,5-48 Wo/std.)
    Welcher AN kann sich das bei den Lebenshaltungs-und Energiekosten heute noch leisten?
    Das wären in der freien Wirtschaft 9,5 Std./Wo oder 38 Std./Mon die als Überstunden berechnet werden.
    Diese werden entweder mit ÜS Zuschlägen abgefeiert oder ausbezahlt.
    Nebenjobs können auch nicht mehr angenommen werden, da die Höchstarbeitszeit nach EU Recht von 48 Std. ja schon erreicht sind.


    Das letzte Gutachten bzw. die Berechnung der Auslastung liegt schon mehrere Jahre zurück.
    Seitdem ist die Auslastung nur anhand der Einsatznummern merklich gestiegen, ohne dass es sich bei uns in den Arbeitszeitabrechnungen
    bemerkbar gemacht hätte.


    Ich hoffe Euch jetzt nicht erschlagen zu haben und bin mal auf die Diskusionen gespannt ;-)


    Grüße Euch im Sinne meines Slogens


    Achim

  • Erstmal Danke für Deine Info. Du hast recht, ich bin etwas erschlagen. Ich melde mich dann per PM, den jetzt begeben wir uns auf ein Gebiet, das nicht mehr öffentlich diskutiert werden sollte.


    Grüsse, Tio

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Hallo Achim,
    der TIP mit der Kanzlei Spengler & Partner war TOP!!
    Habe dort ein interessantes Urteil zur Wählbarkeit gekündigter AN für den Betriebsrat gefunden.


    Danke & weiter so!!

  • Hallo @ all


    hier noch ein Link wie sich die Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden Württemberg aufbaut:


    http://www.arbg-pforzheim.de/s…w/1154085/organigross.gif



    Und übrigens ist in meiner Sache Wechselschichtzulage und Arbeitsbereitschaft der Gütetermin vom Arbeitsgericht Reutlingen, öffentlich auf Dienstag den 16.September 2008 15:00 Uhr im Rathaus in 72336 Balingen kleiner Sitzungssaal angeordnet worden.
    Das Aktenzeichen lautet 3Ca 315/08.


    Es wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem kurzen Schauspiel werden und nicht zu einer Einigung führen aber dann in einen Kammertermin zur Verhandlung münden.


    Grüße Euch
    Achim

  • Hallo @all,


    Zu Eurer Info, hatte ich gestern 16.09.2008 den Gütetermin u.a. wegen der Sache Arbeitsbereitschaft im RD und Wechselschichtzulage.


    Der Richter und die Anwälte kamen zu dem Schluß, dass es hier keine Gütliche Einigung geben kann und ein Kammertermin angesetzt werden muß, da es sich um einen Präzedenzfall handelt.


    Der Kammertermin wird vorraussichtlich noch beim AG Reutlingen im Nov oder Dez 2008 stattfinden.


    Näheres kommt zu gegebener Zeit.


    Grüße @all


    Achim 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von Achim ()

  • Hallo Achim,


    ich hatte am 22.09.2008 meinen Kammertermin vor dem AG-Karlsruhe.


    Voraus gegangen war eben der passus im TV mit der Wochenarbeitszeit von 48 Stunden und dem wegfall der WschZ.


    Verschärft wurde die Sache bei uns in Karlsruhe noch durch eine Betriebsvereinbarung, wonach die Anrechnung der Wochenfeiertage nicht mehr in meine Arbeitszeitberechnung mit eingeflossen sind. Somit hatten wir eine versteckte Arbeitszeiterhöhung über 48 WZ.


    Wir haben nun ein halbes jahrlang fleißig unsere Nachweise geführt und wurden nun vom AG-Karlsruhe dafür belohnt.


    Unsere Klageschrift sah eine Reduzierung der WaZ auf 45h vor, unser Chef legte bei Gericht auch nur die Einsatzlisten mit den Fahrten, pauschalberechneten Rüst- / Splitterzeiten und Rückkehrzeiten zur RW berechnet nach einem Routenplaner vor. Das Gutachten worauf er seine Berechnungen stütz ist mittlerweile 12 Jahre alt.


    Urteil des AG-Karlsruhe = 38,5 h alles darüber ist nicht zulässig,
    da ich dies gerade bei der Arbeit schreibe werde ich Dir das Aktenzeichen noch nachliefern.


    MFG Klaus :P


  • Erstens: Glückwunsch.


    Zweitens: Da brauchts aber kräftig neues Personal, oder?

  • Hallo,


    gibt es eigentlich zu dieser Pressemitteilung, bei der ein Urteil des BAG zitiert wird, bei dem es darum geht, dass ein Rettungssanitäter geklagt hatte und recht bekommen hatte, dass ihm die Wechselschichtzulage zustehe, auch schon irgendwo das offizielle Urteil zum Nachlesen ?


    Pressemitteilung:
    http://www.otto-schmidt.de/news_8670.html

  • Hallo @all,


    Das Urteil wird wahrscheinlich erst online gestellt wenn es rechtskräftig ist.
    So wie es im Moment aussieht geht der ArbGeber des Klägers in Berufung, sodass es noch dauern wird.


    Übrigens handelt es sich hier um den TVÖD und nicht den DRK TV, was bedeutet dass wir dasselbe für den DRK TV durchklagen müßen.


    Grüße Achim

  • Zitat

    Original von Achim
    Übrigens handelt es sich hier um den TVÖD und nicht den DRK TV, was bedeutet dass wir dasselbe für den DRK TV durchklagen müßen.



    "Wir" arbeiten mit dem TVÖD. Nicht nur das DRK bietet Rettungsdienst an ;)